Shimano Inc. bremst Domaingrabber aus

Das japanische Unternehmen Shimano ist überwiegend als Produzent von Fahrradkomponenten, insbesondere von Brems- und Schaltungssystemen, weltweit ein Begriff.
Vor dem Schiedsgericht des NAF klagte Shimano Inc. jetzt gegen den Besitzer der Domainnamen shimano-tiagra.com, shimano-calcutta.com, shimano-baitrunner.com, shimano-curado.com, shimano-spheros.com, shimano-sedona.com, shimano-symetre.com, shimano-stradic.com, shimano-tekota.com, shimano-thunnus.com, shimano-torium.com und shimano-trinidad.com.

Neben der SHIMANO Marke besitzt das Unternehmen auch noch die Marken CALCUTTA, BAITRUNNER, CURADO, SPHEROS, SEDONA, SYMETRE, STRADIC, TEKOTA, THUNNUS, TORIUM und TRINIDAD, die durch Domains ebenfalls verletzt wurden.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der zwölf Domains an.

(Fall Nr.: FA0509000563648)
Shimano Inc. v Eduardo Vivas

US-Marken zur WM 2006

In Deutschland ist die Entscheidung um die WM 2006 Marken der FIFA beim BGH anhängig. In Europa hat das HABM die Löschung der FIFA Marken abgelehnt und vermutlich wird demnächst die Beschwerdekammer des HABM mit dem Fall befasst sein.

Angesichts dieser durchaus kontroversen Sichtweise der FIFA Marken lohnt der Blick über den Atlantik in die Register des USPTO.
In den USA sind von der FIFA ebenfalls diverse Marken für die WM angemeldet worden. Die Marke WM 2006 wurde allerdings nicht beansprucht, sie macht in den USA aus sprachlichen Gründen auch wenig Sinn. Auch die englische Entsprechung World Cup 2006 findet sich nicht im Markenregister des US Patent- and Trademark Office.
Angemeldet wurde allerdings die spanische Bezeichnung Mundial 2006. Die Marken befinden sich jedoch schon länger, zum Teil seit 2002 im Anmeldestadium.
Insgesamt fünf Marken (drei Wort- und zwei Wort-/Bildmarken) für den Markentext Germany 2006 hat die FIFA zur Eintragung angemeldet. Eingetragen ist bisher lediglich die Wort-/Bildmarke (Registernummer 2990939)

germany 2006

Registrierungsdatum: 06. September 2005

Kein Markenproblem für Harry Potter

Die Klage der kanadischen Folkband Wyrd Sisters gegen die Verbreitung des fünften Harry Potter Filmes “Harry Potter and the Goblet of Fire” in Kanada wurde vom Ontario Superior Court niedergeschlagen.

Die Band sah sich durch den Auftritt einer fiktiven Band namens Weird Sisters in dem Film in seinen Markenrechten verletzt und wähnte seine Karriere behindert.

Allerdings dauert der Auftritt der Band im Film lediglich sechs Sekunden und der Name wird auch gar nicht erwähnt. Er hat seinen Ursprung im Buch von JK Rowling, findet im Film aber keine Verwendung.

So konnte der Film von Warner Bros. rechtzeitig zum Start in Kanada am 18.Noverber juristischen Ballast abwerfen.

via MTV

cadburyworld.com geht an Cadbury

Die englische Cadbury Limited Teil von Cadbury Schweppes hat vor dem Schiedsgericht der WIPO die Übertragung der Domain cadburyworld.com erstritten.

Das Unternehmen hat in Großbritannien mehrere Marken für den Begriff CARDBURY WORLD registriert. CADBURY WORLD ist eine moderne Form von Schokoladenmuseum und hat jährlich 400.000 Besucher.

Domaininhaber Asia Ventures Inc. aus Hong Kong konnte keine eigenen Rechte an der Domain geltend machen und musste die Übertragung der Domain hinnehmen.

(Fall Nr.: D2005-0796)
Cadbury Limited v. Asia Ventures, Inc.

Vier .name auf einen Schlag

Domains, die unter der TLD .name registriert werden, sollten eigentlich gleichnamigen natürlichen Personen vorbehalten sein. Insofern eignen sie sich aber auch für Domaingrabber, wenn es um Marken geht, die auch als Eigennamen von Personen durchgehen können.
Im aktuellen Fall ging das US Finanzunternehmen Morgan Stanley erfolgreich gegen den Inhaber der Domains morganstanleydeanwitter.name, morganstanleyfinancialadvisor.name und morganstanleyasia.name vor dem Schiedsgericht des NAF vor.

(Fall Nr.: FA0509000566644)
Morgan Stanley v Titan Net c/o Titan

STOPZILLA stoppt Tippfehlerdomain

Auf Basis seiner STOPZILLA Marke konnte International Software Systems Solutions, Inc. vor dem Schiedsgericht des National Arbiration Forums (NAF) die Übertragung der Domain stopzila.com erreichen.
Der Domaininhaber Whois Privacy inc. mit Sitz auf den Cayman Islands konnte keine legitimen rechte an der Tippfehlerdomain nachweisen.
Das Schiedspanel ordnete daher die Übertragung der Domain auf den Markeninhaber an.

(Fall Nr.: FA0509000567689)
International Software Systems Solutions, Inc. v. Whois Privacy inc