AUDI klagt für Vorsprung durch Technik

In der Rechtssache T-70/06 hat die AUDI AG aus Ingolstadt beim Europäischen Gericht erster Instanz Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereicht.

AUDI hatte die Wortmarke “Vorsprung durch Technik” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 14, 16, 18, 25, 28, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43 und 45 (Anmeldung Nr. 3 016 292) als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet.
Die Anmeldung war von Harmonisierungsamt teilweise zurückgewiesen worden. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer teilweise zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtet sich die nunmehr angestrengt Klage.

AUDI begründet die Klage wie folgt:

Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die angemeldete Marke eine hinreichende Unterscheidungskraft aufweise und die angefochtene Entscheidung keine Feststellungen zu den maßgeblichen Verkehrskreisen enthalte.

Google erstreitet Domain

Der Suchmaschinenkonzern Google Inc. aus Mountain View in Kalifornien hat vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum die Domain googlepack.com eingeklagt.

Google Inc. ist Inhaber der weltbekannten Google Marke, die in den USA und auch international registriert ist.

Das Schiedsgericht ordnete wegen der erwiesenen Böswilligkeit des Domaininhabers bei Registrierung und Nutzung der Domain die Übertragung der strittigen Domain an.

Claim Number: FA0603000669285
Google Inc. v. Shalendra Chhabra

Warner Bros. gewinnt Domain

Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum hat die Warner Bros. Entertainment Inc. die Domain harrypotterville.com erstritten.

Der Name des Zauberschülers Harry Potter ist ebenso wie nahezu alle Eigennamen aus den Bestsellerromanen markenrechtlich geschützt. Inhaber dieser Markenrechte ist die Warner Bros. Inc. aus Burbank in Kalifornien.
In den USA macht Warner Bros. eine markenrechtliche Priorität von 1999 geltend, die älteste deutsche Harry Potter Marke datiert aus dem Februar 2000.Der Domaininhaber gab im Schiedsverfahren keine Stellungnahme ab. Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0603000661419)
Warner Bros. Entertainment Inc. v. SCS Collectibles

LEGO gewinnt Domain

Vor dem Schiedsgericht der WIPO hat die schwedische LEGO Juris A/S die Domain legoisrael.com eingeklagt.

Die Marke LEGO ist weltweit geschützt und gehört zu den bekanntesten Spielzeugmarken.

Der in den USA ansässige Domaininhaber erklärte er habe die Domain benutzt um LEGO zu huldigen, keinesfalls läge eine böswillige Registrierung oder Nutzung der Domain vor.

Dieser Argumentation schloss sich das Schiedsgericht allerdings nicht an und entschied die Domain übertragen zu lassen.

(Fall Nr.: D2006-0270)
LEGO Juris A/S v. LogoFusion

bakelite.com – Markeninhaber scheitert im Schiedsverfahren

Die Hexion Specialty Chemicals GmbH aus Duisburg ist vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization mit ihrem Anliegen die Domain bakelite.com zu erhalten, gescheitert.

Hexion Specialty Chemicals firmierte ehemals als Bakelite AG und ist Inhaberin diverser deutscher und internationaler Markenrechte an der Bezeichnung Bakelite. Diese Kennzeichen bestehen auch für Australien, das Heimatland des Inhabers der umstrittenen Domain.

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Telekom gewinnt musicload-Domains

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat die Deutsche Telekom AG die Domains musicload.cc und wwwmusicload.com erstritten.

Der Name der Musicload Plattform ist durch zwei Europäische Gemeinschaftsmarken für diverse Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt.

Der in den USA ansässige Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2005-1340)
Deutsche Telekom AG v. Jürgen Müller