Google Base – Markenproblem?

Derzeit ranken sich immer wieder Gerüchte um Pläne für einen neuen Google Dienst namens Base.
Golem berichtet heute von Funktionen und Screenshots.

Sollte Google mit diesem Namen in Europa auftreten, könnte es mal wieder, wie bei Gmail, markenrechtliche Probleme geben.
Die Wortmarke BASE ist in der gesamten EU und der Schweiz als Internationale Registrierung eingetragen.
In den Nizzaklassen 09, 38 und 42 werden folgende Waren und Dienstleistungen beansprucht:

Goods and Services:
Cl 09: Apparatus for recording, transmission and reproduction
of sound, vision and data; data processing apparatus and computers;
electronic, magnetic and optical images, sound and data carriers;
telecommunication networks; software.
Cl 38: Telecommunication; rental or provision of access time
to computer databanks including websites/homepages of others
(telecommunication services).
Cl 42: Providing computer hardware and software; computer
programming; providing a software for processing, storing, recall of
information via computerized systems.

Markeninhaber ist die Koninklijke KPN N V aus den Niederlanden.

Unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Medion ./. Thomson Life (C-120/04), ist die Position von Google Base in Europa eher wackelig.

Danke an Till für die Links.

Nizzaklassenstatistik August 05

Die am seltensten beanspruchten Nizzaklassen beim DPMA im Monat August 2005 waren:

Klasse 23
Anzahl der Anmeldungen: 24
(Garne und Fäden für textile Zwecke)

Klasse 13
Anzahl der Anmeldungen: 29
(enthält u.A. Schusswaffen, Sprengstoffe)

Klasse 15
Anzahl der Anmeldungen: 38
(Musikinstrumente)

Klasse 22
Anzahl der Anmeldungen: 42
(enthält u.A. Seile, Bindfäden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke)

Klasse 27
Anzahl der Anmeldungen: 69
(enthält u.A. Teppiche, Tapeten, Fussbodenbeläge)

Telekom vs Domaingrabber 2:0

In zwei Schiedsgerichtsverfahren hat sich die Deutsche Telekom AG heute bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) durchgesetzt.

Die Domains tmobileshops.com und tmobille.com wurden an die Telekom übertragen.

Deutsche Telekom AG v. Gems N Pearls International Holding
(Fall Nr.: D2005-0820)

Deutsche Telekom AG v. Dong Wang
(Fall Nr.:. D2005-0819)

Robert Bosch GmbH gewinnt vor der WIPO

Die Robert Bosch GmbH aus Gerlingen-Schillerhöhe hat im WIPO Schiedsgerichtverfahren die Domain boschcarservice.com eingeklagt. (Fall Nr. D2005-0162) Robert Bosch GmbH v. Lee Young Pyo

Interessanterweise wird als Vertreter der Robert Bosch GmbH die Telefónica Deutschland GmbH benannt. Eher ungewöhnlich ein Telekommunikationsunternehmen statt einer Anwaltskanzlei zu beauftragen.