TRAVATAN und TRIVASTAN sind verwechslungsfähig

Bezüglich der Klage (T-130/03) der Alcon Inc. aus der Schweiz gegen die Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke TRAVATAN wegen relativer Schutzhindernisse zurückzuweisen, ist heute das Urteil des europäischen Gerichts erster Instanz veröffentlicht worden.

Der Eintragung der Marke TRAVATAN in der Klasse 05 war durch die italienische Biofarma SA auf Basis ihrer prioritätsälteren, nationalen Marke TRIVASTAN widersprochen worden. Diesem Widerspruch war vom HABM stattgegeben worden.
Diese Entscheidung des HABM wurde jetzt vom europäischen Gericht erster Instanz bestätigt. Zentraler Punkt war die Verwechslungsfähigkeit der Zeichen. Diese wurde vom Gericht in bildlicher und klanglicher Hinsicht und wegen der erheblichen Ähnlichkeit der Waren bestätigt.

Produktpiraten immer dreister – 200 gefälschte Seilbahnen

Gefälschte Schuhe, Klamotten, Desigernerartikel, Kosmetik und CDs – daran haben wir uns ja alle schon gewöhnt. Bei Auto- und Flugzeugersatzteilen wird wird dem durchschnittlich informierten Verbraucher etwas mulmig – das aber in großem Stil ganze Seilbahnen gefälscht werden, verblüfft denn schon.

Vorarlberg Online berichtet über einen derartigen Fall in China.

Der Geschäftsführer von Doppelmayr China, Ernst Nigg, bestätigte gestern auf Anfrage in Peking, dass mehr als 200 nachgemachte Doppelmayr-Anlagen im Reich der Mitte laufen.

Doppelmayr dürfe trotzdem „eigentlich über China nicht jammern: Wir haben hier heuer ein sehr gutes Jahr, Ende 2006 dürften wir 36 Liftanlagen installiert haben“ (Nigg).

Setzt man diese Einschätzung in Relation zu 200 gefälschten Anlagen, könnte das Unternehmen ohne Produktpiraterie noch ein wesentlich besseres Jahr haben.