Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Prehm & Klare Rechtsanwälte

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten der Kanzlei Prehm & Klare Rechtsanwälte aus Kiel.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

Antwort: Natürlich bleibt die Deutsche Marke, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, eine kostengünstige und schnelle Alternative zur EU-Marke.
Das aktuelle Wachstum bei den Anmeldezahlen scheint uns jedoch aus der Freischaltung der Onlineanmeldung des DPMA zu resultieren. Dieses Online-Tool ohne Identitätsprüfung und Zahlungsfunktion bedient ganz wunderbar den schnellen Anmeldeimpuls. Nach unserem Empfinden bleibt jedoch die Aufklärung über Gefahren und Risiken einer Markenanmeldung auf der Strecke. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Zahlen bei Zurückweisungen, Gebührenmangel und Widerspruchsverfahren in der Zukunft entwickeln werden.

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Antwort: Das DPMA hat seine Eintragungspraxis nicht geändert. Diese ist beständig sehr restriktiv.
Beim HABM kann man im Hinblick auf deutsche Markenanmelder beobachten, dass diese eher schlechtere Karten bei der Eintragung deutscher oder „denglisch“ gebildeter Begriffe haben, die in die Nähe der Schutzunfähigkeit kommen, da anscheinend die Markenanmeldungen verstärkt deutschsprachigen Prüfern zugeordnet werden.

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Antwort: In der Tat finden wir es immer wieder erstaunlich, dass Mandanten trotz umfangreicher Beratung über die Risiken einer EU-Markenanmeldung dann trotzdem eine Anmeldung mit unzureichenden oder gar keinen Recherchen durchführen wollen. Das große finanzielle Problem der Anmelder bei der EU-Markenanmeldung ist offensichtlich – eine vernünftige EU-Wort-Markenanmeldung sollte vorher Marken- und Firmennamenähnlichkeitsrecherchen in allen 28 Mitgliedsstaaten nach dort bestehenden nationalen Rechten sowie eine Recherche bei der WIPO nach in Europa geltenden IR-Marken enthalten. Zudem sind noch EU-Marken zu recherchieren. Eine derartige umfangreiche Recherche kostet in der Regel schon zwischen 1.500- 3.000 EUR je nach Anzahl der Nizzaklassen. Angesichts dieser Kosten sagen Mandanten dann schnell „Nein Danke“, und wählen das Risiko. Manche Rechtsanwaltskollegen lösen dieses Problem damit, dass sie den ahnungslosen Mandanten im Rahmen einer EU-Anmeldung D,EU,IR-Recherchen anbieten und somit suggerieren, dass sowohl international und europaweit recherchiert wird. Bewusst verschwiegen wird dabei, dass diese Rechercheart nur für den Schutzbereich Deutschland ausreicht und die nationalen Rechte der anderen 27 Staaten nicht berücksichtigt werden.

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

Antwort: Im Großen und Ganzen hat bereits eine erhebliche Harmonisierung der Beitrittsländer stattgefunden. Das System der EU-Marke hat an einigen Stellen jedoch noch erhebliche Fehler aufzuweisen, die mit den deutschen Vorstellungen des Markengesetzes nicht vereinbar sind. So fehlt im europäischen Regelungswerk beispielsweise für Dritte die Möglichkeit eine EU-Marke auf Antrag löschen zu lassen, wenn der Rechtsinhaber z.B. aufgrund Liquidation im Handelsregister nicht mehr existiert.
Eine sicherlich innovative Lösung wäre es zudem, wenn man bei der EU-Markenanmeldung auf einzelne Länder verzichten könnte und diese Markenform dadurch erheblich flexibler werden würde. Man sollte in diesem Rahmen nie vergessen, dass die EU-Marke derzeit nur ganzheitlich existieren kann und bereits ein Konflikt mit einem nationalen Recht in einem Mitgliedsland (sei es auch nur Malta oder Zypern) die ganze EU-Marke infizieren und zu Fall bringen kann. Dieses größte Problem der EU-Marke wäre schlagartig eliminiert, wenn der Anmelder bei der Anmeldung oder auch später auf einzelne Vertragsstaaten verzichten könnte. Die EU-Marke würde noch einmal sichtlich an Attraktivität gewinnen.

