DaimlerChrysler erstreitet Domains

Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forums NAF hat die DaimlerChrysler AG die Tippfehlerdomains chryslir.com, chryslwr.com, daimlerchryler.com und daimlercrhysler.com eingeklagt.
Die Domains befanden sich im Besitz der Unasi Inc. aus Panama.

DaimlerChrysler hatte keine Probleme die Markenrechten an den Kennzeichen DAIMLERCHRYSLER und CHRYSLER zu belegen.
Die Unasi Inc. blieb im Verfahren gewohnheitsgemäss eine Stellungnahme schuldig.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: FA0512000611752)
DaimlerChrysler AG v. Unasi Inc.

Ebenfalls übertragen wurde die Domains mercedesbenzparts.com, die von DaimlerChrysler in einem weiteren Verfahren gegen den Domainbesitzer Mercantile Europarts aus Florida erstritten wurde.

(Fall Nr.: FA0512000604985)
DaimlerChrysler AG v. Mercantile Europarts

EuG: HABM verliert Kostenstreit

Was passieren kann, wenn eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung im Widerspruchsverfahren angegriffen wird, eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung ergeht, gegen diese von beiden Parteien Beschwerde eingelegt wird und schließlich das HABM auf den Kosten sitzen bleibt, veranschaulicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtes erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T?466/04 und T?467/04.

RoadRunner geht an Warner Bros. Entertainment

Die Warner Bros. Entertainment Inc. hat die Wort-/Bildmarke RoadRunner (Registernummer 30067720) übernommen.

roadrunner

Die Marke genießt mit Priorität vom 09.09.2000 Schutz in den Nizzaklassen 12 und 28.
Beansprucht werden die Waren: Fahrzeuge, insbesondere Roller, Fahrräder und Transportfahrzeuge für Kinder sowie Schlitten- und Schneefahrzeuge; Spielzeug, insbesondere Roller, Rollschuhe, Schlittschuhe, Miniscooter und Kleinfahrzeuge für Kinder.

Bisheriger Inhaber war die RoadRunner Transport GmbH aus Troisdorf.