OSRAM gewinnt osram.ro

Einen Erfolg konnte die OSRAM GmbH aus München vor dem WIPO Schiedsgericht verbuchen. Die Domain osram.ro der rumänischen web4COMM SRL aus Bukarest wurde an die klagende Inhaberin der OSRAM Markenrechte übertragen. (Fall Nr. DRO2005-0004).

The Complainant has traded under the name “OSRAM” since its foundation, having become the most relevant of its trademarks. As a matter of fact, the Complainant has registered more than 500 “OSRAM” trademarks and service marks in over 140 countries. Moreover, Complainant owns 77 international “OSRAM” trademarks which are effective in Romania.

Starbucks ./. Starbock geht in die nächste Runde

Markenbusiness hatte über die Entscheidung in Sachen Kaffeekonzern Starbucks gegen Biermarke Starbock berichtet:

Der seit zwei Jahren andauernde Streit zwischen der Kaffeekette Starbucks und dem texanischen Barbesitzer Rex Bell ist beendet. Ein Richter entschied, dass Bell das in seiner 60-Sitze Bar in der Ortschaft Galveston ausgeschenkte und als Marke geschützte „Starbock Beer“ auch in Zukunft verkaufen darf. Starbucks hatte in dem Namen eine Verletzung seiner Markenrechte gesehen und war deshalb vor Gericht gegangen.

Allerdings machte der Richter Samuel Kent in seinem Urteilsspruch deutlich, dass Bell die Bezeichnung „Starbock“ nur in Verbindung mit „Beer“ benutzen darf. Der alleinige Gebrauch von „Starbock“ stelle hingegen eine Verletzung Starbucks Markenrechte dar. Weiterhin entschied Kent, dass Bell sein Bier zwar verkaufen darf, dass der Ausschank jedoch auf seine seine Kneipe namens Old Quarter Acoustic Café beschränkt bleiben muss. Damit begrenzte Kent die Verwendung der Marke „Starbock Beer“ geographisch.

Gegen diese Entscheidung ruft der Starbock Produzent laut Galvaston County The Daily News nun die nächste Instanz an.

That puts the case before the 5th U.S. Circuit Court of Appeals, which was relocated temporarily from New Orleans to Houston following Hurricane Katrina.

Amazon ./. Unasi Inc.

Sehr aktiv zeigt sich Amazon.com Inc. dieser Tage bei der Bereinigung von unrechtmäßig registrierten Domains. Zum wiederholten Male setzte sich Amazon vor einen Schiedsgericht durch und konnte diesmal die Übertragung der Domains amazozn.com, amatzon.com, amzzon.com, amazondownloads.com, amazoncameras.com, amazonboks.com und azamon.com erwirken.
Beklagter Domaininhaber war die panamaische Unasi Inc.
Amazon.com, Inc. v. Unasi Inc. (Fall Nr. FA0508000542437)