“Goldbär” Streit reloaded

Zur Auffrischung noch einmal kurz der Hintergrund des “Goldbären” Streits. Schokoladenhersteller Lindt bringt den unten als dargestellten Bären auf den Markt.


Registernummer: 1090383
Vertragsstaaten AT, AU, CZ, DE, ES, FR, GB, IT, PL, SE, US
Nizzaklasse: 30

Haribo als Inhaber der Wortmarke “Goldbär” sieht die eigene Wortmarke durch die assoziative Verwechslungsgefahr verletzt.

Das LG Köln hatte im Dezember 2012 die Verwechslungsgefahr bejaht und dazu ausgeführt:

Das Gericht hat sich damit der Auffassung der Klägerin angeschlossen, wonach die Verbreitung dieses Produkts gegen die für sie eingetragene deutsche Wortmarke „GOLDBÄREN“ verstoße und die Ausgestaltung des „Lindt Teddys“ der Beklagten nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes „GOLDBÄR“ darstelle. Der Verkehr stelle bei Anblick eines verkörperten Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment unweigerlich eine Verbindung zu der Klägerin her. Dies gelte umso mehr, als die Verwendung der Bezeichnung „Goldbär“ für das Produkt der Beklagten auch durch die Bezeichnung des im Ostergeschäft durch die Beklagte erfolgreich vertriebenen bekannten Schokoladenhasens als „Goldhase“ nahe gelegt werde.

(Aktenzeichen des Landgerichts: 33 O 803/11).

Zwischenzeitlich wurde durch einen Berliner Rechtsanwalt noch die nachfolgende 3D-Marke beim DPMA angemeldet. Die Idee, dass hier ein Mandant, möglicherweise sogar aus der Schweiz, hinter dieser Anmeldung steht, ist wohl nicht völlig abwegig.


Markennummer DE302013021957
Dreidimensionale Marke
Klasse: 30
Anmeldedatum: 13.03.2013

Quelle: DPMA

“Goldbären-Streit” vor dem OLG

Das LG Köln hatte im Dezember 2012 im Streit um den in Goldfolie gewandeten Schokoladenhohlkörper der Lindt AG auf eine Verwechslungsgefahr mit der Wortmarke “Goldbär” von Haribo entschieden.

Heute darf sich das OLG Köln mit der interessanten Rechtsfrage beschäftigen, ob ein dreidimensionales Produkt mit einer Wortmarke verwechselt werden kann.

DPMA: Markenanmeldung online

Ab dem 12. November 2013 können Sie Markenanmeldungen online – ohne Signatur – einreichen (DPMAdirektWEB). Sie brauchen dafür keine Software herunterzuladen und benötigen keine Signaturkarte. In 7 Schritten werden Sie durch die WEB-Anwendung geführt und melden Ihre Marke ohne größeren Aufwand schnell und günstig an. Die Markenanmeldung kostet für drei Waren- und Dienstleistungsklassen 290 Euro. Zur Auswahl der zu schützenden Waren- und Dienstleistungen steht Ihnen ein elektronischer Warenkorb zur Verfügung.
– Weitere Informationen unter Anmeldung

Quelle: DPMA

EuG: Knud gegen Knut – das Urteil

Urteil in der Rechtssache T-250/10
Knut IP Management Ltd / HABM

Das Gericht entscheidet den Rechtsstreit über die Marke KNUT – DER EISBÄR zugunsten des Berliner Zoos

Wegen der Gefahr von Verwechslungen mit der älteren deutschen Marke KNUD hat das Gemeinschaftsmarkenamt
die Eintragung von KNUT – DER EISBÄR als Gemeinschaftsmarke für das britische Unternehmen Knut IP Management Ltd
zu Recht abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung des EuG