BGH I ZB 48/05

In der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 16. Februar 2005 betreffend die Marke Nr. 395 44 941 “Bull-cap” hat der BGH die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.

Gegen die Eintragung der Marke Bull-cap war auf Basis der prioritätsälteren Marke Red Bull Widerspruch erhoben worden. Der Widerspruch war vom Deutschen Patent- und Markenamt wegen fehlender Verwechslungsgefahr abgewiesen worden.
Auf die Beschwerde der Widersprechenden hat das Bundespatentgericht die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.

Hiergegen wendet sich der Markeninhaber mit der (nicht zugelassenen) Rechtsbeschwerde, mit der er die Versagung rechtlichen Gehörs rügt und geltend macht, der angefochtene Beschluss sei nicht mit Gründen versehen.

Diese Rechtsbeschwerde wurde vom BGH jetzt zurückgewiesen.

Zum Beschluss des BGH

Streit um George Foreman Domain

Die George Foreman Ventures LLC, Inhaberin der Rechte an der Marke GEORGE FOREMAN, hat vor dem Schiedsgericht des NAF die Domain georgeforemanenterprises.com eingeklagt.

Der ehemalige Schwergewichtsboxchampion George Foreman hat die Rechte an seinen George Foreman Marken mit Wirkung vom 15. August 2005 auf die George Foreman Ventures LLC übertragen. Diese konnte auf Basis der Markenrechte die Übertragung der Domain erwirken.

(Fall Nr.: FA0511000599036)
George Foreman Ventures LLC v. zinnia c/o Zinnia Gonzalez

Delta Airlines gewinnt Domains

Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum (NAF) haben die Delta Corporate Identity, Inc. und die Delta Air Lines, Inc. gemeinsam die Domains deltaarlines.com, detaairlines.com und deltaailines.com erstritten.

Die Domains befanden sich im Besitz der Digi Real Estate Foundation aus Panama.
Delta Airlines konnte Markenrechte an der Bezeichnung DELTA AIR LINES seit 1973 nachweisen. Die Domaininhaberin blieb eine Stellungnahme im Verfahren schuldig.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0511000590680)
Delta Corporate Identity, Inc. and Delta Air Lines, Inc. v. Digi Real Estate Foundation

Japanische Autokonzerne vor der WIPO

In insgesamt drei Verfahren waren die japanischen Automobilproduzenten Toyota und Honda vor dem Schiedsgericht der WIPO erfolgreich.

Honda setzte sich im Verfahren um die Domains honda-worldwide.com und honda-worldwide.net gegen James Harris aus Großbritannien durch.
(Fall Nr.: D2005-1069)

Im Verfahren um die Domain honda-place.com konnte Honda Giken Kogyo Kabushiki Kaisha die Übertragung der Domain vom bisherigen Besitzer Honda Place aus Großbritannien erwirken.
(Fall Nr.: D2005-1067)

Honda wurde in beiden Fällen von der deutschen Kanzlei Mitscherlich & Partner vertreten.

Toyota Motor Sales, U.S.A., Inc. erstritt die Domain toyota-usa.com.
(Fall Nr.: D2005-1129)

Easygroup bekommt easyjettours.com

Vor dem Schiedsgericht der WIPO hat die englische Easygroup IP Licensing Limited die Domain easyjettours.com erstritten.
Die Domain befand sich im Besitz der American Systems USA Inc. aus Dubai, die jedoch im Verfahren keine Stellungnahme abgab und so auch keine eigenen Rechte an der Domain nachweisen konnte.

Easygroup konnte die Nutzung des Kennzeichens EASYJET seit 1995 belegen. Entsprechende Marken sind international registriert.

(Fall Nr.: D2005-1101)
Easygroup IP Licensing Limited v. American Systems USA Inc.