EuGH zur Prägetheorie des BGH

domainblog und muepe informieren über die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Medion ./. Thomson Life (C-120/04).

Bezüglich der in Deutschland gefestigten Prägetheorie des BGH sollte man beachten, dass der EuGH explizit auf Marken abstellt, die aus einer Unternehmensbezeichnung und einer kennzeichnungskräftigen Marke bestehen.

Leitsatz:
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

Markenpiraterie: Verhaftungen auf den Kanaren

Die Kanaren Nachrichten berichten über Ermittlung und Verhaftung von Markenpiraten auf Gran Canaria.

In verschiedenen Läden, sowie auf Märkten im Gemeindegebiet San Bartolome de Tirajana boten die fünf marokkanischen Händler ihre Waren an, unter anderem Lederwaren des Designers Luis Vuitton. Vertreter dieses Labels waren es auch, die nach vorheriger Recherche in den Läden und auf den Märkten bei der Policia Nacional in Maspalomas Anzeige wegen Markenpiraterie gegen die Händler stellten. Zusammen mit den Experten besuchten die Ermittler die Händler und stellten gefälschte Geldbörsen, sowie Hand- und Reisetaschen, (über 500 Artikel) verschiedener Markenhersteller im Wert von rund 140.000 Euro sicher.

Domaingrabbing: 172 Domains in einem Verfahren

Neben dem 86 Domainverfahren beim NAF wurde heute auch von der WIPO ein noch umfangreicheres Verfahren entschieden, berichtet muepe.

Hachette Filipacchi Presse v. Vanilla Limited/Vanilla Inc/Domain Finance Ltd., WIPO Case No. D2005-0587. Das Panel ordnete die Übertragung aller Domainnamen mit Ausnahme der Domain naturelle.com an.

B.K.R. und BK RODS nicht verwechslungsfähig

Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen bedurfte es aber den Gang durch die Instanzen ber europäischen Gerichtsbarkeit. Aktenzeichen: T?423/04
Die Eintragung der Gemeinschaftsmarke B.K.R. als Wort-/Bildmarke in der Nizzaklasse 25 wurde vom HABM nach Widerspruch auf Basis der österreichischen Marke BK RODS abgelehnt. Die Ablehnung wurde von der Beschwerdekammer des HABM bestätigt.
Erst das Europäische Gericht erster Instanz hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf und entschied:

Im vorliegenden Fall sind trotz bestimmter ähnlicher Merkmale der einander gegenüberstehenden Zeichen im Rahmen der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr alle oben in den Randnummern 59 bis 75 genannten Umstände zu berücksichtigen. Da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen hat, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen bildlich und klanglich ähnlich seien, und da auch keine begriffliche Ähnlichkeit besteht, kann insgesamt von einer Ähnlichkeit der Zeichen nicht ausgegangen werden. Trotz der Produktidentität besteht daher zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen keine Verwechslungsgefahr.