BPat: KieINET

29 W (pat) 88/02

Leitsatz:

„KieINET“

1. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist verpflichtet, vor Prüfung der Schutzfähigkeit den Anmeldetag der eingereichten Markenanmeldung festzustellen.

2. Die Zuerkennung eines Anmeldetags setzt die Einreichung einer eindeutigen Markenwiedergabe voraus (§ 33 Abs. 1 i. V. m. § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).

3. Die Einreichung eines einzigen Antragsvordrucks mit mehreren Markenwiedergaben erfüllt jedenfalls dann nicht die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags, wenn der Anmelder nur eine einzige Anmeldegebühr entrichtet. In diesem Fall kann erst der Tag als Anmeldetag zuerkannt werden, an dem der Anmelder wirksam bestimmt, für welche der eingereichten Wiedergaben der Schutz beansprucht wird (§ 36 Abs. 2 S. 2 MarkenG).

Quelle: Bundespatentgericht

Exel hat den REFLEX

Die finnische Exel Oyj aus Vantaa hat die Wortmarke REFLEX (Registernummer: 395 36 802) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 07.09.1995 Schutz in den Nizzaklassen 12 und 28.
Beansprucht werden die Waren Sportgeräte, Surfbretter; Segelboote und Teile dafür; Windsurfer und Teile dafür; Masten für Surfbretter/Windsurfer.

Exel Oyj ist einer der führenden Sportartikelhersteller im Bereich der Trendsportart Nordic Walking.

Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 31. Kalenderwoche veröffentlicht.
Die Marke REFLEX befand sich bisher im Besitz der Fiberspar Inc. aus den USA.

Quelle: DPMA

Tim Mälzer übernimmt Born to cook

Starkoch Tim Mälzer hat die Wortmarke Born to Cook (Registernummer: 304 33 827) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 11.06.2004 Schutz in den Nizzaklassen 16, 21 und 42.
Beansprucht werden: Druckereierzeugnisse, Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert) und das Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung.

Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen patent- und Markenamt in der 31. Kalenderwoche veröffentlicht.
Bisherige Inhaberin der war die Verlagsgruppe Random House GmbH.

Quelle: DPMA