
Anmeldenummer 015087587
Quelle: EUIPO
via motor1.com, als kurze Korrektur zum verlinkten Artikel: Es handelt sich um Unionsdesignanmeldungen und nicht um Markenanmeldungen.
markenrechtliches Sammelsurium
via motor1.com, als kurze Korrektur zum verlinkten Artikel: Es handelt sich um Unionsdesignanmeldungen und nicht um Markenanmeldungen.
In der Beschwerdesache 29 W (pat) 33/22 gegen die Zurückweisung der Wortmarkenanmeldung ” Hauptstadtgöre ” schloss sich der 29. Senat des Bundespatentgerichts der Auffassung des DPMA an und urteilte:
Das angemeldete Zeichen Hauptstadtgöre ist wegen fehlender Unterscheidungskraft gem. § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zurückzuweisen
Immerhin bleibt der Markeninhaberin die Wort-/Bildmarke
erhalten.
Rechtsanwalt Martin Steiger informiert – passend zum gestrigen Artikel – über die aktuelle Situation im Markenregister der Schweiz in Sachen “Dubai-Schokolade”.
Das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA hat die ersten Marken für Dubai Schokolade eingetragen.
Es handelt sich einerseits um die Wortmarke “Rasitoglu Dubai Schokolade” (Registernummer 302024242567) mit Eintragungsdatum vom 26.11.2024, die ihre Unterscheidungskraft aus dem Wortbestandteil “Rasitoglu” zieht.
Andererseits um die Wort-/Bildmarke “PHILIPP KOCH Dubai Schokoladen Likör PISTAZIE & SCHOKOLADE“
Unterscheidungskraft gewinnt die Marke primär aus der grafischen Gestaltung.
Sind die nachfolgenden Marken verwechslungsfähig ähnlich?
Mit dieser Frage musste sich das Europäische Gericht befassen (AZ
T?104/24) und entschied zu Gunsten des französischen Fußballverbandes, dass die Marken verwechslungsfähig sein.
Leitsatz: Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 – 4 GG steht der Annahme eines Verstoßes der Markenanmeldung „NPD“ gegen die guten Sitten gem. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG nicht entgegen.
Quelle: Bundespatentgericht 29 W (pat) 54/22
Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe durch eine beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.