Streit um Schleichbären: Streitwert 250.000 EUR

Die Markenanmeldung “Schleichbären” (Registernummer: 302009006226) machts möglich – der Spielwarenproduzent Schleich wird aufmerksam und die Folge ist eine Abmahnung mit anschließendem Rechtsstreit.

Und Ehemann Franz meldete 2003 für sie die Bären-Werkstatt als Gewerbe an. “Ich mache zwischen 500 und 700 Euro Gewinn pro Jahr”, sagt Monika Schleich.
Deshalb war sie überrascht, als im Juli 2009 bei Familie Schleich ein Brief des bekannten Spielwarenherstellers Schleich ins Haus flatterte: Sie solle es unterlassen, mit dem Namen “Die Schleichbären” für ihre Teddys zu werben, ansonsten zöge der Hersteller vor Gericht. Die Hobby-Bastlerin lehnte sich auf – nun wird der Fall am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt.

Quelle: Spiegel

Die Schleich GmbH aus Schwäbisch Gmünd hält mit Priorität vom 07.03.1978 die folgende Wort-/Bildmarke, mit der auch die Kunststofftiere gekennzeichnet werden.

Registernummer: 979508

Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA

Eine reine Wortmarke für das Kennzeichen “Schleich” wurde erst am 03.04.2009 angemeldet. Die Marke (Registernummer: 302009020428) beansprucht Schutz in den Klassen 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 41 und 45 und ist fast zwei Monate jünger als die am 04.02.2009 angemeldete Marke “Schleichbären“.

Eine klare Sache ist dieser Streit nicht. Es sprechen durchaus auch diverse Aspekte für Frau Schleich und ihre Schleichbären.
Letztlich muss sich die Schleich GmbH fragen, warum der gesamte Markenauftritt auf die oben dargestellt Wort-/Bildmarke “Schleich S” aufgebaut wurde. Selbst den Internetauftritt des Unternehmens findet man unter schleich-s.de. Warum wurden die Kennzeichen “Schleich” und “Schleichtiere” so sträflich vernachlässig? Unter der Bezeichnung Schleichtiere sind mir die beliebten Figuren nämlich seit vielen Jahren bekannt.
Die Bezeichnung “Schleichbär” für eine Bärenfigur der Schleich GmbH habe ich persönlich aber noch nie gehört. Genauso wenig wie “Schleichschwein”, “Schleichhund” oder “Schleichkamel”. Schleichkatze wohl, aber das ist erstens etwas völlig anderes und zweitens hier irrelevant.

Danke an Anett und Till für die Hinweise!

Streit um das Neuseenland – BILD liegt daneben

Schon seit dem Jahr 2000 versuchte der „Neuseenland e.V.“, sich die Namensrechte zu sichern. Jetzt hat es geklappt. Das Problem: Viele, die sich an den Ufern im Leipziger Süden eine Existenz aufgebaut haben, sollen nun die Namen ihrer Unternehmen ändern.

Quelle: Bild.de

Interessanterweise ist die Wortmarke Neuseenland bereits seit dem Jahre 2002 in das Markenregister eingetragen. Unter der Registernummer 30082345 genießt die Marke mit Priorität vom 08.11.2000 Schutz in den Klassen 35, 41 und 42. Markeninhaber ist der Tourismusverein Leipziger Neuseenland e.V..
Dieser Verein hat im April 2009 zusätzlich eine Wort-/Bildmarke zur Anmeldung gebracht.

Registernummer: 302009021355

Nizzaklassen: 16, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 41, 43, 44

Quelle: DPMA

Auch wenn der Job ja schon längst weg ist – weil es etwas Markenrechtliches ist – mal vom MarkenBlog ein paar BILD Korrekturen:

1. Die Markenrechte versucht sich der Verein nicht seit 2000 zu sichern, sondern er besitzt sie mit Wirkung vom 08.11.2000.

2. Deshalb hat es auch nicht jetzt geklappt, sondern “jetzt”, nämlich am 14.08.2009 ist die Wort-/Bildmarke “LEIPZIGER NEUSEENLAND” in das Markenregister eingetragen worden.

3. Ob auf Basis dieser Wort-/Bildmarke Dritten die Nutzung der Bezeichnung “Neuseenland” untersagt werden kann, ist durchaus fraglich.

Regividerm – Marke löschungsreif?

ist der Markenname des derzeit heftig diskutierten Mittels gegen Hauterkrankungen. Eine Reportage des WDR hatte, gefolgt von einer Diskussion in der Sendung “Hart aber fair”, den Stein ins Rollen gebracht.

