Europäische Gemeinschaft: Ähnlichkeitsrecherche Marken+Firmennamen

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EU-Marken boomen – für 2015 wird wieder ein neuer Anmelderekord für Europäische Gemeinschaftsmarken erwartet.
Die passenden Recherchen zur Kollionsprüfung finden Markenanmelder und spezialisierte Kanzleien bei


Marken und Firmennamen EU28 – alle 28 Mitgliedsstaaten

Markenrecherche EU28 Ähnlichkeit ab 799.- EUR inkl. MwSt.

  • erweiterte Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in den nationalen Registern aller 28 Mitgliedsstaaten (Benelux, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Schweden, Finnland, Irland, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Lettland, Litauen, Estland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Malta, Zypern, Griechenland, Kroatien) und den Datenbanken der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen
  • alle wortidentischen Treffer mit komplettem Registerauszug
  • ähnliche Marken in Listenform
  • Auflistung aller Suchschritte

 

 

Firmennamenrecherche EU28 Ähnlichkeit ab 499.- EUR inkl. MwSt.

  • erweiterte Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen in den nationalen Registern aller 28 Mitgliedsstaaten (Benelux, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Schweden, Finnland, Irland, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Lettland, Litauen, Estland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Malta, Zypern, Griechenland, Kroatien)
  • alle Treffer in Listenform
  • Auflistung aller Suchschritte

 

 

BPatG: SILVER EDITION

28 W (pat) 41/12

Leitsatz:

SILVER EDITION

Die konkrete Prüfung der Schutzfähigkeit eines Zeichens erstreckt sich allein auf die Ver-wendung, die das Gericht mit Hilfe seiner Sachkunde auf dem einschlägigen Waren- und Dienstleistungssektror als die wahrscheinlichste ansieht (im Anschluss an EuGH GRUR 2013, 519, 521 [Rz. 54 ff.] – Umsäumter Winkel); eine Prüfung, anderer – praktisch bedeutsamer und naheliegender – Verwendungsmöglichkeiten (so BGH, GRUR 12, 1044, 1046 – Neuschwanstein; MarkenR 2010, 479, 482 – TOOOR!; MarkenR 2010, 389, 393 – Marlene-Dietrich-Bildnis II; MarkenR 2001, 29, 31 – SWISS ARMY) hat wegen der Vorran-gigkeit der EuGH-Rechtsprechung nicht mehr zu erfolgen.

Quelle: Bundespatentgericht