BPatG: SILVER EDITION

28 W (pat) 41/12

Leitsatz:

SILVER EDITION

Die konkrete Prüfung der Schutzfähigkeit eines Zeichens erstreckt sich allein auf die Ver-wendung, die das Gericht mit Hilfe seiner Sachkunde auf dem einschlägigen Waren- und Dienstleistungssektror als die wahrscheinlichste ansieht (im Anschluss an EuGH GRUR 2013, 519, 521 [Rz. 54 ff.] – Umsäumter Winkel); eine Prüfung, anderer – praktisch bedeutsamer und naheliegender – Verwendungsmöglichkeiten (so BGH, GRUR 12, 1044, 1046 – Neuschwanstein; MarkenR 2010, 479, 482 – TOOOR!; MarkenR 2010, 389, 393 – Marlene-Dietrich-Bildnis II; MarkenR 2001, 29, 31 – SWISS ARMY) hat wegen der Vorran-gigkeit der EuGH-Rechtsprechung nicht mehr zu erfolgen.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungsanträge (27/2013)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 27. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

304 68 320
Maxi
Nizzaklassen: 09, 16, 41

306 76 337
WellFit
Nizzaklassen: 18, 25, 35, 39, 41, 43, 44

30 2010 051 442
BIOTIVIA
Nizzaklassen: 3, 5, 29, 30, 35

30 2012 061 520
Härtha
Nizzaklassen: 40, 42

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Der Spargel-Marken-Streit

“HOT” – Mangelnde Schutzfähigkeit der Markenbezeichnung

(Markenrecht) EuGH vom 19.1.2012 zur Verwechslungsgefahr von Wortbildmarken (T-103/11 “Justing”)

Abstrakte Farbmarke: Grundfarbe rot nicht eintragungsfähig

OLG Düsseldorf: Für eine Markenverletzung kommt es nicht darauf an, ob es sich um den Vertrieb von Plagiaten oder von nicht erschöpfter Ware handelt

(Markenrecht) BPatG vom 27.2.2013 zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung im Widerspruchsverfahren – Pflicht des Anwalts ggf die Beschwerdegebühren zu zahlen(26 W (pat) 103/12)