Die Birkin Bag – oder warum Promis über Markenschutz nachdenken sollten

IPKat berichtet über die Birkin Bag von Hermès. Namensgeberin Jane Birkin hat das Modeunternehmen nach aktuellen Berichten über die “Produktion” von Krokodilleder zum Namenswechsel aufgefordert.

Allerdings verfügt HERMES INTERNATIONAL über weitreichende Markenrechte an den Kennzeichen “BIRKIN” (WIPO 686529) und “BIRKIN SHOULDER ” (WIPO 991455) in der Klasse 18.
Die Chancen auf Durchsetzung von Ansprüchen, gegen ein seit 1997 geduldetes Kennzeichen, dürften für Jane Birkin verschwindend gering sein.

Ein anschauliches Beispiel dafür, warum Prominente rechtzeitig über einen eigenen Markenschutz nachdenken sollten.

Gemeinschaftsmarkenanmelder: Vorsicht bei günstigen Komplettangeboten

Vermehrt fallen mir in letzter Zeit günstige Anmeldeangebote für Europäische Gemeinschaftsmarken auf, die wahlweise mit Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherchen nach bereits bestehenden Marken angeboten werden. So sinnvoll derartige Komplettlösungen sind, so genau muss der potentielle Markenanmelder auf den Inhalt dieser Angebote achten.

Oftmals werden in diesen Anmeldepaketen die sogenannten „D+EU+IR“-Markenrecherchen angeboten. Diese sind jedoch lediglich für den Schutzbereich Deutschland geeignet. Die Kombination der deutschen Marken, Europäischen Gemeinschaftsmarken und internationalen Registrierungen nach dem Madrider Markensystem ist keine geeignete Recherche, um im Vorfeld einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung bestehende Kollisionen zu ermitteln. Vielmehr bedarf es einer Recherche, welche die nationalen Markenbestände aller 28 Mitgliedsstaaten berücksichtigt und zusätzlich die Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen überprüft. Denn bereits eine ältere Marke in einem der nationalen Markenregister – sei es Italien, Frankreich oder auch Malta – kann die geplante Gemeinschaftsmarkenanmeldung zum Scheitern bringen.

Diesen markenrechtlichen „Blindflug“ wird der nur oberflächlich informierte Markenanmelder häufig nicht erkennen, da er durch die Bezeichnung „EU+IR“ eine europäische und internationale Abdeckung der Markenrecherche vermutet.

Unabhängig von hieraus entstehenden Fragestellungen zur anwaltlichen Haftung, kann man Markenanmeldern nur raten: Augen auf bei der Prüfung und dem Vergleich von Anmeldeangeboten! Wenn Sie unsicher sind, ob die angebotenen Rechercheleistungen ausreichend sind, fragen Sie ganz gezielt nach und lassen Sie sich die Angaben auch gerne schriftlich bestätigen.

Kein Glück für “Die Glückskäfer Idee”


Aktenzeichen 3020140128888
Nizzaklasse 35, 36, 45

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Dass das DPMA dieser einzigartigen Installation keinen Schutz gewähren möchte, ist ein wahres Drama!

Die besten Jurablogs 2015

Die Abstimmung über die besten Jurablogs 2015 auf dem Kartellblog ist beendet und die Ergebnisse liegen vor.

Das MarkenBlog war in der Kategorie TMT:IT, IP, Medien nominiert. Hier sieht das Ranking wie folgt aus


(Klicken zur Vergrößerung)

Quelle: Kartellblog

Herzlichen Glückwunsch an die verdienten Sieger Telemedicus, Social Media Recht Blog und I LAW it!

Ich freue mich sehr über die Platzierung des MarkenBlogs im “gesicherten Mittelfeld” und auch über die Stimmen für die von mir vorgeschlagenen Blogs.

Vielen Dank an alle Teilnehmer, die das MarkenBlog mit ihrer Stimme bedacht haben!
Und abschließend auch herzlichen Dank an Johannes Zöttl, Betreiber von Kartellblog.de für die Ausrichtung!