Die Marke wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 2105733 geführt.
Mit Priorität vom 06.04.1994 wird der Schutz in der Nizzaklasse 05 für “Pharmazeutische Produkte, insbesondere Präparate zur Behandlung von Hautkrankheiten und Haarwachstumsstörungen” beansprucht.

Da das Mittel wie berichtet bisher noch nicht auf den Markt gekommen ist, stellt sich die Frage, ob die Marke nicht mangels Benutzung löschungsreif ist?

Raider

So richtig trennen will man sich bei Mars offenbar nicht von der seit 1991 nicht mehr am Markt präsenten Marke Raider .
In den Jahren 2001 (Registernummer: 30139442) und 2003 (Registernummer: 30365199) wurden jeweils neue Wortmarken angemeldet.
Sollte der aktuelle Jubiläums-Raider vielleicht der Versuch der rechtserhaltenden Benutzung sein?

Wäre eine Auflage von 250.000 Schokoriegeln bei einer Tagesproduktion im Millionenbereich und ein auf Automaten beschränkter Vertrieb dafür ausreichend, also eine ernsthafte Markenbenutzung?

Schlechte Erfahrungen mit Hausfrauen?

Da Kommentare zum Beitrag “Jack Wolfskin ./. Hausfrauen United” von Dr. Damm auf der Webseite der Kanzlei Dr. Damm & Partner leider nicht möglich sind, auf diesem Wege eine kurze Reaktion.

Sehr geehrter Herr Dr. Damm,

das können Sie, wie diverse Ihrer Beiträge beweisen, doch viel besser! Was soll denn die Polemik gegen “(ahnungslose?) Hausfrauen und Heimbastler, die allerlei selbst gefertigte Devotionalien mit dem Pfotenlogo des Markenherstellers anbieten“? Sind Sie etwa wegen Ihrer JW Winterjacke in der Fußgängerzone gehänselt worden? ;-)

Gibt es einen Grund dafür, in Frage zu stellen, dass die Abgemahnten ahnungslos in Bezug auf markenrechtliche Regelungen sind? Zeigen nicht die verschiedenen Reaktionen (bis zur Anrufung des Petitionsausschusses des Bundestag) im Forum des Anbieters Dawanda, dass exakt diese Ahnungslosigkeit weit verbreitet ist?

Sind die abgemahnten Logos tatsächlich Jack Wolfskin Pfoten, ist das das Ergebnis Ihrer markenrechtlichen Prüfung? Ist ein Pfotenmuster auf einem Stoff tatsächlich eine markenmäßige Benutzung und begründet diese bei lediglich ähnlichen Pfoten eine Verwechslungsgefahr?

Antworten auf solche Fragen hätte ich mir viel eher von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz erwartet, als Spitzfindigkeiten über Hausfrauen, Devotionalien (Die Bezeichnung Devotionalien wird zuweilen abwertend gebraucht und bezieht sich dann auf künstlerisch Minderwertiges und kommerziell Überteuertes. Wikipedia) und den so freundlich gewählten Streitwert.

Beste Grüße
Stefan Fuhrken

Konjunkturprogramm für Abmahnungen

Die Denic hat angekündigt neue Domainrichtlinien einzuführen. Ab dem kommenden Freitag 23.10.2009 gelten unter der TLD .de folgende Regeln:

* Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
* Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
* Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
*Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
*Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
*Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Die Vergabe der begehrten Domains erfolgt nach dem “First come – first served“-Prinzip. Auf eine sogenannte Sunrise Periode für die Inhaber von Schutzrechten wurde verzichtet.
Man muss wohl davon ausgehen, dass ein regelrechter Run auf die begehrten und wertvollen Domains stattfinden wird. Unwahrscheinlich, dass andere Interessenten als die üblichen Domainprofis zum Zuge kommen werden.
Danach wird bei den meisten Markeninhabern die juristische Klärung anstehen und die Markenanwälte der Republik werden Urteile wälzen (shell.de), Abmahnungen verschicken und die Kennzeichengerichte mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen bombardieren.

Nahezu alle zweistelligen Buchstabenkombinationen sind mit Markenrechten belegt. Einige bekannte Marken sind hier z.B. DB, VW, GM, GE oder BP. Auch O2, 4711 oder 911 waren bisher nicht als .de Domains registrierbar und werden jetzt auf den Markt geworfen.

Fazit: Die Denic macht mit ihrer Entscheidung zwei Personenkreise glücklich – Domain-Goldgräber und Anwälte.

Ach ja, und markenrechtlich orientierte Blogger profitieren natürlich auch ;-) – Content ohne Ende!