Wie meinen?

Immer wieder hört man, dass DPMA bei der Prüfung absoluter Schutzhindernisse besonders streng sei – natürlich begegnen mir trotzdem im Markenregister regelmäßig Marken über deren Unterscheidungskraft und Eintragungsfähigkeit man sicherlich trefflich streiten kann. Das ist völlig normal, schließlich entscheiden dort Menschen und Menschen beurteilen Sachverhalte, zumal wenn diese nicht exakt messbar sind, eben unterschiedlich. Aber dann gibt es noch diese Marken, die nur ein Kopfschütteln verursachen, so wie zum Beispiel


Typ 3-D
Nizzaklasse 31, 39
Rechtsstand Eingetragen
Waren & Dienstleistungen
31 Frisches Obst und Gemüse; Iand- und gartenwirtschaftliche Erzeugnisse
39 Lagerung, Verpackung und Transport von Obst und Gemüse sowie land- und gartenwirtschaftlichen Erzeugnissen

Quelle: DPMA

Oder stehe ich hier auf dem Schlauch?

Neues von der EU-Markenrechtsreform – Verlängerungsgebühren

Ein sinnvoller Ansatz, den sich auch das DPMA einmal zu Herzen nehmen sollte!

Der Rat nahm eine Bestimmung über neue Beträge für die an das HABM zu entrichtenden Gebühren an (festzulegen in einem Anhang der Verordnung 207/2009) mit dem Ziel, die Verlängerungsgebühren auf das Niveau der Anmeldegebühren zu senken. Die Kommission unterstützt diesen Ansatz in vollem Umfang. Auf diese Weise ließen sich Ersparnisse in Höhe von bis zu 37 % erzielen, insbesondere bei Verlängerungsgebühren für Unternehmen, die den Schutz ihrer EU-Marken über den urprünglichen Zeitraum von 10 Jahren hinaus anstreben.

Quelle: lex.europa.eu

10 Jahre MarkenBlog

Das MarkenBlog begeht seinen heutigen 10. Geburtstag mit einigen passenden Fundstücken aus den Markenregistern:


Aktenzeichen 3020110114382


Markennummer 11677804


Markennummer 12715256


Markennummer IR01050188


Markennummer IR01079462


Aktenzeichen L19426


Markennummer 00619114


Markennummer 01218866


Markennummer 01608694


Markennummer 00998609

Quelle: DPMA, HABM, WIPO

Blogger für Flüchtlinge

Vor einigen Tagen ist mit #BloggerfuerFluechtlinge eine Initiative entstanden, die ich unterstütze und allen Bloggerkollegen ans Herz legen möchte.
Angesichts der aktuellen Ereignisse in Heidenau, den Brandanschlägen auf Flüchtlingsheime und der unerträglichen Hetze gegen Flüchtlinge im Internet ist es Zeit Flagge zu zeigen für ein hilfsbereites und solidarisches Deutschland.

Markenstreit um Avatar Workout

Verletzt die Benennung eines Fitnessprogramms nach einen bekannten Film die Markenrechte des Filmstudios? Twentieth Century Fox ist dieser Ansicht und geht gegen eine Fitnessprogramm namens “Avatar” vor.

Quelle: gulli.com

Und wieder gilt die Regel: Vor Benutzung eines Namens recherchieren, ob für den Nutzungsbereich Markenrechte existieren! Im Zweifel sollte man versierten Rechtsrat einholen. Die Kosten für die Beratung im Vorfeld der Benutzung sind im Vergleich zum Kostenrisiko einer Abmahnung und gerichtlichen Fortsetzung sehr überschaubar.