Wer kommt denn bitte auf so was?
Die beiden noch namenlosen Maskottchen der UEFA EURO 2008 und die Comicfiguren Fix & Foxi sollen sich ähnlich sehen.
Quelle: Markenbusiness
Ach ja, Spiderman hat auch ‘nen roten Kopf – Plagiate, überall Plagiate!
markenrechtliches Sammelsurium
Wer kommt denn bitte auf so was?
Die beiden noch namenlosen Maskottchen der UEFA EURO 2008 und die Comicfiguren Fix & Foxi sollen sich ähnlich sehen.
Quelle: Markenbusiness
Ach ja, Spiderman hat auch ‘nen roten Kopf – Plagiate, überall Plagiate!
In zwei Beiträgen informiert das German American Law Journal über Praxiserfahrungen mit dem US Patent & Trademark Office.
Markenamt: Etwas Geduld, bitte
Wenn ich das so lese, regt sich in mir das Bedürfnis dem Deutschen Patent- und Markenamt einmal öffentlich zu danken!
Danke!
Das Bundesministerium für Justiz hat in einer Pressemitteilung den Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorgestellt.
Ich frage mich, ob sich damit auch etwas für den aussergerichtlichen Markenbereich ändert?
Wird z.B. für die Dienstleistung der Markenanmeldung oder Rechercheauswertung demnächst von Nichtjuristen ausgeübt werden?
Rechtsdienstleistungen sind künftig immer dann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsfeld oder zur vollständigen Erfüllung der mit der Haupttätigkeit verbundenen Pflichten gehört.
Ist die Auswertung von Recherchen verbunden mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung eine mit der Haupttätigkeit verbundene Nebenleistung?
Ist das Ausfüllen von Anmeldeformularen des DPMA im Auftrage Dritter mit Hilfe des offiziellen Leitfadens und der Datenbank der akzeptierten Formulierungen für das Klassenverzeichnis dann noch eine den Rechts- und Patentanwälten vorbehaltene Dienstleistung?
Vorausgesetzt das Gesetz tritt so in Kraft, wird es sicherlich eine nicht unerhebliche Anzahl von höchstinteressanten Verfahren geben, um für die Praxis die Grenzen des Gesetzes auszuloten.
Dieser Tage sorgen die Unternehmen Google und Apple mit der Sorge um ihren Markenschutz für Aufsehen. Während Google sich mit der Bitte das Verb googeln (googeling) an Medien und Wörterbuchredaktionen wendet, beschreitet Apple zum Schutz der Marke iPod den klassisch juristischen Weg.
Dabei sind allerdings die Ausgangssituationen und Motivationen in beiden Fällen gänzlich unterschiedlich.
Bei Google handelt es sich um einen reinen Fantasiebegriff, der durch den Erfolg der Suchmaschine eine enorme Bekanntheit erlangt hat. Diese Bekanntheit kann in der Tat für einen schleichenden Übergang in den allgemeinen Wortschatz sorgen. Wenn also aus der Marke eine Gattungsbezeichnung wird, ist der exklusive Markenschutz Geschichte.
Exakt diesem Szenario steuert Google gegen und versucht die allgemeinsprachliche Verwendung der Marke einzuschränken, ja sogar zu unterbinden.
Dabei kann man Google durchaus zugestehen, dass es für solche Massnahmen noch nicht zu spät ist. Es wird wohl kaum Meinungen geben, dass Google inzwischen ein Synonym für Suchmaschine im Internet sei.
Ich persönlich google jedenfalls bei Google – für Internetrecherchen nutze ich auch mal andere Suchmaschinen!
Anders stellt sich die Situation für Marken dar, die den Schritt in die Allgemeinsprachlichkeit bereits vollzogen haben – das tragbare Kassettenabspielgerät, aka Walkman (Marke von Sony) hat z.B. in Österreich den Markenschutz verloren. Kein Unternehmen investiert gerne mehrstellige Millionenbeträge, um irgendwann der Konkurrenz die Marke lizenzfrei überlassen zu müssen.
Eine umfangreiche Aufstellung von derartigen, zur Allgemeinsprachlichkeit gewachsenen Marken findet sich bei Slogans.de.
Gänzlich anders liegt der Fall bei Apples iPod, hier wird die erfolgreiche Marke intensiv überwacht und verteidigt, um einer Verwässerung der Marke vorzubeugen.
