EuG: Kein Markenschutz für Positionsmarke

In der Rechtssache T?147/24 hatte das Europäische Gericht zur Positionsmarke

Anmeldenummer 018718069
Quelle: DPMA

zu entscheiden. EUIPO und Beschwerdekammer hatten die Markeanmeldung zurückgewiesen. Das EuG stützte diese Auffassung und verweigert der Marke die Eintragung.

Hat deepseek ein Markenproblem?

Das KI-Modell von deepseek hat diese Woche die Börse in helle Aufregung versetzt und die Aktien diverser Tech-Unternehmen auf Talfahrt geschickt.

deepseek ist aktuell die am häufigsten installierte App in den Appstores von Apple und Google.

Wie ist aber die markenrechtliche Situation für das Kennzeichen “deepseek”? Relevante Klassen sind hier primär die Klasse 09 “u.A. Software” und die Klasse 42 “IT-Dienstleistungen”.

In der EU finden sich derzeit drei Unionsmarkenanmeldungen und eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Die älteste Priorität weisen die Marken der FOODGYM GROUP LIMITED aus Hongkong auf.

Am 30.12.2024 wurde die Wortmarke “deepseek” (Anmeldenummer
019125541 ) angemeldet. Parallel beantragte das Unternehmen die Wort-/Bildmarke

Anmeldenummer 019125539
Quelle: EUIPO

Beide Marken beanspruchen Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:


3 Schleifstoffe; Schleifstoffe, nicht für den persönlichen Gebrauch; Tierpflegemittel; Reinigungs- und Duftpräparate, nicht für den persönlichen Gebrauch; Ätherische Öle und aromatische Extrakte; Schneider- und Schusterwachs; Körperpflegemittel.

5 Luftdesodorierungs- und Luftreinigungspräparate; Zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse; Zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse sowie medizinische Zahnputzmittel; Diätetische Präparate und Nahrungsergänzungsmittel; Hygieneerzeugnisse und -artikel; Schädlingsbekämpfungspräparate und -artikel; Hygienepräparate und -artikel.

29 Vogeleier und Eierprodukte; Molkereiprodukte und deren Ersatzprodukte; Speiseöle und -fette; Nicht lebende Fische, Meeresfrüchte und Weichtiere; Fleisch und Fleischerzeugnisse; Zubereitete Insekten und Larven; Verarbeitete Früchte, Pilze, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte; Natürliche und künstliche Wursthüllen; Suppen und Brühen, Fleischextrakte.

30 Zucker, natürliche Süßungsmittel, süße Glasuren und Füllungen sowie Bienenprodukte zu Speisezwecken und essbare Verzierungen; Speisesalz, Würzmittel, Gewürze, Aromastoffe für Getränke; Verarbeitetes Getreide und Stärken für Nahrungsmittel sowie Waren hieraus, Backzubereitungen und Hefe; Eiscreme, gefrorener Joghurt und Sorbets; Kühleis; Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzstoffe hierfür.

31 Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Aquakultur; Nicht künstliche Köder; Streu- und Einstreumaterialien für Tiere; Futtermittel und Tiernahrung; Lebende Tiere, Lebewesen für die Zucht.

32 Biere und alkoholfreie Biere; Alkoholfreie Getränke; Alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

33 Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; Alkoholische Essenzen und Extrakte; Alkoholische Präparate für die Herstellung von Getränken; Alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

35 Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Hilfe in Geschäftsangelegenheiten, Geschäftsführung und administrative Dienstleistungen.

36 Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Fundraising und finanzielles Sponsoring; Versicherungsdienstleistungen; Underwriting in Bezug auf Versicherungen; Pfandleihdienste; Ausgabe von Wert- und Gutscheinkarten; Immobiliendienstleistungen; Depotverwahrungsdienste; Finanzielle Begutachtungsdienste.

42 Designdienstleistungen; IT-Dienstleistungen; Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen; Prüfung, Authentifizierung und Qualitätskontrolle.

Erst am 17.01.2025, also mehr als zwei Wochen nach den Konfliktmarken, beantragt die Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd. den Markenschutz beim EUIPO für die Wort-/Bildmarke

Anmeldenummer 019132449
Quelle: EUIPO

Beantragt wird der Schutz für Waren und Dienstleistungen der Klassen
9, 35, 38, 41 und 42 .

