Tierkopf mit Geweih macht noch keinen Jägermeister!
Die Kanzlei KPW berichtet über den Markenstreit zwischen Jägermeister und SELVA NEGRA und das Urteil des OLG Hamburg.
markenrechtliches Sammelsurium
Tierkopf mit Geweih macht noch keinen Jägermeister!
Die Kanzlei KPW berichtet über den Markenstreit zwischen Jägermeister und SELVA NEGRA und das Urteil des OLG Hamburg.
Zur Beurteilung und Einordnung dieses Schutzhindernisses empfehle ich das unten verlinkte Ergebnis des Konvergenzprojekts CP13 aus dem März 2024.
CP13. Bösgläubige Markenanmeldungen
Was meinen die MarkenBlog-Leser zur Schutzfähigkeit der Wort-/Bildmarke
Die Marke beansprucht Schutz für Waren der Klasse 25 und Dienstleistungen der Klassen 35 und 40.
Die OMAS GEGEN RECHTS, sind laut Wikipedia eine seit
2017 bestehende parteiunabhängige Bürgerinitiative, die in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol durch lose organisierte Ortsgruppen in Erscheinung tritt. Die Omas gegen Rechts engagieren sich ehrenamtlich unter anderem durch Demonstrationen und andere Aktionen für Toleranz und gegen Rechtsextremismus.
Im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit setzen sich die OMAS GEGEN RECHTS auch mit der AfD auseinander und fordern z.B. die Einleitung eines AfD-Verbots.
Jetzt haben die OMAS GEGEN RECHTS ein markenrechtliches Problem. Am 12.02.2025 wurde von dritter Seite die folgende Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt.
Die Marke beansprucht Schutz für Waren der Klasse 25 und Dienstleistungen der Klassen 35 und 40.
Offenbar als Reaktion auf diese Markenanmeldung wurde am 15.03.2025 die Wortmarke ” OMAS GEGEN RECHTS” Anmeldenummer 3020252090173 angemeldet. Beansprucht wird der Schutz für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 35, 40 und 41. Die Anmelderangaben zur Markenanmeldung sind noch unklar, als Zustelladresse wird OMAS GEGEN RECHTS in Gütersloh angegeben.
Die Neue Westfälische Zeitung (der komplette Artikel befindet sich hinter einer Paywall) berichtet über den Markenstreit und die Vermutung, dass der Anmelder der Wort-/Bildmarke AfD-Nähe aufweist.
So weit, so alltäglich – interessant wird es beim Blick auf die Anmelderangaben im Markenregister.
Anonymisierte Anmelderangaben? Und woher weiß dann die Neue Westfälische wer der Anmelder ist und kann ihn politisch verorten?
Auf meine Anfrage zu den anonymisierten Anmelderangaben teilt die Pressestelle des DPMA mit, dass einige Zeit nach der Markenanmeldung ein Antrag des Markenanmelder auf Löschung der Daten gem. ART 17 DSGVO einging. Über diesen Antrag wird aktuell entschieden und mit einer Entscheidung sei kurzfristig zu rechnen.
Artikel 17 der DSGVO regelt das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Er regelt aber auch, wann das Recht auf Löschung nicht gilt – möglicherweise hat der Markenanmelder also nicht bis zum Absatz 3 gelesen. Denn die Pflicht bei der Markenanmeldung Angaben zu machen, die die Identität des Markenanmelders feststellbar machen und auch die Veröffentlichung dieser Daten wird im Markengesetz geregelt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt kann von einer Veröffentlichung absehen, soweit die Anmeldung eine Marke betrifft, die offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, daher sollten die vollständigen Anmelderangaben in Kürze wieder im Markenregister einsehbar sein.
Fazit: Netter, aber untauglicher Versuch!
P.S. Vielen Dank an die Pressestelle des DPMA für die schnelle und äußert freundliche Bearbeitung meiner Anfrage.
Markenanmeldungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen beschäftigen das MarkenBlöog ja regelmäßig.
Zur Beurteilung und Einordnung dieses Schutzhindernisses empfehle ich das unten verlinkte Ergebnis des Konvergenzprojekts CP14 aus dem April 2024.
Konvergenzprojekt CP14 ” Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen“
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