Das ist zunächst einmal das gute Recht eines jeden Markeninhabers. Ob aber über die zweifelsfrei bekannte Marke iPod die Monopolisierung des allgemeinsprachlichen Wortes Pod sinnvoll und gerechtfertigt ist, erscheint mir höchst zweifelhaft.
Pod ist ein gängiges Wort im Englischen, und das ist auch schon lange vor iPod der Fall gewesen.
Leo listet gleich mehrere Bedeutungen des Wortes auf: Hülse, Schale, Schote, Gondel oder Sockel sind die üblichsten Verwendungen.
Natürlich gilt es die üblichen Trittbrettfahrer, die jede bekannte Marke begleiten, die ePods, eiPods oder eyePods (Diese Bezeichnungen werden hier lediglich als Beispiel verwendet und sind möglicherweise garnicht existent.) in die Schranken zu weisen.
Aber das aktive und flächendeckende Vorgehen gegen die markenmässige Verwendung eines Begriffes ist letztlich eine Strategie ein präventives Angstszenario aufzubauen, um eine zukünftige Verwendung des Begriffes zu unterbinden.
Abmahnungen, wie z.B. gegen den Infrarotscanner Profit Pod, oder eine Vielzahl von Widersprüchen gegen Anmeldungen von Pod Marken beim USPTO funktionieren nur solange, wie die Gerichte mitspielen und die öffentliche Wahrnehmung keinen Schaden am Markenimage erzeugt.
Nach Informationen von Spiegel online hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarken Gelbe Seiten und Yellow Pages gelöscht.
Gemäss einer Presseinformation der GoYellow Media AG, die für die Löschungsanträge gegen die Marken verantwortlich zeichnet, betrifft die Entscheidung die Marken Gelbe Seiten (Registernummer: 396 44 690) und Yellow Pages (Registernummer: 396 21 465).
Allerdings sind die Entscheidungen des DPMA zu diesen Marken weder veröffentlicht noch rechtskräftig.
Gegen den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes steht der Markeninhaberin DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH die Beschwerde beim Bundespatentgericht offen.
Ein solches Vorgehen ist, wie Spiegel online berichtet, auch bereits angekündigt.
Ob die im Kontext der Löschung als Beispiele angeführten Löschungsentscheidungen zu den Marken Post und LOTTO wirklich vergleichbar zur Marke Gelbe Seiten sind, darf durchaus bezweifelt werden.
Bedeutet Gelbe Seiten wirklich Branchenbuch, oder sind die Gelben Seiten nicht vielleicht das bekannteste aus einer Vielzahl von Branchenbüchern?
Auf jeden Fall wird das Bundespatentgericht hier einen spannenden Fall zu entscheiden haben, dass am Ende des Verfahrens eine Löschung der Marken steht, ist dabei durchaus nicht selbstverständlich.
Das US Patent & Trademark Office hat die Eintragung der Marke THE TTABlog (Serial Number: 78669946) in der Nizzaklasse 41 für die Dienstleistung
“An online blog featuring commentary and information in the field of trademarks; an online blog featuring commentary and information regarding decisions of the Trademark Trial and Appeal and the courts relating to trademark law” wegen des beschreibenden Charakters abgelehnt.
Quelle: TTABlog
Weniger Probleme sah man offenbar bei der Marke THE GOLF BLOG, die für die Dienstleistungen “Providing on-line information, news and analysis relating to golf” in der Klasse 41 unter der Registernummer 3105384 eingetragen wurde. Diese Marke wurde im Juni 2005 angemeldet und am 13. Juni 2006 eingetragen.
Weniger streng beurteilte auch das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke law blog (Registernummer: 30524784).
Auch wenn das Kürzel TTA für Trademark Trial and Appeal beim USPTO gängig ist, so dürfte es doch wohl für die Allgemeinheit kaum beschreibender sein als das Wort GOLF.
Interessantwäre in diesem Zusammenhang, mal abgesehen von Kollisionen mit bestehenden Kennzeichen, wie das Deutsche Patent- und Markenamt eine Marke DPMABlog oder BPatblog beurteilen würde.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass alle oben genannten Marken, wenn überhaupt, nur über geringste Unterscheidungskraft verfügen. Die Möglichkeit der Durchsetzung eines markenrechtlichen Anspruches im Bereich der “Dienstleistungen eines Weblogs” scheint mir höchst fraglich. Aus genau diesem Grund gibt es auch keine Markenanmeldung für den MarkenBlog.