Nike erobert Shoe-Domains

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat Nike Inc., der weltweit führende Sportartikelproduzent die Domains nike-air-force-one-shoes.com und nike-basketball-shoes.com erstritten.

Nike kann ein umfangreiches Markenportfolio vorweisen. Die ältesten Registrierungen in den USA stammen aus den 70er Jahren. Zusätzlich bescheinigte das Schiedsgericht, dass es sich bei Nike um eine bekannte Marke handle, und ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0510000579895)
Nike, Inc. v. Karen Vog

Statstiken des HABM

Das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) hat seine umfangreichen Statistiken zu den verwalteten Schutzrechten aktualisiert.
Die Daten umfassen nunmehr auch das Jahr 2005.

Für den Bereich der Gemeinschaftsmarken folgende Zahlen im Überblick:
(in Klammern der Vergleichswert für 2004)

Anmeldungen: 47.124 (58.846)
Eintragungen: 50.375 (34.479)
Widersprüche: 14.624 (10.720)

Quelle: HABM

bittorent 55 Domains auf dem Prüfstand

Insgesamt 55 Domainnamen waren Gegenstand des WIPO Schiedsgerichtverfahrens zwischen der BITTORRENT Inc. aus San Francisco und der Domaininhaberin DAY NETWORKS MARKETING GmbH aus Wien.

BITTORRENT Inc. hatte die Übertragung der Domains gegen Verwechslungsfähigkeit mit der eigenen Marke begehrt. Allerdings gelang dem Unternehmen nicht der Nachweis tatsächlich ältere Markenrechte zu besitzen. Für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft liegen die prioritären Markenrechte bei der beklagten DAY NETWORKS MARKETING GmbH. Auch der Nachweis einer sogenannten “common law” Marke auf Grund des ursprünglichen Gebrauches in den USA wurde nicht erbracht.

Die für die Übertragung der Domains notwendigen Kriterien konnten von der klagenden Partei nicht erbracht werden. Die Klage wurde daher abgewiesen.

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdegegnerin aus der Bekanntheit der Bezeichnung „BITTORRENT“ Nutzen zieht, indem sie eine grosse Menge von ähnlich lautenden Domainnamen angemeldet hat und diese in gewinnbringender Weise zu benutzen versucht. Die Beschwerdeführerin hat jedenfalls nicht nachgewiesen, dass die Beschwerdegegnerin dabei bösgläubig gehandelt hat (dies vor allem angesichts der unklaren Situation bezüglich der Markenrechte). Man kann auch nicht sagen, dass die Beschwerdegegnerin ihre Domainnamen in schikanöser Weise gebraucht; es ist an und für sich nicht unzulässig, Domainnamen als link zu anderen Sites einzusetzen. Die Beschwerdegegnerin hat die strittigen Namen schon seit geraumer Zeit als Marken eingetragen, die Beschwerdeführerin hat sich erst vor kurzem entschlossen, auch auf dem europäischen Markt aufzutreten.

Die UDPR Verfahren sind nicht dazu geeignet, um komplexe Sachverhalte abzuklären, und um Interessenabwägungen vorzunehmen – dies kann besser in einem ordentlichen Zivilverfahren wegen unlauterem Wettbewerbs entschieden werden.

Delta Airlines bekommt Tippfehlerdomain

Eine bei Domaingrabbern beliebte Variante von Tippfehlerdomain ist das Voranstellen der Buchstabenkombination www vor den eigentlichen Domainnamen. Man spekuliert dabei auf das Vergessen des Punktes, der eigentlich zwischen das Protokoll www und die Second Level Domain gehört.

Eine Tippfehlerdomain dieser Art hat die US-Fluggesellschaft Delta Airlines jetzt vor dem Schiedsgericht des NAF erstritten.
Im Verfahren um die Domain wwwdeltaairlines.com setzte sich Delta Air Lines Inc. gegen den chinesischen Inhaber der Domain durch.

(Fall Nr.: FA0510000576550)
Delta Corporate Identity, Inc. and Delta Air Lines, Inc. v. Yong Li

Victoria bekommt ihr Geheimnis zurück

Um dies sicherzustellen klagte die für ihre Unterwäsche bekannte V Secret Catalogue, Inc. vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum NAF gegen den Inhaber der Domain ukvictoriassecret.com.

Die Marke VICTORIA’S SECRET ist in den USA seit 1995 registriert.
Der in den USA ansässige Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0510000575596)
V Secret Catalogue, Inc. v. wcs a/k/a William Sirola

tmobilephonefree?

Diesen Ansätzen von dritter Seite hat die Deutsche Telekom AG bezüglich der Internetdomain tmobilephonefree.com jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Im Schiedsgerichtsverfahren vor der WIPO konnte die Telekom die Übertragung der Domain erwirken.
Domaininhaber Jack Filkey aus Arizona bezeichnete sich als autorisierten Reseller von T-Mobile Produkten und Verträgen, konnte diesen Status aber nicht glaubhaft beweisen. Daher ordnete das Schiedsgericht die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2005-0910)
Deutsche Telekom AG v. Jack Filkey