“Nicht unernst”

Einen wirklich schönen Titel hat der Autor des markenRecht24 Blogs für seine Erläuterungen in Sachen mraum vs. nutella gewählt!

Ich meine es nicht unernst, zumindest kann der Ernst nicht ausgeschlossen werden

Wenn ich das richtig verstehe wurde soeben die “Serien-/ Positions-/Farbmarke” erfunden!

Trotzdem aber noch zwei kurze Einwände.

1. Anders als die Marke “kinder” (siehe BGH) werden die Marken “nutella” und “duplo” doch wohl primär durch den Wortbestandteil geprägt.

2. Neutralisierung eines Ähnlichkeitsbereichs durch gravierende Unterschiede in sämtlichen anderen Bereichen.

Diese ganze Geschichte zeigt aber einmal mehr: Über Ähnlichkeit und Verwechslungsfähigkeit von Marken läßt sich wunderbar streiten!

nutella ./. mraum – die Wette halte ich

Meinen Sie das wirklich ernst, Herr Felchner?

Sind dann auch die folgenden Marken verwechslungsfähig?


(EU-Marke, Registernummer: 01225739)


(IR-Marke, Registernummer: 881006)

Okay, etwas andere Farbreihenfolge, aber immerhin identische Dienstleistungen!

Aber jetzt mal ohne Spaß – es geht doch, wenn ich Sie richtig verstehe, um die Farbgestaltung des Schriftzugs. Wenn Sie aber den Schutz einer bekannten Marke auf einzelne, auch nicht prägende, möglicherweise sogar einzeln nicht eintragungsfähige Bestandteile der Marke ausdehnen, fassen Sie den Schutz schon extrem weit.

Ist dann mit dem “IBM” Logo


(Registernummer: 1496462)

das Ende für straffierte Schriftzüge gekommen? Dann kann man in der Liste der 100 wertvollsten Marken schon mal prüfen, welche Gestaltungselemente demnächst Ärger bringen.

Das neue WIPO Logo

Nicht jede Innovation ist positiv!

Was eben noch als Fehler auf der Webseite durchging ist jetzt traurige Gewissheit – die WIPO schickt ihr Logo in den Ruhestand und präsentiert am World Intellectual Property Day eine vollständig neue Version.

Das neue Logo:

Die bisherige Logoevolution:

Quelle: Pressemitteilung der World Intellectual Property Organization

Ich meine, die WIPO gönnt sich hier einen perfekten Fehlschuss!

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt P.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage.
Die beanstandeten Formulierungen im Kommentar eines Lesers wurden entfernt. Ich bedanke mich für den Hinweis und betrachte die Angelegenheit hiermit als erledigt.

Unabhängig davon, dass ich Ihr Anliegen nach Prüfung der beanstandeten Passagen als gerechtfertigt erachte, stellt sich mir noch eine Frage. Diese “kostenpflichtige Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadenersatz”, die Sie mir da in Aussicht stellen – da war doch mal was mit Rechtsanwaltsgebühren in eigener Sache, oder?

BGH, 12.12.2006 – VI ZR 175/05?

Spezialist ./. Fachanwalt

Dann ist der Spezialist also mindestens genauso, wenn nicht sogar besser qualifiziert als der Fachanwalt?
Warum machen dann immer noch Anwälte Fachanwaltslehrgänge?

Und warum gibt es dann immer wieder Streit um den nicht existenten “Fachanwalt für Markenrecht“? Der “Spezialist für Markenrecht” ist doch viel cooler – schwerer angreifbar, klingt besser und verursacht auch keine Lehrgangskosten.