Marke Gelbe Seiten gelöscht?

Nach Informationen von Spiegel online hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarken Gelbe Seiten und Yellow Pages gelöscht.

Gemäss einer Presseinformation der GoYellow Media AG, die für die Löschungsanträge gegen die Marken verantwortlich zeichnet, betrifft die Entscheidung die Marken Gelbe Seiten (Registernummer: 396 44 690) und Yellow Pages (Registernummer: 396 21 465).

Allerdings sind die Entscheidungen des DPMA zu diesen Marken weder veröffentlicht noch rechtskräftig.
Gegen den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes steht der Markeninhaberin DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH die Beschwerde beim Bundespatentgericht offen.
Ein solches Vorgehen ist, wie Spiegel online berichtet, auch bereits angekündigt.

Ob die im Kontext der Löschung als Beispiele angeführten Löschungsentscheidungen zu den Marken Post und LOTTO wirklich vergleichbar zur Marke Gelbe Seiten sind, darf durchaus bezweifelt werden.
Bedeutet Gelbe Seiten wirklich Branchenbuch, oder sind die Gelben Seiten nicht vielleicht das bekannteste aus einer Vielzahl von Branchenbüchern?

Auf jeden Fall wird das Bundespatentgericht hier einen spannenden Fall zu entscheiden haben, dass am Ende des Verfahrens eine Löschung der Marken steht, ist dabei durchaus nicht selbstverständlich.

USA: Blog Marken uneinheitlich beurteilt

Das US Patent & Trademark Office hat die Eintragung der Marke THE TTABlog (Serial Number: 78669946) in der Nizzaklasse 41 für die Dienstleistung
“An online blog featuring commentary and information in the field of trademarks; an online blog featuring commentary and information regarding decisions of the Trademark Trial and Appeal and the courts relating to trademark law” wegen des beschreibenden Charakters abgelehnt.

Quelle: TTABlog

Weniger Probleme sah man offenbar bei der Marke THE GOLF BLOG, die für die Dienstleistungen “Providing on-line information, news and analysis relating to golf” in der Klasse 41 unter der Registernummer 3105384 eingetragen wurde. Diese Marke wurde im Juni 2005 angemeldet und am 13. Juni 2006 eingetragen.

Weniger streng beurteilte auch das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke law blog (Registernummer: 30524784).

Auch wenn das Kürzel TTA für Trademark Trial and Appeal beim USPTO gängig ist, so dürfte es doch wohl für die Allgemeinheit kaum beschreibender sein als das Wort GOLF.
Interessantwäre in diesem Zusammenhang, mal abgesehen von Kollisionen mit bestehenden Kennzeichen, wie das Deutsche Patent- und Markenamt eine Marke DPMABlog oder BPatblog beurteilen würde.

Meine persönliche Einschätzung ist, dass alle oben genannten Marken, wenn überhaupt, nur über geringste Unterscheidungskraft verfügen. Die Möglichkeit der Durchsetzung eines markenrechtlichen Anspruches im Bereich der “Dienstleistungen eines Weblogs” scheint mir höchst fraglich. Aus genau diesem Grund gibt es auch keine Markenanmeldung für den MarkenBlog.

.EU Landrush 2 – Lizenz zum Gelddrucken?

Domain-Recht berichtet über mögliche Mauscheleien bei der Durchführung der Landrush 2 Periode im Rahmen der .EU Domainvergabe.

Mit welchem Trick es Ovidio gelang, derart viele Domains zu erhalten, kann man derzeit nur vermuten. Als wahrscheinlich gilt, dass Ovidio unter anderem riesige Wortlisten zusammengestellt hat und diese über den Domainname Availability Server (DAS) von EURid laufen ließ, um die belegten .eu-Domains auszufiltern. Die dann noch verbleibenden Domains hat man mit den WHOIS-Daten abgeglichen und am 7. Juni um Punkt 11.00 Uhr auf die EURid-Server losgelassen. Um 11.01 Uhr war der ganze Spuk schon wieder vorbei und die besten Domains bereits weg, bevor die Landrush-Phase 2 richtig begonnen hat. In einer ersten, inoffiziellen Stellungnahme verwies EURid auf die Möglichkeit, ein ADR-Verfahren einzuleiten. Dass man selbst einschreiten und eine Untersuchung einleiten wird, gilt als sehr unwahrscheinlich.

Die “Geschäftsidee” des Unternehmens ist dabei durchaus durchdacht. Für jede der Domains sind potenzielle Käufer bereits bekannt. Diejenigen Unternehmen und Personen, die in den Sunrise Perioden versucht haben die Domains zu erhalten, dürften auch weiterhin ein Interesse an den Domainnamen haben. Dank WHOIS der EURid sind diese “verhinderten” Domaininhaber mit den notwendigen Kontaktdaten bekannt.
Hierbei geht es weniger um Inhaber sogenannter “Pseudo”-Marken, die spekulativ versucht hatten hochwertige Domains zu registrieren, sondern um die Inhaber von eingeführten und benutzten Marken und Namen.
Für viele dieser Rechteinhaber, die möglicherweise nur wegen formaler Mängel in der Sunrise Periode nicht zum Zuge gekommen sind, stellt die Domain einen nicht unerheblichen Wert dar, so dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kaufbereitschaft unterstellt werden darf.

Bei einen ADR Verfahren trägt jede der Parteien auch im Erfolgsfall seine eigenen Kosten. Schiedsgerichtsgebühren und Anwaltshonorar belaufen sich mindestens auf 3.500 EUR.
In Anbetracht dieser Kosten, des ungewissen Ausganges eines ADR Verfahrens und der Möglichkeit nach dem Schiedsspruch noch die ordentliche Gerichtsbarkeit anzurufen, dürfte man den Wert der Domains jeweils im oberen vierstelligen Eurobereich ansiedeln.

Vermutlich fließt demnächst viel Geld nach Zypern…

Dsquared, Dsquared, Dsquared

Abmahnung für Marcel Bartels, Mein Parteibuch wegen der unerlaubten Verwendung der Bekleidungsmarke Dsquared.

Seltsam – Marcel wo gibt es denn die Klamotten bei dir?
So wie berichtet ist das schon wieder derselbe hanebüchene Tinneff wie die Vakona Dönermaschine Story vom Lawblog.

Ach ja, das ist die Marke, um die es geht:

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Peinlich!

Wenn die Tagesschau, während an der Elbe Existenzen und ganze Städte im Hochwasser versinken, ihre 20:00 Uhr Nachrichten mit der Entscheidung in der Torwartfrage aufmacht, frage ich mich mal wieder sehr ernsthaft warum ich diese Gebühren bezahle.

Duplizität der Ereignisse

Handelsblatt vom 23.02.2006

Löschungsklagen helfen nur bedingt
Wenn die neue EU-Domain bereits reserviert ist . . .

Pressemitteilung der Intergenia AG vom 24.02.2006

Intergenia macht massive Probleme bei EU-Domains aus

Da hatten aber zwei Personen identische hochgradig ähnliche Gedanken…

Abgesehen davon vergessen sie möglicherweise, dass nicht jede generische Domain, die mittels Marke registriert wurde, tatsächlich zum Verkauf bestimmt ist. Diese Domains dürften auch für eigene Projekte der Domaininhaber wertvoll sein.
Die Chancen tatsächlich einem Markeninhaber die notwendige Bösgläubigkeit nachzuweisen, dürften eher gering sein.