Marken als Keywords

Über die Berufungsentscheidung des OLG Dresden berichtet Markenbusiness:

Das OLG Dresden hat in der Berufung eine Entscheidung bestätigt, wonach die Verwendung eines Begriffs als Keyword weder eine Marken- noch eine Wettbewerbsverletzung ist.

Völlig unmissverständlich hatte das LG Leipzig (Az.: 5 O 146/05) geurteilt, dass die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung darstelle.

BGH: FIFA ./.Ferrero

Die FIFA hat angekündigt gegen die Entscheidung des BPat in Sachen WM 2006 den BGH anrufen zu wollen, berichtet N-TV.

“Nach Rücksprache mit unseren Juristen kann ich bestätigen, dass wir Rechtsbeschwerde einlegen werden. Weitere Angaben können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen”, sagte FIFA-Pressesprecher Andreas Herren.

Hintergründe zum Streit um die Marken der FIFA zur WM 2006 gibt es bei Markenbusiness.

WIPO Schiedsgericht: VW bekommt vwlt.com

Im WIPO Schiedsgerichtverfahren (Fall Nr. D2005-0780) hat sich die Volkswagen AG gegen den Inhaber der Domain vwlt.com durchgesetzt und die Übertragung des Domainnamen erwirkt.
Im Verfahren konnte sich Volkswagen auf die bekannte Marke VW und ebenfalls auf dieverse LT Marken berufen.
Der bisherige Domaininhaber LaPorte Holdings aus den USA ist vor den Schiedsgerichten von WIPO und NAF in der Rolle als beklagte Partei wohlbekannt. Eine Stellungnahme oder Rechtfertigung hat LaPorte, wie auch in anderen Fällen nicht abgegenen, so dass sich WIPO Panelist Katalin Szamosi den Argumenten der klagenden Volkswagen AG anschloss und die Übertragung der Domain anordnete.

Budweiser kommt nach St.Louis

Einen der ausgiebigsten und dauerhaftesten Konflikte um Markenrechte liefern sich die tschechische Budejovicky Budvar und US-Braukonzern Anheuser-Busch aus St.Louis. Streitpunkt ist die Marke Budweiser.

Neuster Akt des “endlosen” Markenstreites: Budejovicky Budvar bringt sein Bier in die USA. Seit dem Frühjahr wird das tschechische Erzeugnis in einigen regionalen Testmärkten in den USA vertrieben, allerdings nicht unter dem Markennamen Budweiser, sondern als B.B. Bürgerbräu. Innerhalb der nächsten zwei Wochen soll das Bier dann auch in St.Louis, also vor der Haustür von Anheuser-Busch zu bekommen sein. Pikanterweise verzichtet man aber nicht völlig auf die Nennung von Budweis:

Labels use the Czech term “Budejovicke Pivo,” which translated means “Budweiser Bier,” and the brew will offer point-of-sale references to “Czech Budweis City” as the site where the beer is made.

Inwiefern Anheuser-Busch die Notwendigkeit sieht seine exklusiven Schutzrechte für die USA in diesem Fall durchzusetzen, lässt das Statement des Leiters der Rechtsabteilung Mark Bobak nur erahnen:

“Anheuser-Busch has no objections to them selling beer in the United States as long as they do not infringe our intellectual property rights,” Bobak said in a statement. “The Czech brewer does not have any rights whatsoever to the Budweiser or Bud names in the United States.”

Hier folgt möglicherweise demnächst die gerichtliche Fortsetzung.

Nähere Infos zur Markteinführung von B.B. Bürgerbräu und eine kurze, leicht us-gefärbte Zusammenfassung des Budweiser Streits findet sich bei The Advocate.

Morgan Stanley – Tippfehlerdomain erstritten

Morgan Stanley hat vom National Arbitration Forum (NAF) im Schiedsgericht Verfahren die Domain morganstanlet.com (Verfahrensnummer: FA0508000529514) zugesprochen bekommen.
Auf der US-Tastatur liegen die Buchstaben Y und T direkt nebeneinander, so dass es sich bei dem Domainnamen “morganstanet” um einen klassischen, “physischen” Vertipper handelt. Der bisherige Inhaber Unasi Inc. aus Panama konnte keinerlei Rechte an dem Namen geltend machen.

Seit Ende April hat das NAF insgesamt 22 Verfahren gegen Unasi Inc. verhandelt. Gewinnquote für Unasi Inc.: 1:21!

Spreewälder Gurken: EV gegen Nestle erlassen

Markenbusiness berichtet über den Fortgang des Streites zwischen dem Spreewaldverein und der Nestle Deutschland AG.

Das Landgericht Berlin hat gegen die Nestlé Deutschland AG eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Lebensmittelhersteller untersagt, ein Produkt der Marke Thomy mit der Bezeichnung „Kartoffelsalat-Soße mit Spreewälder Gurken“ zu bewerben. Die Entscheidung ist auf Antrag des Spreewaldvereins ergangen. Der Verein wacht über den Schutz der geografischen Angabe „Spreewälder Gurken“.

Nestlé hatte in dem Verfahren eine Schutzschrift eingereicht, um seine Positionen in dem Streit schriftlich darzulegen. Dieser Argumentation hat sich das LG Berlin aber nicht angeschlossen.