In Sachen Namensgebung des neuen Konzerns wird es spannend sein die Markenanmeldungen im Auge zu behalten.
Category: Meinung
OLG Hamburg zur Verwechslungsfähigkeit gleichnamiger Druckereierzeugnisse
Das OLG Hamburg sieht mangels Warenidentität keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke “MIRA”, eingetragen für “Druckereierzeugnisse, nämlich romantische Belletristik (einschließlich Liebesromane)” und dem Zeitschriftentitel “Mira” für eine Frauenzeitschrift.
via Online & Recht
Und wir lernen daraus, dass man das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht unnötig einschränken sollte.
Markenstreit um “RICH”
Markenstreit in der Schaumwein-Branche / Veuve Clicquot und RICH AG
Zwischen dem Erfinder des ersten in Dosen abgefüllten Proseccos, dem Tiroler Unternehmer Günther Aloys, und dem französischen Champagner-Hersteller MHCS eskaliert ein Streit um Markenrechte. Aloys wirft MHCS vor, die Marke seines Unternehmens RICH ganz gezielt und über die Maßen für die Bewerbung der Champagner-Marke Veuve Clicquot auszunutzen, um vom Glamour seiner weltbekannten Marke zu profitieren.
Quelle: Pressemitteilung der RICH AG
Aus dem Bauch heraus hätte ich Veuve Clicquot eher als weltberühmt eingestuft – aber was verstehe ich schon von Schaumwein…
Oktoberfest Zwillinge
Bei der Recherche zum Thema “Oktoberfest” sind mir diese beiden Damen aufgefallen. Ich vermute trotz der räumlichen Distanz zwischen Dortmund und Rostock eine “familiäre” Verbindung…
Aktenzeichen 3020100730692
Aktenzeichen 3020120662161
Quelle: DPMA
P.S. Zwar sind mir die “Erzeuger” der jungen Damen nicht bekannt, die erziehungsberechtigten Markeninhaber sind jedoch grundverschieden.
Oktoberfest – München strebt nach europaweitem Monopol
Unter dem Titel “Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!” informiert das Markenserviceblog über eine aktuelle europäische Wortmarkenanmeldung der Landeshauptstadt München.
Angesichts der Tatsache, dass das europäische Markenamt bekanntermaßen bei der Beurteilung von Schutzfähigkeit deutlich weniger strikt agiert als zum Beispiel das DPMA und unter Beachtung der Probleme eine eingetragene Marke aus dem Register löschen zu lassen, sind die Befürchtungen zu den wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Marke nicht aus der Luft gegriffen.
Brexit und Markenschutz in Großbritannien
Am 23. Juni stimmen die Briten über den Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union ab. Derzeit ist nach aktuellen Umfragen die Stimmung im Lande unentschieden. Austrittsbefürworter und das Pro-Europa Lager liegen jeweils bei 50%.
Im Falle des Austritts stellt sich für die Inhaber von Europäischen Gemeinschaftsmarken – heute Unionsmarken – die Frage, was mit Ihren Markenrechten in Großbritannien geschieht.
MarkenBlog fragt Rechtsanwalt Karsten Prehm, Markenrechtsexperte der Kieler Kanzlei Prehm & Klare Rechtsanwälte.
Frage: Herr Prehm, welche Auswirkungen hätte ein Austritt Großbritanniens für die Unionsmarken?
Antwort: Unionsmarken gelten grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Ein Austritt Großbritanniens hätte folglich den Verlust von Markenrechten in Großbritannien zur Folge.
Frage: Was raten Sie den Inhabern europäischer Markenrechte?
Antwort: Gehen wir einmal von einem Austrittsszenario aus. Im ersten Schritt sollten sich die Inhaber von Unionsmarken überlegen, ob Großbritannien ein relevanter Markt für ihr Unternehmen und der entsprechende Markenschutz notwendig ist.
Der Austritt wird nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen, sondern mit einer angemessenen Frist von sicherlich mindestens einem Jahr. Innerhalb dieser Zeit müssen Inhaber von Unionsmarken dann tätig werden, wenn ihre Markenrechte in Großbritannien nicht verfallen sollen. Eine nationale Markenanmeldung beim UK Intellectual Property Office oder eine Internationale Registrierung bei der WIPO sind möglich. Generell gilt es aber für Markeninhaber, selbst aktiv zu werden, sich über die denkbaren Optionen zu informieren und diesbezüglich beraten zu lassen.