Marken, Allgemeinsprachlichkeit und Verwässerung

Dieser Tage sorgen die Unternehmen Google und Apple mit der Sorge um ihren Markenschutz für Aufsehen. Während Google sich mit der Bitte das Verb googeln (googeling) an Medien und Wörterbuchredaktionen wendet, beschreitet Apple zum Schutz der Marke iPod den klassisch juristischen Weg.

Dabei sind allerdings die Ausgangssituationen und Motivationen in beiden Fällen gänzlich unterschiedlich.
Bei Google handelt es sich um einen reinen Fantasiebegriff, der durch den Erfolg der Suchmaschine eine enorme Bekanntheit erlangt hat. Diese Bekanntheit kann in der Tat für einen schleichenden Übergang in den allgemeinen Wortschatz sorgen. Wenn also aus der Marke eine Gattungsbezeichnung wird, ist der exklusive Markenschutz Geschichte.
Exakt diesem Szenario steuert Google gegen und versucht die allgemeinsprachliche Verwendung der Marke einzuschränken, ja sogar zu unterbinden.

Dabei kann man Google durchaus zugestehen, dass es für solche Massnahmen noch nicht zu spät ist. Es wird wohl kaum Meinungen geben, dass Google inzwischen ein Synonym für Suchmaschine im Internet sei.

Ich persönlich google jedenfalls bei Google – für Internetrecherchen nutze ich auch mal andere Suchmaschinen!

Anders stellt sich die Situation für Marken dar, die den Schritt in die Allgemeinsprachlichkeit bereits vollzogen haben – das tragbare Kassettenabspielgerät, aka Walkman (Marke von Sony) hat z.B. in Österreich den Markenschutz verloren. Kein Unternehmen investiert gerne mehrstellige Millionenbeträge, um irgendwann der Konkurrenz die Marke lizenzfrei überlassen zu müssen.

Eine umfangreiche Aufstellung von derartigen, zur Allgemeinsprachlichkeit gewachsenen Marken findet sich bei Slogans.de.

Gänzlich anders liegt der Fall bei Apples iPod, hier wird die erfolgreiche Marke intensiv überwacht und verteidigt, um einer Verwässerung der Marke vorzubeugen.
Das ist zunächst einmal das gute Recht eines jeden Markeninhabers. Ob aber über die zweifelsfrei bekannte Marke iPod die Monopolisierung des allgemeinsprachlichen Wortes Pod sinnvoll und gerechtfertigt ist, erscheint mir höchst zweifelhaft.

Pod ist ein gängiges Wort im Englischen, und das ist auch schon lange vor iPod der Fall gewesen.
Leo listet gleich mehrere Bedeutungen des Wortes auf: Hülse, Schale, Schote, Gondel oder Sockel sind die üblichsten Verwendungen.

Natürlich gilt es die üblichen Trittbrettfahrer, die jede bekannte Marke begleiten, die ePods, eiPods oder eyePods (Diese Bezeichnungen werden hier lediglich als Beispiel verwendet und sind möglicherweise garnicht existent.) in die Schranken zu weisen.

Aber das aktive und flächendeckende Vorgehen gegen die markenmässige Verwendung eines Begriffes ist letztlich eine Strategie ein präventives Angstszenario aufzubauen, um eine zukünftige Verwendung des Begriffes zu unterbinden.

Abmahnungen, wie z.B. gegen den Infrarotscanner Profit Pod, oder eine Vielzahl von Widersprüchen gegen Anmeldungen von Pod Marken beim USPTO funktionieren nur solange, wie die Gerichte mitspielen und die öffentliche Wahrnehmung keinen Schaden am Markenimage erzeugt.

Marke Gelbe Seiten gelöscht?

Nach Informationen von Spiegel online hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarken Gelbe Seiten und Yellow Pages gelöscht.

Gemäss einer Presseinformation der GoYellow Media AG, die für die Löschungsanträge gegen die Marken verantwortlich zeichnet, betrifft die Entscheidung die Marken Gelbe Seiten (Registernummer: 396 44 690) und Yellow Pages (Registernummer: 396 21 465).

Allerdings sind die Entscheidungen des DPMA zu diesen Marken weder veröffentlicht noch rechtskräftig.
Gegen den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes steht der Markeninhaberin DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH die Beschwerde beim Bundespatentgericht offen.
Ein solches Vorgehen ist, wie Spiegel online berichtet, auch bereits angekündigt.

Ob die im Kontext der Löschung als Beispiele angeführten Löschungsentscheidungen zu den Marken Post und LOTTO wirklich vergleichbar zur Marke Gelbe Seiten sind, darf durchaus bezweifelt werden.
Bedeutet Gelbe Seiten wirklich Branchenbuch, oder sind die Gelben Seiten nicht vielleicht das bekannteste aus einer Vielzahl von Branchenbüchern?

Auf jeden Fall wird das Bundespatentgericht hier einen spannenden Fall zu entscheiden haben, dass am Ende des Verfahrens eine Löschung der Marken steht, ist dabei durchaus nicht selbstverständlich.