In den Klassen 35 und 42 gibt es deutliche Überschneidungen mit den prioritätsälteren Marken.

Fraglich ist aber auch die Schutzfähigkeit des Kennzeichens als Wortmarke.

Zur Abstimmung über die Eintragungsfähigkeit.

BPatG: Kein Markenschutz für NPD

Leitsatz: Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 – 4 GG steht der Annahme eines Verstoßes der Markenanmeldung „NPD“ gegen die guten Sitten gem. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG nicht entgegen.

Quelle: Bundespatentgericht 29 W (pat) 54/22

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe durch eine beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.

LG Köln: Erste Entscheidungen zur Dubai Schokolade

Die FAZ berichtet über die beiden ersten Entscheidungen zur Dubai Schokolade. Das LG Köln erließ zwei einstweillige Verfügungen gegen zwei Unternehmen und untersagte die Verwendung der Bezeichnungen “Dubai Schokolade” oder “Daubai Chocolade”.

Beide Entscheidungen beziehen sich aber jeweils auf den konkreten Einzelfall, die Gestaltung der Verpackung und die Frage inwiefern eine Irreführung gegeben ist.

BPatG: Veggical

Unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 518/22 hatte sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss des DPMA für die Wortmarke “Veggical” zu befassen.

Die Wortmarke war für die Waren und Dienstleistungen

Klasse 06: Transportable Gewächshäuser aus Metall

Klasse 19: Gewächshausrahmen, nicht aus Metall

Klasse 29: konserviertes Gemüse; getrocknetes Gemüse; Gemüsesalat; verarbeitetes Gemüse

Klasse 31: Grüner Salat [frisch]; Kräuter [frisch]; Gemüse [frisch]

Klasse 44: Anbau von Pflanzen; Anbau von Pflanzen, auch in vertikalen Anzuchtvorrichtungen sowie in Innenräumen; Diät- und Ernährungsberatung

angemeldet worden. Mit Beschluss vom 7. Februar 2022 hat die mit einem Beamten des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Markenamts die Markenanmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1MarkenG für die Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 31 und 44 zurückgewiesen.

Dieser Auffassung mochte sich der 30. Senat des BPatG nicht anschliessen und gab der Beschwerde statt.

In dem Anmeldezeichen „Veggical“ wird der auch im Deutschen bekannte Begriff „Veggie“ um den Endbuchstaben „e“ verkürzt und mit der Silbe „cal“ um einen weiteren Bestandteil zu einer gut aussprechbaren Wortneubildung ergänzt. Der inländische Verkehr, welcher Kennzeichen regelmäßig in der Gesamtheit aufnimmt, in der sie ihm entgegentreten, und welcher erfahrungsgemäß wenig geneigt ist, Gesamtzeichen begrifflich näher zu analysieren, um beschreibende Bedeutungen herauslesen zu können (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 14. Aufl., § 8 Rdnr. 187 f.), hat daher grundsätzlich keinen Anlass, in Veggical eine Kombination aus mehreren Wortelementen zu erkennen und das Zeichen in „Veggie“ und „cal“ zu zergliedern. Die Anfügung der Silbe „cal“ an das bekannte Kurzwort „Veggie“ führt zu einer Verfremdung des Begriffs „Veggie“, die dem Verkehr auffällt, ohne dass sich ihm eine inhaltliche Bedeutung der Wortneubildung erschließt, sodass der Begriff im Hinblick auf die im Tenor genannten Waren und Dienstleistungen als bedeutungsloses Phantasiewort mit vager Assoziation an „vegetarisch“ im Sinne eines „sprechenden“ Zeichens wahrgenommen wird, dem nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann (Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rdnr. 188)

Quelle: BPatG

Verwechslungsfähig?

Ist die nachfolgende Wort-/Bildmarke verwechslungsfähig mit der älteren Wortmarke “MARADONA”?

Anmeldenummer 018879967
Quelle: EUIPO

Das EUIPO verneint die Verwechslungsgefahr und weist den Widerspruch (Case number 003202952)gegen die Markenanmeldung zurück.

Was meinen die MarkenBlog Leser?

Richtige Entscheidung des EUIPO?

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