Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Rechtsanwältin Bettina Krause

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten von Bettina Krause, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz aus Tutzing.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

Antwort: Seit Sommer/Herbst 2014 kann man auch beim HABM wieder eine strengere Eintragungspraxis erkennen. Wenn der Vorteil einer leichteren Eintragung beim HABM nicht mehr erkennbar ist, besinnen sich mehr Anwender wieder auf Deutsche Anmeldungen, insbesondere weil die Anmeldegebühren günstiger sind und mit weniger Widersprüchen gerechnet werden muss.

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Antwort: Ja, seit Sommer/Herbst 2014 registrieren wir beim HABM eine strengere Eintragungspraxis. Allerdings können wir nicht erkennen, dass das DPMA zeitgleich oder etwas versetzt seine Eintragungskriterien gelockert hätte.

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Antwort: Ja. Den Mandanten genügt in der Regel eine vorherige Überprüfung bei TMview (der Datenbank des HABM, auf der nach Marken der EU und der nahezu sämtlicher Mitgliedsstaaten nach identischen Marken gesucht werden kann). Sie hoffen zugleich, bei Widersprüchen aus nationalen Marken von EU-Mitgliedsstaaten eine außeramtliche Regelung herbeiführen zu können, indem gerade auf eine Nutzung in diesem Staat verzichtet wird. Das führt oft zum Erfolg.

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

Antwort: Eine Notwendigkeit zur grundlegenden Reform sehe ich nicht. Allerdings ist es wünschenswert, dass mehr Rechtssicherheit durch eine Angleichung der Rechtsprechung erreicht wird. Die weitere Harmonisierung ist für alle Beteiligten von Vorteil.

Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Breuer Lehmann Rechtsanwälte

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte aus München.

 

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

Antwort: Wir machen die Erfahrung, dass Markenanmelder sich verstärkt auf den regionalen, deutschen Markt konzentrieren. Einzelunternehmer und Startups investieren ihr Budget lieber in eine umfassende Recherche und Markenanmeldung in Deutschland, anstatt in eine in absoluten Zahlen teurerer Gemeinschaftsmarkenanmeldung. Zudem ist der Zugang zum Markenschutz auch für kleinere Unternehmen leichter geworden, so dass sich gerade in Zeiten des Internet mehr Anmelder aus Deutschland sich dies für Deutschland leisten.

 

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte.  Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Antwort: Beim DPMA hat sich unserer Ansicht keine Veränderung gezeigt. Beim HABM haben wir eine Veränderung in Richtung DPMA beobachten können. Was also früher anstandslos eingetragen wurde, wurde in den letzten 6 Monaten schneller beanstandet. Ob sich daraus bereits eine Regelmäßigkeit ableiten lässt, kann man nicht sagen.

 

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Antwort: Nein, das können wir nicht bestätigen.

 

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

Antwort: Generell könnte die Verfahrensdauer beim HABM beschleunigt werden. Es wurden ja in der Vergangenheit doch recht fragwürdige Marken (=tendenziell nicht unterscheidungskräftige Marken) vom Amt eingetragen. Will man sich dagegen wehren etwa durch Widerspruchs- oder Löschungsverfahren, so muss man stets einen langen Atem haben. Generell erhalten die Parteien immer 3 Monate Stellungnahmefrist. Wird diese verlängert, so kommen nochmal 2 Monate darauf. Da könnte man doch ansetzen und die Verfahren beschleunigen, d.h. die Fristen generell kürzer gestalten.

Kanzleiprofil:

BREUER LEHMANNN RECHTSANWÄLTE ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei. Sie berät und betreut insbesondere im Bereich Marken- Design- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Recht des Internet. Des Weiteren betreut sie die Plattformen www.titelschutz-magazin.de rund um das Thema Titelschutz sowie www.prioritaetsnachweis.de im Bereich Urheber- und Designschutz. Die Kanzlei wurde im Januar 2012 in München gegründet von den Rechtsanwälten Volker Lehmann und Dennis Breuer.

Der Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – die Umfrage

Im Zuge der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien den nachfolgenden Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

In den nächsten Tagen werden die eingegangenen Antworten hier veröffentlicht.

