Die Wort/Bildmarke „Jugend-Masters“ ist wieder frei für die Nutzung als Veranstaltungsname. Der LSB Niedersachsen hat sich erfolgreich beim Deutschen Patent- und Markenamt dafür eingesetzt, dass der Markeneintrag gelöscht wird.
Anlass für diesen Antrag war der Hinweis eines LSB-Mitgliedsvereines, der ein Jugendturnier mit diesem Titel ausgerichtet hatte. Darauf erhielt er von einem Sportverein aus Bayern eine Unterlassungsaufforderung, weil die Wort-Bildmarke als Veranstaltungsname patentiert sei.
Quelle: DOSB.de
Eine Entscheidung des DPMA über den Löschungsantrag vom 23.04.2009 ist allerdings im Markenregister noch nicht zu erkennen.
Registernummer: 302008034402
Nizzaklassen: 16, 25, 41
Verfahrensansicht Löschung Antrag Dritter
Löschung Antrag Dritter
Verfahrensstand § 50 Antrag veröffentlicht
Rechtsgrund Löschungsantrag Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
Quelle: DPMA
Ob ein Löschungsantrag nach §50 “Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse” bei der grafischen Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke überhaupt erfolgreich sein kann, ist mehr als fraglich.