Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des LG München I in Sachen Erdinger Brauerei gegen Süddeutsche Zeitung wegen des Titels Erdinger SZ (Az.: 1HK O 22662/05).
Löschungen nach Widerspruch (33/2006)
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
Die Löschung wurde vom DPMA in der 33. Kalenderwoche veröffentlicht.
396 36 784
Nizzaklassen: 35, 38, 41, 42
398 48 940
MECON
Nizzaklassen: 09, 41, 42
303 05 628
BELaVIDA
Nizzaklassen: 39, 41, 42, 43
303 15 245
Orange Seiten
Nizzaklasse: 35
303 58 874
VERONAS TRÄUME
Nizzaklassen: 32, 33
303 58 876
VERONAS DREAMS
Nizzaklassen: 32, 33
303 62 760
accom-telecom
Nizzaklasse: 38
304 14 054
tarm laser technologies
Nizzaklassen: 09, 11, 37, 42
304 30 101
SIGNA
Nizzaklassen: 09, 16, 41
304 49 759
Nizzaklassen: 03,05, 44
Quelle: DPMA
Streit um Q
Markenbusiness berichtet über die Hintergründe des Streites um den Buchstaben Q, in dem das LG Frankfurt (Az: 2-03 O 632/05) jetzt ein Urteil fällte.
Urteil des LG Frankfurt auf der Website von RA Rauschhofer.
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz und der Markenbereich
Das Bundesministerium für Justiz hat in einer Pressemitteilung den Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorgestellt.
Ich frage mich, ob sich damit auch etwas für den aussergerichtlichen Markenbereich ändert?
Wird z.B. für die Dienstleistung der Markenanmeldung oder Rechercheauswertung demnächst von Nichtjuristen ausgeübt werden?
Rechtsdienstleistungen sind künftig immer dann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsfeld oder zur vollständigen Erfüllung der mit der Haupttätigkeit verbundenen Pflichten gehört.
Ist die Auswertung von Recherchen verbunden mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung eine mit der Haupttätigkeit verbundene Nebenleistung?
Ist das Ausfüllen von Anmeldeformularen des DPMA im Auftrage Dritter mit Hilfe des offiziellen Leitfadens und der Datenbank der akzeptierten Formulierungen für das Klassenverzeichnis dann noch eine den Rechts- und Patentanwälten vorbehaltene Dienstleistung?
Vorausgesetzt das Gesetz tritt so in Kraft, wird es sicherlich eine nicht unerhebliche Anzahl von höchstinteressanten Verfahren geben, um für die Praxis die Grenzen des Gesetzes auszuloten.
BPat: Rado-Uhr II
Leitsatz:
Rado-Uhr II
Die äußere Form von (Armband-)Uhren unterliegt regelmäßig einem Freihaltebedürfnis der Mitbewerber und ist als Marke nicht schutzfähig.
Quelle: Bundespatentgericht
Gehen die Markenrechte an Rover nach China?
Die Tageszeitung DIE WELT berichtet über einen möglichen Verkauf der Markenrechte an dem Automobilkennzeichen Rover nach China.