BPatG kein Markenschutz für “Hauptstadtgöre”

In der Beschwerdesache 29 W (pat) 33/22 gegen die Zurückweisung der Wortmarkenanmeldung ” Hauptstadtgöre ” schloss sich der 29. Senat des Bundespatentgerichts der Auffassung des DPMA an und urteilte:

Das angemeldete Zeichen Hauptstadtgöre ist wegen fehlender Unterscheidungskraft gem. § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zurückzuweisen

Immerhin bleibt der Markeninhaberin die Wort-/Bildmarke

Registernummer 302021020384
Quelle: DPMA

erhalten.

Dubai Schokolade – erste Markeneintragungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA hat die ersten Marken für Dubai Schokolade eingetragen.

Es handelt sich einerseits um die Wortmarke “Rasitoglu Dubai Schokolade” (Registernummer 302024242567) mit Eintragungsdatum vom 26.11.2024, die ihre Unterscheidungskraft aus dem Wortbestandteil “Rasitoglu” zieht.

Andererseits um die Wort-/Bildmarke “PHILIPP KOCH Dubai Schokoladen Likör PISTAZIE & SCHOKOLADE

Registernummer 302024244989
Quelle: DPMA

Unterscheidungskraft gewinnt die Marke primär aus der grafischen Gestaltung.

Verwechslungsfähig?

Sind die nachfolgenden Marken verwechslungsfähig ähnlich?

Anmeldenummer 018469266
Quelle: EUIPO
Registernummer 018052020
Quelle: EUIPO

Mit dieser Frage musste sich das Europäische Gericht befassen (AZ
T?104/24) und entschied zu Gunsten des französischen Fußballverbandes, dass die Marken verwechslungsfähig sein.

BPatG: Kein Markenschutz für NPD

Leitsatz: Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 – 4 GG steht der Annahme eines Verstoßes der Markenanmeldung „NPD“ gegen die guten Sitten gem. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG nicht entgegen.

Quelle: Bundespatentgericht 29 W (pat) 54/22

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe durch eine beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.