Heute BGH Verhandlung zu ahd.de

Verhandlungstermin: 19. Februar 2009

I ZR 135/06

LG Hamburg – 315 O 136/04 – Entscheidung vom 26. Mai 2005

OLG Hamburg – 5 U 87/05 – Entscheidung vom 5. Juli 2006

Die Klägerin ist nach eigenem Vorbringen im Bereich der Ausstattung Dritter mit Hard- und Software tätig und verwendet seit 2001 das Unternehmensschlagwort ahd. Im Internet tritt sie unter der homepage www.hellwegdata.de auf. Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist, hat eine Vielzahl von Domainnamen registrieren lassen, die ihr u. a. zur entgeltlichen Überlassung an Dritte im Rahmen eines branchenübergreifenden Internetportals dienen. Sie ist seit 1997 Inhaberin der streitgegenständlichen Internet-Domain ahd.de. Die Klägerin begehrt Unterlassung und Löschung der Domain.

Landgericht und Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben. Die Klägerin verfüge aus ihrer als Firmenschlagwort verwendeten Geschäftsbezeichnung ahd über bessere Zeichenrechte. Die Beklagten hätten für ihre Internet-Domain www.ahd.de eine Priorität frühestens ab September 2002 erworben, da erst ab diesem Zeitpunkt Inhalte über diese Domain verfügbar gewesen seien.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes

Der MarkenBlog Korrespondent ist vor Ort und wird berichten!

Zur Geschichte von ahd.de: “OLG HH: Jüngere Firmenbezeichnung kippt ältere Domain“.

EuG: Kein Markenschutz für den Lego-Stein

Das Europäische Gericht erster Instanz hat dem Lego-Stein als dreidimensionale Marke den Markenschutz verweigert.

Das Europäische Gericht musste sich mit der Klage der Lego Juris A/S mit Sitz in Billund (Dänemark) gegen die Entscheidung der Großen Kammer des HABM vom 10. Juli 2006 (Sache R 856/2004?G) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Mega Brands, Inc. und der Lego Juris A/S zu befassen.

Zum Urteil des EuG.

Eine identische Auffassung hatte bereits im Jahr 2007 das Bundespatentgericht vertreten.

Papst vor der WIPO

Die ebm papst St. Georgen GmbH & Co KG aus St. Georgen hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain papst.com erstritten.

Da Unternehmen ist Inhaber zahlreicher Markenrechte für das Kennzeichen Papst. Die prioritätsälteste Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes stammt aus dem Jahr 1957 (Registernummer: 715130) und beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 07, 11 und 12.

(Fall Nr.: D2008-1380)
ebm papst St. Georgen GmbH & Co KG v. Admin, Domain

WIPO: Deutsche Marken vor dem Schiedsgericht

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO konnten sich die Inhaber bekannter Marken im Streit um unrechtmäßig registrierte Domainnamen durchsetzten.

Porsche konnte die Domain porsche.me (TLD von Montenegro) einklagen.
(Fall Nr.: DME2008-0002)
Dr. Ing. h.c. F. Porsche v. Georg Kohler

BASF war erfolgreich im Verfahren um die Domain basf.ws (TLD von Samoa).
(Fall Nr.: DWS2008-0006)
BASF SE v. Gomes Paulo

Und die Villeroy & Boch AG setzte sich mit ihren Ansprüchen auf die Domain villeroyandboch.com durch.
(Fall Nr.: D2008-1300)
Villeroy & Boch AG v. Whois Data Shield/Hong Kong Names LLC.