BPat: 3D Marke

In der Beschwerdesache 26 W (pat) 343/03 hatte der 26. Senat des Bundespatentgerichts zur Unterscheidungskraft der nachfolgend dargestellten 3D Marke (IR Marke 765 229) zu entscheiden.

Die Markenstelle für Klasse 28 IR hat durch eine Beamtin des gehobenen Dienstes den Schutz für alle Waren der Klasse 28 mit Ausnahme von „jeux, jouets“ versagt wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mit der Begründung, der Endverbraucher werde in der IR-Marke einen gebräuchlichen Ski erkennen, der mit einer Bindungsplatte versehen sei und sich lediglich in der Wiedergabe der Ware selbst erschöpfe bzw. auf deren Bestimmung/Verwendungszweck hinweise. In Bezug auf die Waren, denen der Schutz versagt worden ist, zeige die Marke keine Eigenschaft, welche sich erkennbar von dem bekannten Formenschatz abhebe. Die Wölbungen, Rundungen und Vertiefungen dienten entweder nur der Zierde, der Stabilisierung bzw. der Verringerung des Luftwiderstands und oder der Erhöhung der Bindungsplatte, seien also technisch bedingt.

Gegen diesen Beschluss richtete sich die beim Bundespatentgericht eingelegte Beschwerde.

Der Senat urteilte:

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet, da der dreidimensionalen IR- Marke für die von der Markenstelle zurückgewiesenen Waren der Klasse 28 jegliche Unterscheidungskraft gemäß Art. 5 Abs. 1 MMA Art. 6 quienquies B Nr. 2 PVU i. V. m. §§ 152, 113, 37 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt.
Unterscheidungskraft im Sinne der vorgenannten Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG besitzt eine Marke nur dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen kommend zu kennzeichnen und diese Produkte und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR, 2002, 804 Philips). Zwar darf die Prüfung bei dreidimensionalen Marken nicht strenger als bei den anderen Markenkategorien ausfallen (vgl. EuGH GRUR Int 2004, 631 TABS). Da aber davon auszugehen ist, dass der Verkehr in der Regel aus der Form der Ware oder aus der Verpackung gewöhnlich nicht auf die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke schließen wird, besitzt eine Marke nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur dann Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit ab-weicht (vgl. EuGH GRUR 2006, 235 Standbeutel). Die Warenform muss es dem Verkehr ermöglichen, die betreffenden Waren auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit oder nä-here Prüfung von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Quelle: Bundespatentgericht

HABM: elektronischer Widerspruch

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über die Möglichkeit eines elektronischen Widerspruchs in Gemeinschaftsmarkensachen.

Ab sofort können Widersprüche elektronisch eingereicht werden. Das elektronische Formblatt kann entweder direkt auf der Website des Amtes abgerufen werden oder, für registrierte MYPAGE-Nutzer, über das MYPAGE-Konto.

Sobald Sie den Widerspruch elektronisch eingereicht haben, erhalten Sie automatisch und unverzüglich eine Widerspruchsnummer.

Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Beschluss des Präsidenten des Amtes

Stalker im Markenregister

Weil das Thema ja grade aktuell ist:

39933530
STALKER
Nizzaklassen: 03, 18, 25
Waren: Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Parfümeriewaren; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Anmeldedatum: 11.06.1999

30460394

Nizzaklassen: 09, 16, 41
Waren: CD, Druckerzeugnisse, Unterhaltung
Anmeldedatum: 20.10.2004

Quelle: DPMA

HABM: Geschmacksmusterstatistik Vertreter

Rangliste der deutschen Kanzleien als mit den meisten Vertretungen bei Europäischen Gemeinschaftsgeschmachsmusteranmeldungen.
Anzahl der Muster in Klammern.

GLUTHE (999)

BOEHMERT & BOEHMERT (880)

HOEGER, STELLRECHT & PARTNER PATENTANWÄLTE (794)

MEISSNER BOLTE & PARTNER (676)

RAU, SCHNECK & HÜBNER (633)

VOGEL (611)

ANDRAE · FLACH · HAUG (589)

RUFF, WILHELM, BEIER, DAUSTER & PARTNER (539)

GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER (507)

FRITZ PATENT- UND RECHTSANWÄLTE (500)

Quelle: Alicante News 07-08/2006

Promimarken: Ulrich Wickert

Ein weiterer Prominenter hat seinen Namen als Marke schützen lassen – Ulrich Wickert, Moderator der ARD Tagesthemen hat folgende Marken eintragen lassen:

30569865
ULRICH WICKERT
Nizzaklassen: 09, 16, 38, 41
Anmeldedatum: 22.11.2005

30569866
ULI WICKERT
Nizzaklassen: 09, 16, 38, 41
Anmeldedatum: 22.11.2005

30569867
WICKERTS
Nizzaklassen: 09, 16, 38, 41
Anmeldedatum: 22.11.2005

Quelle: DPMA