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Heute: Der wahre Goldbär
Im Streit zwischen Lindt und Haribo um die Verwechslungsfähigkeit der Wortmarke “Goldbär” mit der dreidimensionalen Darstellung eines Schokoladenhohlkörpers wird heute das Urteil des OLG Köln erwartet.
“Goldbär” Streit reloaded
Zur Auffrischung noch einmal kurz der Hintergrund des “Goldbären” Streits. Schokoladenhersteller Lindt bringt den unten als dargestellten Bären auf den Markt.
Registernummer: 1090383
Vertragsstaaten AT, AU, CZ, DE, ES, FR, GB, IT, PL, SE, US
Nizzaklasse: 30
Haribo als Inhaber der Wortmarke “Goldbär” sieht die eigene Wortmarke durch die assoziative Verwechslungsgefahr verletzt.
Das LG Köln hatte im Dezember 2012 die Verwechslungsgefahr bejaht und dazu ausgeführt:
Das Gericht hat sich damit der Auffassung der Klägerin angeschlossen, wonach die Verbreitung dieses Produkts gegen die für sie eingetragene deutsche Wortmarke „GOLDBÄREN“ verstoße und die Ausgestaltung des „Lindt Teddys“ der Beklagten nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes „GOLDBÄR“ darstelle. Der Verkehr stelle bei Anblick eines verkörperten Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment unweigerlich eine Verbindung zu der Klägerin her. Dies gelte umso mehr, als die Verwendung der Bezeichnung „Goldbär“ für das Produkt der Beklagten auch durch die Bezeichnung des im Ostergeschäft durch die Beklagte erfolgreich vertriebenen bekannten Schokoladenhasens als „Goldhase“ nahe gelegt werde.
(Aktenzeichen des Landgerichts: 33 O 803/11).
Zwischenzeitlich wurde durch einen Berliner Rechtsanwalt noch die nachfolgende 3D-Marke beim DPMA angemeldet. Die Idee, dass hier ein Mandant, möglicherweise sogar aus der Schweiz, hinter dieser Anmeldung steht, ist wohl nicht völlig abwegig.
Markennummer DE302013021957
Dreidimensionale Marke
Klasse: 30
Anmeldedatum: 13.03.2013
Quelle: DPMA
“Goldbären-Streit” vor dem OLG
Das LG Köln hatte im Dezember 2012 im Streit um den in Goldfolie gewandeten Schokoladenhohlkörper der Lindt AG auf eine Verwechslungsgefahr mit der Wortmarke “Goldbär” von Haribo entschieden.
Heute darf sich das OLG Köln mit der interessanten Rechtsfrage beschäftigen, ob ein dreidimensionales Produkt mit einer Wortmarke verwechselt werden kann.
Die Zahl des Tages
Das Harmonisierungsamt meldet für Oktober 10568 Gemeinschaftsmarkenanmeldungen.
Quelle: Alicante News
DPMA: Markenanmeldung online
Ab dem 12. November 2013 können Sie Markenanmeldungen online – ohne Signatur – einreichen (DPMAdirektWEB). Sie brauchen dafür keine Software herunterzuladen und benötigen keine Signaturkarte. In 7 Schritten werden Sie durch die WEB-Anwendung geführt und melden Ihre Marke ohne größeren Aufwand schnell und günstig an. Die Markenanmeldung kostet für drei Waren- und Dienstleistungsklassen 290 Euro. Zur Auswahl der zu schützenden Waren- und Dienstleistungen steht Ihnen ein elektronischer Warenkorb zur Verfügung.
– Weitere Informationen unter Anmeldung
Quelle: DPMA