WIPO: Erfolg für Lidl

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Lidl Stiftung & Co. KG die Domains lidl-strom.com, lidlstrom.com, lidlstrompaket.com und lidl-strompaket.com erstritten.

Ob der Tatsache, dass die Domaininhaberin eine in Deutschland ansässige Gesellschaft ist, erscheint die Wahl des UDRP-Verfahrens statt des normalen Rechtsweges auf den ersten Blick ungewöhnlich. Das UDRP-Verfahren bietet aber zwei entscheidende Vorteile. Einerseits kann die Domain während des Verfahrens vom Inhaber nicht an Dritte, z.B. im Ausland übertragen werden. Andererseits kann der Inhaber prioritärer Rechte am Ende eines erfolgreich geführten Schiedsverfahrens die Domainübernehmen. Auch die schnelle Abwicklung spricht für ein Verfahren vor der WIPO.

Nachteilig wirkt sich allerdings die Tatsache aus, dass die beschwerdeführende Partei auf den eigenen Kosten für Schiedsgericht und Anwalt sitzen bleibt.

(Fall Nr.: D2008-0724)
Lidl Stiftung & Co. KG v. SellDa GmbH

Google löst Kooperationsproblem

Google hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain koopgoogle.nl erstritten.

Der Domaininhaber scheint dem Suchmaschinenbetreiber generell unkooperativ gegenüberzustehen und kündigt unter dem Namen f***google.nl bereits einen neuen Webauftritt an.

(Fall Nr.: DNL2008-0012)
Google, Inc. v. M. Minnebreuker

WIPO: k.o. für Domaininhaber

Wenn man sich mit dem vermeintlich besten Boxer der Welt anlegt, kann man froh sein, dass die Klärung der Angelegenheit im schriftlichen Schiedsverfahren und nicht im Boxring erfolgt.

Einen Sieg konnte der US-Profiboxer Roy Jones, Jr. vor dem Schiedsgericht der WIPO feiern. Im Verfahren um die Domain royjonesjr.com setze er sich gegen den Domaininhaber durch und erwirkte die Übertragung der Domain.

Die Wikipedia liefert über Jones folgende Informationen:

Roy Jones junior (* 16. Januar 1969 in Pensacola, Florida) ist ein US-amerikanischer Boxer. Er wurde in den letzten Jahren zur Box-Legende. Mit seiner arroganten und coolen Art begeisterte er Jahrzehnte lang seine Fans. Ihm gelang das seltene Kunststück, in vier verschiedenen Gewichtsklassen (Mittelgewicht, Supermittelgewicht, Halbschwergewicht und Schwergewicht) einen Weltmeisterschaftsgürtel zu gewinnen. Jones galt lange Zeit als nahezu unbesiegbar und als „Pound-for-Pound“ (Kampfstärke in Relation zum Gewicht) bester Boxer der Welt.

(Fall Nr.: D2008-0527)
Roy Jones, Jr. v. United Intelligence Ltd

WIPO: Erfolg für dänischen Braukonzern

Die Carlsberg A/S mit Sitz in Kopenhagen hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization die Domain carlsberg.tv eingeklagt.

Die Carlsberg A/S ist laut Wikipedia

einer der größten Brauereikonzerne Europas. Mit einem Gesamtausstoß von 92 Millionen Hektolitern Bier (2004) sieht sich die weltweit vor allem durch die Marken Carlsberg und Tuborg bekannte Gruppe als Nummer fünf unter den großen Bierproduzenten der Welt. Im deutschsprachigen Raum ist sie unter anderem durch die Marken Holsten, Astra, Lübzer, Feldschlösschen und Hannen Alt vertreten.

(Fall Nr.: DTV2008-0003)
Carlsberg A/S v. Brand Live Television

WIPO: Sieg für Porsche

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG aus Stuttgart die Domain ferdinandporsche.com erstritten.

Auf Basis der auch international registrierten und berühmten Marke PORSCHE ordnete das Schiedsgericht die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2008-0620)
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG v. Web Services Pty

Official Super Bowl Parties nur mit der NFL

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die National Football League mit Sitz in New York die Domain officialsuperbowlparties.com erstritten.

Der Super Bowl ist das Finale der US-amerikanischen American-Football-Profiliga National Football League (NFL). Er findet aktuell am ersten Sonntag im Februar statt, ist weltweit eines der größten Einzelsportereignisse und erreicht in den Vereinigten Staaten regelmäßig die höchsten TV-Einschaltquoten des Jahres. Neben dem Interesse am Spiel sorgen diverse Festivitäten für das große Interesse an diesem Sportereignis. Eines der Highlights ist die Halbzeitshow, in der jedes Jahr eine spektakuläre Show geboten wird. Das Spiel und die umrahmenden Festivitäten werden zusammen Super Bowl Sunday genannt. Dieser hat im Laufe der Jahre den Status eines inoffiziellen nationalen Feiertages erreicht.

Quelle: Wikipedia

Die Bezeichnung SUPER BOWL ist seit 1968 beim US Patent and Trademark Office als Marke registriert.

(Fall Nr.: D2008-0605)
National Football League v. Vernard Bonner