Autonamen: Männer bevorzugen High-Tech, Frauen Lifestyle

Wenn es um Autonamen geht, gehen die Geschmäcker von Männern und Frauen auseinander. Auch Jung und Alt haben unterschiedliche Präferenzen. Zu diesem Ergebnis kommt die Düsseldorfer Namensagentur Nomen International in ihrer aktuellen Autonamenstudie.

Düsseldorf, 03.09.2013. Jedes Jahr kommen zahlreiche neue Automodelle und -varianten auf den Markt. Neben technischen Details und dem Design spielt auch der Name eine wichtige Rolle. Dieser muss auffallen und auch gefallen, schließlich wird er vergleichsweise häufig laut ausgesprochen. „Wer sich mit dem Namen nicht anfreunden kann, wird in den meisten Fällen auch das Auto ablehnen“, erklärt Sybille Kircher, Geschäftsführerin von Nomen International in Düsseldorf. Welche Namen die Deutschen ansprechen, hat die Namensagentur nun in einer repräsentativen Studie ermittelt. Dazu wurden 500 Verbraucher in Deutschland im Juni 2013 von Nomen Research mit Hilfe des Online-Panels „Research Now“ befragt.

Nomen-Autonamenstudie: So wurde getestet

Untersucht wurde, wie Verbraucher auf neue Modellnamen reagieren. Befragt wurden jeweils etwa zur Hälfte Männer (49 Prozent) und Frauen (51 Prozent). 40 Prozent der Befragten waren im Alter zwischen 18 und 44 Jahren, die übrigen Teilnehmer waren älter. Weitere Kriterien waren Einkommen und Interessen. Es wurden 46 Namen vorgelegt, darunter eher unbekannte Prototyp-Namen sowie einige frei erfundene Namen. Die dazugehörigen Dachmarken wurden nicht mitgenannt, um die Namensbewertung nicht zu beeinflussen.

Geschlechtertypische Präferenzen

Was Autonamen betrifft, gehen die Geschmäcker von Männern und Frauen deutlich auseinander. Inhaltlich geben Männer Namen den Vorzug, die auf Kraft, Technologie oder Selbstdarstellung abzielen. Im Unterschied dazu reagieren Frauen positiver auf Lifestyle-bezogene Themen wie Reisen („Sunbeat“) oder Geselligkeit („Friend-me“). Darüber hinaus bevorzugen Männer männlich klingende Namen wie „Venator“, „Polestar“, „Bugster“. Frauen mögen dagegen einen weiblichen Wortklang („Gloria“, „Kedra“).

Jüngere bevorzugen englische Namen

Namenspräferenzen hängen auch mit dem Alter der Zielgruppe zusammen. Die Befragten unter 44 Jahren fanden englische Namen am attraktivsten („Surf“, „Rocks“, „Mighty“). Inhaltlich kamen die Themen Entdecken, Sport und Musik gut an. Demgegenüber fühlten sich die älteren Befragten tendenziell von Namen lateinischen Ursprungs angezogen („Venator“, „Gloria“). Sie empfanden die lateinischen Namen als leichter aussprechbar und verbanden damit inhaltlich insbesondere Prestige, Qualität und Komfort.

Alle Autofans mögen High-Tech-Namen

Dennoch lassen sich Verbraucher nicht in Schubladen stecken. Unabhängig vom Geschlecht zeigte sich, dass autoaffine Personen Namen bevorzugen, die an High-Tech („Technospace“) und Fahrspaß („Crosslane“) denken lassen. Personen, die sich nicht für Autos interessieren, präferierten dagegen Namen, die elegant, entspannt und angenehm klingen („Taleo“, „Sunbeat“). Allen Befragten gemeinsam war die Abneigung gegen Namen, die sich nur schwer aussprechen lassen („MKT“, „Z-spec“).

In der Praxis lassen sich die Zielgruppen gerade bei Volumenmodellen jedoch nicht trennscharf abgrenzen lassen. „In diesen Fällen entscheiden sich die Hersteller zumeist für offene Namen, deren Klang international als sympathisch empfunden wird und die inhaltlich übergreifende Themen wie Mobilität oder Lebensfreude bedienen“, erklärt Markenexpertin Sybille Kircher.

