Liebe Gewerkschaften,
wenn ich nachher wieder von schriller Blasmusik geweckt werde, werden wir in diesem Jahr wieder keine Freunde sein!
markenrechtliches Sammelsurium
Liebe Gewerkschaften,
wenn ich nachher wieder von schriller Blasmusik geweckt werde, werden wir in diesem Jahr wieder keine Freunde sein!
Zum Abschied nochmal die vertraute, appetitlich gelbe Optik!
Quelle: DPMA
Okay, nicht gerade “green innovation” – aber ein markenrechtliches Thema mit dem man sich anlässlich des heutigen Welttages des Geistigen Eigentums gerne beschäftigt.
Heute schreiben wir euch mal in eigener Sache – denn Amazee braucht eure Hilfe! Seit ein paar Monaten finden wir uns in die Ecke gedrängt, und das von niemand geringerem als dem grossen, allgegenwärtigen Online-Kaufhaus Amazon. Sie mögen unseren Namen nicht und gehen nun in der Schweiz und den USA gegen unsere Marke vor.
Quelle: amazee.com
Wir sehen absolut keine Verwechslungsgefahr der beiden Marken. Unser Name bezieht sich auf das englische Wort “amazing” (erstaunlich), sie entleihen sich ihren dem grossen Amazonas. Wir haben nicht vor, euch irgendwann Bücher oder CDs zu verkaufen.
Darüber hinaus ist natürlich augenfällig, dass die Firmenlogos deutlich unterschiedlich sind. Und, last not least: Wir sind bei weitem nicht so bekannt wie Amazon. Aber wir wollen eure Meinung hören:
Quelle: amazee.com
So dann will ich mal meinen Senf dazugeben. Dazu erstmal ein Blick ins Markenregister. Continue reading “Amazon vs. Amazee – das sieht nicht gut aus!”
Registernummer: 30781637
Nizzaklassen: 09, 35, 41
Quelle: DPMA
Politisch oder kabarettistisch – Hauptsache der Aschermittwoch ist endlich da und dieser Karnevalsquatsch mal wieder überstanden!
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Neuerungen bezüglich des Recherchesystems für Gemeinschaftsmarken.
Vier nationale Ämter haben entschieden aus dem Recherchesystem auszusteigen. Es handelt sich dabei um die nationalen Markenämter von Irland, Portugal, Schweden und Großbritannien.
Bei den verbleibenden 12 nationalen Ämtern handelt es sich um solche aus Bulgarien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Griechenland, Spanien, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und aus Finnland.
Für eine einheitliche Gebühr werden die im März 2009 fakultativ gewordenen nationalen Recherchen in allen teilnehmenden Ämtern durchgeführt. Für Marken, die 2008 eingegangen sind, werden die nationalen Recherchen in 16 nationalen Ämtern durchgeführt, wofür eine Gebühr in Höhe von 192 EUR anfällt. Für Marken, die in 2009 eingehen, werden nationale Recherchen in den verbleibenden 12 Ämtern durchgeführt werden. Die dafür anfallende Gebühr wird 144 EUR betragen.
Quelle: HABM
Fazit: Der Blindfaktor steigt. Recherchen werden demnach nur noch für 12 von 27 Mitgliedsstaaten angeboten. Der Anmelder einer Gemeinschaftsmarke kommt also guten Gewissens um eine professionelle Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung nicht herum.