Keine Verwechslungsgefahr zwischen Picaro und Picasso

Markenbusiness berichtet über das Verfahren um die Markenanmeldung Picaro der DaimlerChrysler AG.

Die DaimlerChrysler AG kann den Markennamen „Picaro“ auch in Zukunft für Kraftfahrzeuge nutzen. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte (Rechtssache C-361/04 P). Die Erbengemeinschaft Picassos hat ein Urteil erster Instanz angefochten, das den Eintrag der EU-Marke „Picaro“ für zulässig erklärt hat. Die Nachfahren des berühmten Künstlers wollen DaimlerChrysler am Schutz der Bezeichnung hindern, weil sie der Auffassung sind, der Name ähnele der von ihnen 1997 in Klasse 12 für Automobile angemeldeten Gemeinschaftsmarke „Picasso“.

Kanzleigründer geht – Name bleibt

Markenbusiness berichtet über dem Namensstreit zwischen dem Kanzleigründer und seiner ehemaligen Kanzlei.

Einer der bekanntesten deutschen Steuerrechtler unterlag vor dem Landgericht Köln im Streit um seinen Namen. Professor Dr. Arndt Raupach hatte die Anwaltskanzlei Raupach & Wollert-Elmendorff zwar im Juni 2004 verlassen, dennoch darf diese weiter unter dieser Bezeichnung firmieren. Das entschied das Landgericht Köln im September 2005.