Almdudler auf Plagiatejagd

Der österreichische Getränkehersteller Almdudler bläst zur Jagd auf Plagiate.

Nach einem Bericht von Wienweb stehen Wirte im Ziel der Fahndungsaktion, die statt original Almdudler lediglich Plagiate ausschenken.

Anhand einer geschmacklosen geschmacksfreien Kontrollsubstanz soll die original Kräuterlimo eindeutig identifizierbar sein.

Das Unternehmen kündigte für nachgewiesene Plagiatsfälle juristische Konsequenzen an.

GoYellow übernimmt Yellow24

Die GoYellow Media AG aus München hat die Wortmarke Yellow24 (Registernummer: 305 08 421) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 15.02.2005 Schutz in den Nizzaklassen 35, 38 und 42.

Die Marke beansprucht folgende Dienstleistungen:

Klasse 35:
Vermittlung von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen und über den An- und Verkauf von Waren; Preisermittlung für Waren und Dienstleistungen, auch im Internet; Vermittlung von Adressen, Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet; Vermietung und Vermittlung von Werbefläche, auch im Internet; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln in einer Datenbank

Klasse 38:
Bereitstellen von Informationen im Internet unter Nutzung von elektronischen Plattformen und Portalen; computergestützte Übermittlung von Nachrichten in Ton, Schrift und Bild; Betrieb von Chatrooms und Foren; Bereitstellen einer Plattform im Internet; Datenübermittlung im Internet, insbesondere von Daten, die Analysen und Preisangaben über eine Vielzahl von Waren / Dienstleistungen enthalten

Klasse 42:
Zusammenstellung, Systematisierung und Pflege von Daten, die Analysen von Preisangaben über eine Vielzahl von Waren / Dienstleistungen enthalten, in Computerdatenbanken; elektronische Speicherung von Daten und Informationen, insbesondere von solchen Daten, die Analysen und Preisangaben über eine Vielzahl von Waren / Dienstleistungen enthalten; Beratung bei der Gestaltung, Design und Unterhalt von Webseiten für Dritte im Internet

Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 31. Kalenderwoche veröffentlicht.

Die GoYellow Media AG ist zuletzt wegen der Löschungsanträge gegen die Marken Gelbe Seiten und Yellow Pages in Erscheinung getreten.

Im Mai hatte das LG München I GoYellow noch die Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung wegen der Verwechslungsfähigkeit mit der Marke Yello untersagt.

BPat: Rätsel total

29 W (pat) 206/03

Leitsätze:

Rätsel total

1. Der Anmelderin steht für jede angemeldete Ware und Dienstleistung ein subjektives öffentliches Recht auf Eintragung zu. Bei Prüfung dieser durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition hat sich der zu erlassende Verwaltungsakt mit sämtlichen angemeldeten Waren und Dienstleistungen zu beschäftigen.

2. Die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens kann nur auf der Grundlage eines genau festgelegten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses erfolgen. Dieses muss daher klar, eindeutig und unmissverständlich sein.

3. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist daher verpflichtet, unklare Angaben aufzuklären. Die Anmelderin trifft dabei eine Pflicht zur Sachaufklärung beim Erlass des mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakts.

4. Die bloße „summarische“ Überprüfung eines unklaren Verzeichnisses durch das Deutsche Patent- und Markenamt ist ein Begründungsmangel im Sinn von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG. Auch im Interesse der Verfahrensökonomie ist nicht auf eine Behebung von Verfahrensmängeln zu verzichten. Dies gilt auch, wenn das angemeldete Zeichen insgesamt für nicht schutzfähig gehalten wird.

Quelle: Bundespatentgericht