Morgan Stanley investiert in Schiedsverfahren

… und bekommt die Domain morganstanleyinvest.com zugesprochen.

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat das US-Finanzunternehmen Morgan Stanley gegen den Domaininhaber Morgan Stanley Investments Inc aus Frankreich geklagt.

Morgan Stanley konnte diverse Markenrechte an der Bezeichnung Morgan Stanley belegen. Das Kennzeichen Morgan Stanley befindet sich seit 1935 in Benutzung.
Der Domaininhaber konnte keine glaubhaften Rechte an der Domain belegen.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0511000590735)
Morgan Stanley v. Morgan Stanley Investments Inc c/o Stanley Morgan

EuG: Anheuser-Busch Inc. vs HABM

Der US-Braukonzern Anheuser-Busch, Inc. hat beim europäischen Gericht erster Instanz Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereicht (Rechtssache T-366/05).

Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM bezüglich der Markenanmeldung “BUDWEISER” (Anmeldenr. 1 603 489) die Entscheidung des HABM im Widerspruchsverfahren zu bestätigen.

Anheuser-Busch hatte die Gemeinschaftsmarke “BUDWEISER” für die Klassen 32 und 33 angemeldet. Gegen die Anmeldung war von der tschechischen Bud?jovický Budvar, národní podnik auf Basis ihrer Marken “BUDWEISER” and “BUDWEISER BUDVAR” für Waren der Klassen 31 und 32 Widerspruch eingelegt worden.
Die Widerspruchsabteilung des HABM hatte dem Widerspruch vollumfänglich stattgegeben und der Anmeldung von Anheuser-Busch die Eintragung in allen beanspruchten Klassen versagt.
Diese Entscheidung war von der angerufenen Beschwerdekammer bestätigt worden.

Mit der jetzt eingereichten Klage begehrt Anheuser-Busch die Entscheidung der Beschwerdekammer teilweise aufzuheben, nämlich soweit die Anmeldung für Waren der Klasse 33 zurückgewiesen wurde.
Zur Klagebegründung wird ausgeführt:

Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Waren seien hinreichend unterschiedlich, um jede Verwechslungsgefahr bei den Verbrauchern auszuschließen.

Kein Metro-Credit für Domaingrabber

Die MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG hat vor dem WIPO Schiedsgericht die Domain metro-credit.biz eingeklagt.

Da die Domaininhaberin Wanda Henson aus den USA im Verfahren keine Stellungnahme abgab, folgte das Schiedsgericht der Argumentation der Klägerin, die auf ihre zahlreichen, auch international registrierten “METRO” Marken pochte.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG ist Teil der METRO-Gruppe und verwaltet deren Schutzrechte. In Deutschland hat die MIP z.B. die Verfahren um die Bezeichnung “Metrobus” gegen die Hamburger Hochbahn AG und den HVV geführt.

(Fall Nr.: D2005-1008)
MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG v. Wanda Henson

WIPO-Verfahren not that easy

Unterschiedliche Erfahrungen musste die Easygroup IP Licensing Limited aus London vor dem Schiedsgericht der WIPO machen.

Während man sich im Verfahren um die Domain easyhote.com gegen den Domaininhaber aus Korea durchsetzen konnte, verwehrte das Schiedsgericht die Übertragung der Domain easyhotel.ch.

(Fall Nr.: D2005-0949)
Easygroup IP Licensing Limited v. AHN

(Fall Nr.: DCH2005-0019)
EasyGroup IP Licensing Ltd v. Pascal de Vries