Quelle: Pressemitteilung NOMEN International Deutschland GmbH

Markenanmeldungen Halbjahresbilanz 2013

Im ersten Halbjahr 2013 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt 30.638 Marken angemeldet. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 30.824 Markenanmeldungen. Das bedeutet einen Rückgang von 0,6%.

Anders stellt sich die Situation bei den Europäischen Gemeinschaftsmarken dar. Das HABM kann ein moderates Wachstum von 3,4% verzeichnen. Den 48.452 Anmeldungen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2013 stehen 46.859 Markenanmeldungen im ersten Halbjahr 2012 gegenüber.

Damit setzt sich der Wachstumstrend bei den Europäischen Gemeinschaftsmarken unverändert fort, während sich die Anmeldezahlen beim DPMA stabilisieren.

Kostenfalle Markenverwaltung

Da ist man erst einmal überrascht, dann ärgert man sich und abschließend stellt sich die Frage: Ist das reine Abzocke oder tatsächlich legal?

Vor zwei Jahren wurde der Auftrag zur Anmeldung einer Marke an einen Rechtsanwalt vergeben. Kostenpunkt knapp unter 100 EUR netto Honorar dazu die amtlichen Anmeldegebühren in Höhe von 300 EUR. Die Webseite des Anwalts beschrieb detailliert die im Rahmen der Markenanmeldung zu erbringenden Leistungen bis zur Übersendung der Markenurkunde. Kostenpflichtige Leistungen wie Markenrecherchen oder eine spätere Markenüberwachung konnten zusätzlich beauftragt werden. 400.- EUR investieren und dafür 10 Jahre Markenschutz bekommen – das sah nach einen wirklich guten Preis-Leistungsverhältnis aus.

Aber jetzt trudelt plötzlich eine Rechnung vom Anwalt ins Haus. 100 EUR netto für die Markenverwaltung im Jahr 2012 werden berechnet. Von einer kostenpflichtigen Markenverwaltung war bisher nie die Rede und auch in den Mandatsbedingungen und AGB des Rechtsanwalts findet sich kein Hinweis auf diese Leistung.

Zum Hintergrund muss man wissen, dass ein mit einer Markenanmeldung beauftragter Anwalt im Markenregister als Vertreter und Zustellungsbevollmächtigter des Markenanmelders geführt wird. Auch wenn die eigentliche Markenanmeldung mit der Übersendung der Markenurkunde abgeschlossenen ist, führt das zuständige Markenamt den Anwalt als zustellungsbevollmächtigt und richtet sämtlichen, die Marke betreffenden Schriftverkehr an den Anwalt.

Für den Markeninhaber hat diese Praxis durchaus Vorteile. Einerseits wird seine komplette Anschrift nicht im öffentlichen Register hinterlegt und andererseits muss der Mandant nicht darauf achten seine Adressdaten beim Amt aktuell zu halten.

Für den Rechtsanwalt ist diese Praxis ebenfalls positiv, denn aus dem Schriftverkehr zur Marke ergeben sich möglicherweise Folgemandate zu Widerspruchs-, Löschungs- oder Verlängerungsverfahren und auch für markenrechtliche Streitigkeiten mit lukrativen Streitwerten ist der Anwalt erster Ansprechpartner.

Kann man als Markeninhaber erwarten, dass ein Anwalt kostenfrei eine Marke verwaltet? Vermutlich nicht! Kann ein Markeninhaber erwarten über anfallende Kosten vorab informiert zu werden? Eigentlich schon!

Fazit: Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt auf mögliche Kosten für die Markenverwaltung an, bewerten Sie ob diese Dienstleistung für Sie den entsprechenden Gegenwert beinhaltet und entziehen Sie gegebenenfalls das Mandat!

Übrigens: Es soll auch Kanzleien geben, die die Markenverwaltung für Ihre Mandanten als kostenfreie Leistung erbringen!