Morgan Stanley – Tippfehlerdomain erstritten

Morgan Stanley hat vom National Arbitration Forum (NAF) im Schiedsgericht Verfahren die Domain morganstanlet.com (Verfahrensnummer: FA0508000529514) zugesprochen bekommen.
Auf der US-Tastatur liegen die Buchstaben Y und T direkt nebeneinander, so dass es sich bei dem Domainnamen “morganstanet” um einen klassischen, “physischen” Vertipper handelt. Der bisherige Inhaber Unasi Inc. aus Panama konnte keinerlei Rechte an dem Namen geltend machen.

Seit Ende April hat das NAF insgesamt 22 Verfahren gegen Unasi Inc. verhandelt. Gewinnquote für Unasi Inc.: 1:21!

Spreewälder Gurken: EV gegen Nestle erlassen

Markenbusiness berichtet über den Fortgang des Streites zwischen dem Spreewaldverein und der Nestle Deutschland AG.

Das Landgericht Berlin hat gegen die Nestlé Deutschland AG eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Lebensmittelhersteller untersagt, ein Produkt der Marke Thomy mit der Bezeichnung „Kartoffelsalat-Soße mit Spreewälder Gurken“ zu bewerben. Die Entscheidung ist auf Antrag des Spreewaldvereins ergangen. Der Verein wacht über den Schutz der geografischen Angabe „Spreewälder Gurken“.

Nestlé hatte in dem Verfahren eine Schutzschrift eingereicht, um seine Positionen in dem Streit schriftlich darzulegen. Dieser Argumentation hat sich das LG Berlin aber nicht angeschlossen.

Australien: Linux Markenanmeldung abgelehnt

Unter der Registernummer 985197 hatte Linus Torvalds am 19. Januar 2004 Schutz für die Wortmarke LINUX in den Nizzaklassen 09, 16 und 42 beim australischen Markenamt (IP Australia) beantragt.
Beansprucht wurden folgende Waren und Dienstleistungen:

Class: 9 Computer programs, data processing apparatus and devices, peripheral devices for computer systems, apparatus for recording, transmission and reproduction of signals, magnetical and optical data carriers

Class: 16 Paper, cardboard and goods made from these materials as far as contained in class 16, printed matter, stationery, manuals, instructional and teaching material

Class: 42 Computer programming, scientific and industrial research

Nach Informationen von ZDNet wird dieser Anmeldung die Eintragung seitens des Amtes wegen mangelnder Unterscheidungskraft verweigert.
Ein Schlag ins Gesicht für Torvalds und sein jüngst ins Leben gerufenes Linux Mark Institute.
Das Linux Mark Institute hatte, wie Markenbusiness berichtete kürzlich mit Lizenzforderungen in Australien für Aufsehen gesorgt.

Borsalino = berühmte Hutmarke

Als Nichthutträger war ich davon ausgegangen, dass Borsalino ein Allgemeinbegriff für einen bestimmten Huttyp sei. Heute belehrt mich die WIPO im Verfahren (Nr. D2005-0641) eines besseren. Borsalino ist die Marke der italienischen Borsalino SPA und wird seit 1857 benutzt.
Die Marke ist ein Grund warum die Domain borsalinohats.com vom WIPO Schiedsgericht an den Markeninhaber übertragen wurde. Weitere Kriterien waren “bad faith” also böswillige Registrierung und Nutzung der Domain, sowie fehlendes legitimes Interesse des bisherigen Eigentümers an dem Domainnamen.

Intertops Nichtigkeitsurteil

muepe informiert über die Entscheidung des europäischen Gerichts erster Instanz bezüglich der Nichtigkeitsklage der Sportwetten Gera GmbH gegen die Gemeinschaftsmarke Intertops der österreichischen Intertops Sportwetten GmbH.
Aktenzeichen: T-140/02

Eine Gemeinschaftsmarke wird nach der Gemeinschaftsverordnung Nr. 40/94 für nichtig erklärt, wenn sie eingetragen worden ist, obwohl sie gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt. Ist es einem Markeninhaber aufgrund der fehlenden Erlaubnis eines Mitgliedstaates in diesem verboten, die Dienstleistungen, für die seine Ware eingetragen ist, anzubieten und zu bewerben, führt dies aber weder zu einem Verstoß gegen die guten Sitten noch gegen die öffentliche Ordnung.

Bei der Beurteilung, ob eine Gemeinschaftsmarke gegen die guten Sitten verstößt, ist folglich die Marke als solche und nicht die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen, sowie deren Zulässigkeit in einzelnen Mitgliedsstaaten relevant.

Unberechtigte Abmahnung und Schadenersatz

Der BGH hat zur Frage des Schadenersatz bei unberechtigter Abmahnung aus einem Kennzeichenrecht entschieden. Az.: GSZ 1/04

Dazu RA Dr. Bahr:

Mit anderen Worten: Für die zu Unrecht Abgemahnten bleibt wenigstens die kleine Möglichkeit erhalten, dass bei unberechtigten Abmahnungen aus Markenrecht ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

Die Frage, ob generell bei unberechtigten Abmahnungen (auch außerhalb von Schutzrechten) ein Schadensersatz besteht, bleibt durch diese aktuelle BGH-Entscheidung unberührt und ist somit weiterhin ungeklärt.