USA: Blog Marken uneinheitlich beurteilt

Das US Patent & Trademark Office hat die Eintragung der Marke THE TTABlog (Serial Number: 78669946) in der Nizzaklasse 41 für die Dienstleistung
“An online blog featuring commentary and information in the field of trademarks; an online blog featuring commentary and information regarding decisions of the Trademark Trial and Appeal and the courts relating to trademark law” wegen des beschreibenden Charakters abgelehnt.

Quelle: TTABlog

Weniger Probleme sah man offenbar bei der Marke THE GOLF BLOG, die für die Dienstleistungen “Providing on-line information, news and analysis relating to golf” in der Klasse 41 unter der Registernummer 3105384 eingetragen wurde. Diese Marke wurde im Juni 2005 angemeldet und am 13. Juni 2006 eingetragen.

Weniger streng beurteilte auch das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke law blog (Registernummer: 30524784).

Auch wenn das Kürzel TTA für Trademark Trial and Appeal beim USPTO gängig ist, so dürfte es doch wohl für die Allgemeinheit kaum beschreibender sein als das Wort GOLF.
Interessantwäre in diesem Zusammenhang, mal abgesehen von Kollisionen mit bestehenden Kennzeichen, wie das Deutsche Patent- und Markenamt eine Marke DPMABlog oder BPatblog beurteilen würde.

Meine persönliche Einschätzung ist, dass alle oben genannten Marken, wenn überhaupt, nur über geringste Unterscheidungskraft verfügen. Die Möglichkeit der Durchsetzung eines markenrechtlichen Anspruches im Bereich der “Dienstleistungen eines Weblogs” scheint mir höchst fraglich. Aus genau diesem Grund gibt es auch keine Markenanmeldung für den MarkenBlog.

.EU Landrush 2 – Lizenz zum Gelddrucken?

Domain-Recht berichtet über mögliche Mauscheleien bei der Durchführung der Landrush 2 Periode im Rahmen der .EU Domainvergabe.

Mit welchem Trick es Ovidio gelang, derart viele Domains zu erhalten, kann man derzeit nur vermuten. Als wahrscheinlich gilt, dass Ovidio unter anderem riesige Wortlisten zusammengestellt hat und diese über den Domainname Availability Server (DAS) von EURid laufen ließ, um die belegten .eu-Domains auszufiltern. Die dann noch verbleibenden Domains hat man mit den WHOIS-Daten abgeglichen und am 7. Juni um Punkt 11.00 Uhr auf die EURid-Server losgelassen. Um 11.01 Uhr war der ganze Spuk schon wieder vorbei und die besten Domains bereits weg, bevor die Landrush-Phase 2 richtig begonnen hat. In einer ersten, inoffiziellen Stellungnahme verwies EURid auf die Möglichkeit, ein ADR-Verfahren einzuleiten. Dass man selbst einschreiten und eine Untersuchung einleiten wird, gilt als sehr unwahrscheinlich.

Die “Geschäftsidee” des Unternehmens ist dabei durchaus durchdacht. Für jede der Domains sind potenzielle Käufer bereits bekannt. Diejenigen Unternehmen und Personen, die in den Sunrise Perioden versucht haben die Domains zu erhalten, dürften auch weiterhin ein Interesse an den Domainnamen haben. Dank WHOIS der EURid sind diese “verhinderten” Domaininhaber mit den notwendigen Kontaktdaten bekannt.
Hierbei geht es weniger um Inhaber sogenannter “Pseudo”-Marken, die spekulativ versucht hatten hochwertige Domains zu registrieren, sondern um die Inhaber von eingeführten und benutzten Marken und Namen.
Für viele dieser Rechteinhaber, die möglicherweise nur wegen formaler Mängel in der Sunrise Periode nicht zum Zuge gekommen sind, stellt die Domain einen nicht unerheblichen Wert dar, so dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kaufbereitschaft unterstellt werden darf.

Bei einen ADR Verfahren trägt jede der Parteien auch im Erfolgsfall seine eigenen Kosten. Schiedsgerichtsgebühren und Anwaltshonorar belaufen sich mindestens auf 3.500 EUR.
In Anbetracht dieser Kosten, des ungewissen Ausganges eines ADR Verfahrens und der Möglichkeit nach dem Schiedsspruch noch die ordentliche Gerichtsbarkeit anzurufen, dürfte man den Wert der Domains jeweils im oberen vierstelligen Eurobereich ansiedeln.

Vermutlich fließt demnächst viel Geld nach Zypern…

Dsquared, Dsquared, Dsquared

Abmahnung für Marcel Bartels, Mein Parteibuch wegen der unerlaubten Verwendung der Bekleidungsmarke Dsquared.

Seltsam – Marcel wo gibt es denn die Klamotten bei dir?
So wie berichtet ist das schon wieder derselbe hanebüchene Tinneff wie die Vakona Dönermaschine Story vom Lawblog.

Ach ja, das ist die Marke, um die es geht:

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Peinlich!

Wenn die Tagesschau, während an der Elbe Existenzen und ganze Städte im Hochwasser versinken, ihre 20:00 Uhr Nachrichten mit der Entscheidung in der Torwartfrage aufmacht, frage ich mich mal wieder sehr ernsthaft warum ich diese Gebühren bezahle.