„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt auch im Domainrecht
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markenrechtliches Sammelsurium
Die World Intellectual Property Organization WIPO hat kürzlich das Ranking der weltweiten Markenanmeldungen 2022 veröffentlicht.
Die Zahlen bilden die Anzahl der beanspruchten Klassen für Markenanmelder aus dem ansprechenden Land ab.
In der Rechtssache T?343/23 weist das Europäische Gericht die Klage der Katjes Fassin GmbH & Co. KG gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO ab.
Katjes hatte die Wortmarke “ Beyond Chocolate” für
Süßwaren; Zuckerwaren; Bonbons; Schokolade; milchfreie Schokolade; Konfekt mit Schokoladengeschmack; Schokoladenimitate; Schokoladenersatzmittel; Schokoladenerzeugnisse; milchfreie Schokoladenerzeugnisse; Schokoladenriegel; milchfreie Schokoladenriegel; Schokoladenkuvertüre; Süßwaren auf Kakaobasis; Bonbons mit Kakao; Kakaoerzeugnisse; Nahrungsmittel auf Kakaobasis angemeldet.
Die Anmeldung wurde vom EUIPO wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer ebenfalls zurückgewiesen und die Entscheidung des EUIPO bestätigt.
Gegen diese Entscheidung klagte Katjes vor dem Europäischen Gericht, das die Entscheidungen des EUIPO und der Beschwerdekammer bestätigte und der Marke die Eintragungsfähigkeit versagt.
Giga Bier für Biere; alkoholfreie Getränke (26 W (pat) 547/22)
LIVEDAB für Druckarbeiten sowie Dienstleistungen im Bereich von Bild-bearbeitungssoftware (25 W (pat) 534/21)
BB5G für elektrische Steckverbinder (30 W (pat) 513/21)
NFT für Software; Mobile Apps; Anwendungssoftware
für Mobiltelefone (30 W (pat) 513/21)
IBC für Kehr-, Reinigungs- und Waschmaschinen“, sowie „Sicherungs-,
Sicherheits-, Schutz- und Signalgeräte sowie -ausrüstung (28 W (pat) 508/23)
SALD für Batterien sowie für die Dienstleistungen „Aufladen von Elektrofahrzeugen sowie Erzeugung von Energie (30 W (pat) 527/21)
BASALT BRÄU für Dienstleistungen zur Verpflegung (26 W (pat) 40/20)
STONE BREWING für Biere, nämlich Ale, Pale Ale, Stout etc (26 W (pat) 12/18)
KÖLNER DOM für Druckereierzeugnisse, Juwelierwaren und Sportschuhe ( 25 W (pat) 526/21)
BUDDELNEST für Transportable Hundehütten, Hundekörbe, Hundebetten (26 W (pat) 4/21)
BUDDELMATTE für Transportable Hundehütten, Hundekörbe, Hundebetten (26 W (pat) 3/21)
Heilbronner Brauhaus für Bier und Brauereiprodukte (25 W (pat) 521/21)
KUGELHUPF für Spielwaren (29 W (pat) 512/21)
Klimaunion für Marktforschung, Organisation und Ver-
anstaltung von Konferenzen sowie politische Dienstleis-
tungen (29 W (pat) 502/22)
Bürgerspital für verschiedene Lebensmittel sowie für Beherbergungs- und
Verpflegungsdienstleistungen (25 W (pat) 527/21)
DIGITAL ART MUSEUM für Druckereierzeugnisse und Museumsdienstleistungen (30 W (pat) 60/21)
Quelle: Bundespatentgericht
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