Kanzleiprofil:
Transparenz und Schnelligkeit von Dienstleistungen und Informationen sind seit mehreren Jahren entscheidende Zielgrößen für das Kanzleikonzept von Prehm & Klare Rechtsanwälte. Pauschale Honorare machen die anwaltlichen Dienstleistungen im Markenrecht für den außergerichtlichen Bereich transparent und kalkulierbar. Ein eingespieltes Backoffice stellt die professionelle und schnelle Durchführung aller Abläufe bei Markenanmeldungen, Markenrecherchen und den anderen Dienstleistungen im Markenrecht sicher.
Prehm & Klare Rechtsanwälte helfen Ihnen Ihre Ansprüche im Markenrecht bei einer Markenverletzung oder Verletzung Ihrer Firmennamensrechte sowie unberechtigten Abmahnungen auch gerichtlich an allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten durchzusetzen. Aufgrund der Vertretung von Mandanten bei einer großen Vielzahl von Markenstreitigkeiten bei den zuständigen Kennzeichengerichten können Prehm & Klare eine große Erfahrung in dieser besonderen Gesetzesmaterie des Markenrecht nachweisen und dafür Sorge tragen, dass Ihre Ansprüche auch vor Gericht optimal verfolgt werden. Eine eingehende Beratung in diesen Markenrechtsangelegenheiten gehört bei Prehm & Klare Rechtsanwälte genauso zum guten Ton, wie die dezidierte Einarbeitung in Ihren Fall.

Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Rechtsanwältin Bettina Krause

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten von Bettina Krause, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz aus Tutzing.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

Antwort: Seit Sommer/Herbst 2014 kann man auch beim HABM wieder eine strengere Eintragungspraxis erkennen. Wenn der Vorteil einer leichteren Eintragung beim HABM nicht mehr erkennbar ist, besinnen sich mehr Anwender wieder auf Deutsche Anmeldungen, insbesondere weil die Anmeldegebühren günstiger sind und mit weniger Widersprüchen gerechnet werden muss.

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Antwort: Ja, seit Sommer/Herbst 2014 registrieren wir beim HABM eine strengere Eintragungspraxis. Allerdings können wir nicht erkennen, dass das DPMA zeitgleich oder etwas versetzt seine Eintragungskriterien gelockert hätte.

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Antwort: Ja. Den Mandanten genügt in der Regel eine vorherige Überprüfung bei TMview (der Datenbank des HABM, auf der nach Marken der EU und der nahezu sämtlicher Mitgliedsstaaten nach identischen Marken gesucht werden kann). Sie hoffen zugleich, bei Widersprüchen aus nationalen Marken von EU-Mitgliedsstaaten eine außeramtliche Regelung herbeiführen zu können, indem gerade auf eine Nutzung in diesem Staat verzichtet wird. Das führt oft zum Erfolg.

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

Antwort: Eine Notwendigkeit zur grundlegenden Reform sehe ich nicht. Allerdings ist es wünschenswert, dass mehr Rechtssicherheit durch eine Angleichung der Rechtsprechung erreicht wird. Die weitere Harmonisierung ist für alle Beteiligten von Vorteil.

Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Breuer Lehmann Rechtsanwälte

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte aus München.

 

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

Antwort: Wir machen die Erfahrung, dass Markenanmelder sich verstärkt auf den regionalen, deutschen Markt konzentrieren. Einzelunternehmer und Startups investieren ihr Budget lieber in eine umfassende Recherche und Markenanmeldung in Deutschland, anstatt in eine in absoluten Zahlen teurerer Gemeinschaftsmarkenanmeldung. Zudem ist der Zugang zum Markenschutz auch für kleinere Unternehmen leichter geworden, so dass sich gerade in Zeiten des Internet mehr Anmelder aus Deutschland sich dies für Deutschland leisten.

 

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte.  Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Antwort: Beim DPMA hat sich unserer Ansicht keine Veränderung gezeigt. Beim HABM haben wir eine Veränderung in Richtung DPMA beobachten können. Was also früher anstandslos eingetragen wurde, wurde in den letzten 6 Monaten schneller beanstandet. Ob sich daraus bereits eine Regelmäßigkeit ableiten lässt, kann man nicht sagen.

 

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Antwort: Nein, das können wir nicht bestätigen.

 

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

Antwort: Generell könnte die Verfahrensdauer beim HABM beschleunigt werden. Es wurden ja in der Vergangenheit doch recht fragwürdige Marken (=tendenziell nicht unterscheidungskräftige Marken) vom Amt eingetragen. Will man sich dagegen wehren etwa durch Widerspruchs- oder Löschungsverfahren, so muss man stets einen langen Atem haben. Generell erhalten die Parteien immer 3 Monate Stellungnahmefrist. Wird diese verlängert, so kommen nochmal 2 Monate darauf. Da könnte man doch ansetzen und die Verfahren beschleunigen, d.h. die Fristen generell kürzer gestalten.