Der Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland

Wie im Vorjahr haben wir für das Jahr 2013 das Ranking der Top-Kanzleien im Bereich Markenanmeldung erstellt. Dabei dienten uns die Ranglisten der Jahre 2010 bis 2012 als Datenpool für die Auswahl der Kanzleien. Auf dieser Basis haben wir für die gelisteten Kanzleien folgende Anmeldezahlen für das Jahr 2013 recherchiert.

Zum Ranking der Top 50 (pdf)

Anmeldezahlen / Gesamtmarkt

Das Jahr 2013 ist für den Rechtsmarkt der Markenanmeldungen ein Meilenstein. Erstmals seit 2007 ist die Anzahl der beim DPMA eingereichten Markenanmeldungen wieder steigend. Auch wenn das Wachstum mit nur einem halben Prozentpunkt wohl noch keine Trendwende darstellt, ist der Bruch der jahrelangen Abwärtstendenz für die Branche erfreulich. Zumal die jüngsten Prognosen für das Jahr 2014 ein sattes Wachstum im Bereich von 10% ausweisen. Diese Entwicklung ist insofern beachtlich, als dass sie nicht von einer Gegenbewegung bei den Europäischen Gemeinschaftsmarken profitiert, sondern das Wachstum neben dem ungebrochen positiven Trend der EU-Marken entsteht.

Quelle: DPMA Jahresbericht 2013

Enorme Wachstumssprünge zeigen die Zuwachszahlen verschiedener Kanzleien. Den größten Sprung zeigt hier Rechtsanwalt Jahn aus Münster mit einem Wachstum von 228%.

Eintragungsquote

Neben den absoluten Anmeldezahlen ist aber auch die Anzahl der tatsächlich zur Markeneintragung gelangten Marken ein interessanter Faktor, könnte man doch eine hohe Eintragungsquote einerseits als Beleg für eine sorgfältige und sachverständige Arbeit und andererseits als Ausdruck intensiver Beratung im Vorfeld der Markenanmeldung verstehen.

Selbstverständlich darf man die Eintragungsquote aber auch nicht überbewerten, denn es sind auch andere Gründe für die Nichteintragung einer Marke möglich. Hier sind insbesondere der Gebührenmangel und die bewusste Inkaufnahme einer Zurückweisung zu nennen.

Die 50 topplatzierten Kanzleien erreichen im Schnitt für den Untersuchungszeitraum  eine Eintragungsquote von 84,5%. Im Vorjahr erreichten die 50 führenden Kanzleien einen durchschittlichen Wert von 83,8%.

Nach Eintragungsquote sortiert ergibt sich folgendes Ranking.

Anmerkungen: Die Auswahl der Kanzleien erfolgte auf Basis des  Anwaltsrankings der Zeitschrift Markenartikel für die Jahre 2010 und 2011 und dem auf MarkenBlog veröffentlichten Ranking 2012. Wenn wir Ihre Kanzlei fälschlicherweise nicht berücksichtigt haben, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Wir werden das Ranking dann umgehend korrigieren.

Die Recherche der Zahlen wurde von Researcher24 durchgeführt. Als Datengrundlage diente die Polymark Datenbank. Die Zahlen wurden im August 2014 nach dem Anmeldedatum ermittelt. Aufgrund von Vertreterwechseln können Daten abweichen. Kanzleien mit mehreren Standorten wurden zusammengefasst. Bei Umfirmierungen wurden die Anmeldezahlen soweit möglich zur aktuellen Kanzlei zusammengefasst.

Die Eintragungsquote beantwortet die Frage, wie viel Prozent der im Jahr 2013 angemeldeten Marken bis zum Recherchezeitpunkt eingetragen wurden. Durch lange Verfahrensdauer kann sich diese Quote noch geringfügig verändern.

Kompletter Artikel als PDF

PEGIDA – noch kein Markenschutz

PEGIDA ist derzeit in aller Munde und Thema in nahezu allen Medien. Im November wurde berichtet es sei eine Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht worden.

Stand heute läßt sich allerdings eine solche Marke im Register des DPMA nicht finden.

Quelle: register.dpma.de

Wer jetzt aber die Chance wittert mit einer eigenen Markenanmeldung Kasse zu machen oder gar die Nutzung der Bezeichnung zu unterbinden, der sollte sich mit dem Thema bösgläubige Markenanmeldung auseinander setzten und bei aller gebotenen Eile auch nicht auf eine fundierte Rechtsberatung zu diesem Thema verzichten.