Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Lidl Stiftung & Co. KG die Domains lidl-strom.com, lidlstrom.com, lidlstrompaket.com und lidl-strompaket.com erstritten.
Ob der Tatsache, dass die Domaininhaberin eine in Deutschland ansässige Gesellschaft ist, erscheint die Wahl des UDRP-Verfahrens statt des normalen Rechtsweges auf den ersten Blick ungewöhnlich. Das UDRP-Verfahren bietet aber zwei entscheidende Vorteile. Einerseits kann die Domain während des Verfahrens vom Inhaber nicht an Dritte, z.B. im Ausland übertragen werden. Andererseits kann der Inhaber prioritärer Rechte am Ende eines erfolgreich geführten Schiedsverfahrens die Domainübernehmen. Auch die schnelle Abwicklung spricht für ein Verfahren vor der WIPO.
Nachteilig wirkt sich allerdings die Tatsache aus, dass die beschwerdeführende Partei auf den eigenen Kosten für Schiedsgericht und Anwalt sitzen bleibt.
(Fall Nr.: D2008-0724)
Lidl Stiftung & Co. KG v. SellDa GmbH