Markenbusiness berichtet über den Fortgang des Streites zwischen dem Spreewaldverein und der Nestle Deutschland AG.
Das Landgericht Berlin hat gegen die Nestlé Deutschland AG eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Lebensmittelhersteller untersagt, ein Produkt der Marke Thomy mit der Bezeichnung „Kartoffelsalat-Soße mit Spreewälder Gurken“ zu bewerben. Die Entscheidung ist auf Antrag des Spreewaldvereins ergangen. Der Verein wacht über den Schutz der geografischen Angabe „Spreewälder Gurken“.
Nestlé hatte in dem Verfahren eine Schutzschrift eingereicht, um seine Positionen in dem Streit schriftlich darzulegen. Dieser Argumentation hat sich das LG Berlin aber nicht angeschlossen.