Bekannte US Marken siegen vor dem NAF

Das National Arbitration Forum (NAF) hat die Schiedsgerichtsverfahren Delta Corporate Identity, Inc. and Delta Air Lines, Inc. v dltaairlines.com and deltaaairlines.com c/o Hanna El Hinn (Fall Nr. FA0508000548217) um die Domains deltaaairlines.com und dltaairlines.com, sowie General Media Communications, Inc. v. Daniel Kunkel (Fall Nr. FA0508000544991) um die Domain penthouse-pet.com jeweils zugunsten der klagenden Markeninhaber entschieden.

DIE ZEIT: Reverse Domain Name Hijacking?

Die Wipo hat im Verfahren Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Hamburg ./. The Web Group, Washington DC um die Domain zeit.com (Fall Nr. D2005-0725) die Übertragung der Domain abgelehnt und den Vorwurf des Reverse Domain Name Hijacking als unberechtigt eingestuft.

Nachtrag: Ich hatte bezüglich des Vorwurfes des Reverse Domain Name Hijacking wohl zu quer gelesen.
Danke an muepe für die korrekte Darstellung.

EuGH zur Prägetheorie des BGH

domainblog und muepe informieren über die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Medion ./. Thomson Life (C-120/04).

Bezüglich der in Deutschland gefestigten Prägetheorie des BGH sollte man beachten, dass der EuGH explizit auf Marken abstellt, die aus einer Unternehmensbezeichnung und einer kennzeichnungskräftigen Marke bestehen.

Leitsatz:
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

Markenpiraterie: Verhaftungen auf den Kanaren

Die Kanaren Nachrichten berichten über Ermittlung und Verhaftung von Markenpiraten auf Gran Canaria.

In verschiedenen Läden, sowie auf Märkten im Gemeindegebiet San Bartolome de Tirajana boten die fünf marokkanischen Händler ihre Waren an, unter anderem Lederwaren des Designers Luis Vuitton. Vertreter dieses Labels waren es auch, die nach vorheriger Recherche in den Läden und auf den Märkten bei der Policia Nacional in Maspalomas Anzeige wegen Markenpiraterie gegen die Händler stellten. Zusammen mit den Experten besuchten die Ermittler die Händler und stellten gefälschte Geldbörsen, sowie Hand- und Reisetaschen, (über 500 Artikel) verschiedener Markenhersteller im Wert von rund 140.000 Euro sicher.