Kanzleiprofil:

BREUER LEHMANNN RECHTSANWÄLTE ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei. Sie berät und betreut insbesondere im Bereich Marken- Design- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Recht des Internet. Des Weiteren betreut sie die Plattformen www.titelschutz-magazin.de rund um das Thema Titelschutz sowie www.prioritaetsnachweis.de im Bereich Urheber- und Designschutz. Die Kanzlei wurde im Januar 2012 in München gegründet von den Rechtsanwälten Volker Lehmann und Dennis Breuer.

Der Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – die Umfrage

Im Zuge der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien den nachfolgenden Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

In den nächsten Tagen werden die eingegangenen Antworten hier veröffentlicht.

Der Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland

Wie im Vorjahr haben wir für das Jahr 2013 das Ranking der Top-Kanzleien im Bereich Markenanmeldung erstellt. Dabei dienten uns die Ranglisten der Jahre 2010 bis 2012 als Datenpool für die Auswahl der Kanzleien. Auf dieser Basis haben wir für die gelisteten Kanzleien folgende Anmeldezahlen für das Jahr 2013 recherchiert.

Zum Ranking der Top 50 (pdf)

Anmeldezahlen / Gesamtmarkt

Das Jahr 2013 ist für den Rechtsmarkt der Markenanmeldungen ein Meilenstein. Erstmals seit 2007 ist die Anzahl der beim DPMA eingereichten Markenanmeldungen wieder steigend. Auch wenn das Wachstum mit nur einem halben Prozentpunkt wohl noch keine Trendwende darstellt, ist der Bruch der jahrelangen Abwärtstendenz für die Branche erfreulich. Zumal die jüngsten Prognosen für das Jahr 2014 ein sattes Wachstum im Bereich von 10% ausweisen. Diese Entwicklung ist insofern beachtlich, als dass sie nicht von einer Gegenbewegung bei den Europäischen Gemeinschaftsmarken profitiert, sondern das Wachstum neben dem ungebrochen positiven Trend der EU-Marken entsteht.

Quelle: DPMA Jahresbericht 2013

Enorme Wachstumssprünge zeigen die Zuwachszahlen verschiedener Kanzleien. Den größten Sprung zeigt hier Rechtsanwalt Jahn aus Münster mit einem Wachstum von 228%.

Eintragungsquote

Neben den absoluten Anmeldezahlen ist aber auch die Anzahl der tatsächlich zur Markeneintragung gelangten Marken ein interessanter Faktor, könnte man doch eine hohe Eintragungsquote einerseits als Beleg für eine sorgfältige und sachverständige Arbeit und andererseits als Ausdruck intensiver Beratung im Vorfeld der Markenanmeldung verstehen.

Selbstverständlich darf man die Eintragungsquote aber auch nicht überbewerten, denn es sind auch andere Gründe für die Nichteintragung einer Marke möglich. Hier sind insbesondere der Gebührenmangel und die bewusste Inkaufnahme einer Zurückweisung zu nennen.

Die 50 topplatzierten Kanzleien erreichen im Schnitt für den Untersuchungszeitraum  eine Eintragungsquote von 84,5%. Im Vorjahr erreichten die 50 führenden Kanzleien einen durchschittlichen Wert von 83,8%.

Nach Eintragungsquote sortiert ergibt sich folgendes Ranking.

Anmerkungen: Die Auswahl der Kanzleien erfolgte auf Basis des  Anwaltsrankings der Zeitschrift Markenartikel für die Jahre 2010 und 2011 und dem auf MarkenBlog veröffentlichten Ranking 2012. Wenn wir Ihre Kanzlei fälschlicherweise nicht berücksichtigt haben, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Wir werden das Ranking dann umgehend korrigieren.

Die Recherche der Zahlen wurde von Researcher24 durchgeführt. Als Datengrundlage diente die Polymark Datenbank. Die Zahlen wurden im August 2014 nach dem Anmeldedatum ermittelt. Aufgrund von Vertreterwechseln können Daten abweichen. Kanzleien mit mehreren Standorten wurden zusammengefasst. Bei Umfirmierungen wurden die Anmeldezahlen soweit möglich zur aktuellen Kanzlei zusammengefasst.

Die Eintragungsquote beantwortet die Frage, wie viel Prozent der im Jahr 2013 angemeldeten Marken bis zum Recherchezeitpunkt eingetragen wurden. Durch lange Verfahrensdauer kann sich diese Quote noch geringfügig verändern.

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