nutella ./. mraum – die Wette halte ich

Meinen Sie das wirklich ernst, Herr Felchner?

Sind dann auch die folgenden Marken verwechslungsfähig?


(EU-Marke, Registernummer: 01225739)


(IR-Marke, Registernummer: 881006)

Okay, etwas andere Farbreihenfolge, aber immerhin identische Dienstleistungen!

Aber jetzt mal ohne Spaß – es geht doch, wenn ich Sie richtig verstehe, um die Farbgestaltung des Schriftzugs. Wenn Sie aber den Schutz einer bekannten Marke auf einzelne, auch nicht prägende, möglicherweise sogar einzeln nicht eintragungsfähige Bestandteile der Marke ausdehnen, fassen Sie den Schutz schon extrem weit.

Ist dann mit dem “IBM” Logo


(Registernummer: 1496462)

das Ende für straffierte Schriftzüge gekommen? Dann kann man in der Liste der 100 wertvollsten Marken schon mal prüfen, welche Gestaltungselemente demnächst Ärger bringen.

Das neue WIPO Logo

Nicht jede Innovation ist positiv!

Was eben noch als Fehler auf der Webseite durchging ist jetzt traurige Gewissheit – die WIPO schickt ihr Logo in den Ruhestand und präsentiert am World Intellectual Property Day eine vollständig neue Version.

Das neue Logo:

Die bisherige Logoevolution:

Quelle: Pressemitteilung der World Intellectual Property Organization

Ich meine, die WIPO gönnt sich hier einen perfekten Fehlschuss!

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt P.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage.
Die beanstandeten Formulierungen im Kommentar eines Lesers wurden entfernt. Ich bedanke mich für den Hinweis und betrachte die Angelegenheit hiermit als erledigt.

Unabhängig davon, dass ich Ihr Anliegen nach Prüfung der beanstandeten Passagen als gerechtfertigt erachte, stellt sich mir noch eine Frage. Diese “kostenpflichtige Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadenersatz”, die Sie mir da in Aussicht stellen – da war doch mal was mit Rechtsanwaltsgebühren in eigener Sache, oder?

BGH, 12.12.2006 – VI ZR 175/05?

Spezialist ./. Fachanwalt

Dann ist der Spezialist also mindestens genauso, wenn nicht sogar besser qualifiziert als der Fachanwalt?
Warum machen dann immer noch Anwälte Fachanwaltslehrgänge?

Und warum gibt es dann immer wieder Streit um den nicht existenten “Fachanwalt für Markenrecht“? Der “Spezialist für Markenrecht” ist doch viel cooler – schwerer angreifbar, klingt besser und verursacht auch keine Lehrgangskosten.

Markenproblem für Apples iPad?

Die New York Times berichtet über die Anspüche, die das japanische Unternehmen Fujitsu auf die Marke iPad erhebt.

via: basiscthinking.de

Was man bei den jetzt aufkommenden Betrachtungen zur Marke iPad nicht vergessen sollte, ist die berühmte Marke IPOD, für die Apple in der EU eine Priorität von 2001 vorweisen kann. Die Marke ist sicherlich ein geeignetes Argument, um den Inhabern prioritätsjüngerer iPad Marken eine Koexistenz schmackhaft zu machen.

Man darf Apple wohl guten Gewissens eine erhebliche markenrechtliche Risikobereitschaft bei der Präsentation neuer Marken attestieren. Aber das Unternehmen verfügt eben auch über die Fähigkeit diese Marken durchzusetzen oder sich auch mit namhaften Gegner zu einigen. (siehe iPhone Streit mit Cisco)

Streit um Schleichbären: Streitwert 250.000 EUR

Die Markenanmeldung “Schleichbären” (Registernummer: 302009006226) machts möglich – der Spielwarenproduzent Schleich wird aufmerksam und die Folge ist eine Abmahnung mit anschließendem Rechtsstreit.

Und Ehemann Franz meldete 2003 für sie die Bären-Werkstatt als Gewerbe an. “Ich mache zwischen 500 und 700 Euro Gewinn pro Jahr”, sagt Monika Schleich.
Deshalb war sie überrascht, als im Juli 2009 bei Familie Schleich ein Brief des bekannten Spielwarenherstellers Schleich ins Haus flatterte: Sie solle es unterlassen, mit dem Namen “Die Schleichbären” für ihre Teddys zu werben, ansonsten zöge der Hersteller vor Gericht. Die Hobby-Bastlerin lehnte sich auf – nun wird der Fall am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt.

Quelle: Spiegel

Die Schleich GmbH aus Schwäbisch Gmünd hält mit Priorität vom 07.03.1978 die folgende Wort-/Bildmarke, mit der auch die Kunststofftiere gekennzeichnet werden.

Registernummer: 979508

Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA

Eine reine Wortmarke für das Kennzeichen “Schleich” wurde erst am 03.04.2009 angemeldet. Die Marke (Registernummer: 302009020428) beansprucht Schutz in den Klassen 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 41 und 45 und ist fast zwei Monate jünger als die am 04.02.2009 angemeldete Marke “Schleichbären“.

Eine klare Sache ist dieser Streit nicht. Es sprechen durchaus auch diverse Aspekte für Frau Schleich und ihre Schleichbären.
Letztlich muss sich die Schleich GmbH fragen, warum der gesamte Markenauftritt auf die oben dargestellt Wort-/Bildmarke “Schleich S” aufgebaut wurde. Selbst den Internetauftritt des Unternehmens findet man unter schleich-s.de. Warum wurden die Kennzeichen “Schleich” und “Schleichtiere” so sträflich vernachlässig? Unter der Bezeichnung Schleichtiere sind mir die beliebten Figuren nämlich seit vielen Jahren bekannt.
Die Bezeichnung “Schleichbär” für eine Bärenfigur der Schleich GmbH habe ich persönlich aber noch nie gehört. Genauso wenig wie “Schleichschwein”, “Schleichhund” oder “Schleichkamel”. Schleichkatze wohl, aber das ist erstens etwas völlig anderes und zweitens hier irrelevant.

Danke an Anett und Till für die Hinweise!