wird euch das LG München I auch nicht helfen können!
Schalenklau.de
Einstweilige Verfügung: Bayern München stoppt virale Kampagne von PayPal
markenrechtliches Sammelsurium
wird euch das LG München I auch nicht helfen können!
Schalenklau.de
Einstweilige Verfügung: Bayern München stoppt virale Kampagne von PayPal
von der Nationales Markenregister AG. Schön, dass ihr euch die Mühe gemacht habt meine Adresse zu ermitteln, um mir eure pseudo-amtliche Erinnerung zu schicken.
Ich möchte euren kostspieligen Service allerdings genauso wenig in Anspruch nehmen, wie ich mein Geld verbrenne, durch die Toilette spüle, in Schneeballsysteme stecke oder der Nigeria-Connection hinterherwerfe.
Dankbar bin ich allerdings für den zugesandten Freiumschlag.
Bin aber noch unsicher welche Überraschung ich euch damit zurückschicke.
Und wie üblich in diesem Zusammenhang die Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Bewusst naiv gefragt!
Original
WIPO
und Fälschung Adaption
WIPD
Inzwischen ist die Webseite mit geändertem Logo online. Das frühere Logo findet sich aber noch bei IPKat.
Ach ja, es gibt übrigens keinen sinnvollen Grund, den Service der World Intellectual Property Database mit Sitz in Tschechien zu nutzen – es sei denn man muss dringend Liquidität verbrennen. Das kann man allerdings auch an der Börse oder im Casino, zusätzlich hat man dort wenigstens noch Nervenkitzel und eine Gewinnchance…
Kann die gepfändete Domain “nerdcore.de” überhaupt sinnvoll verwertet werden, wenn man davon ausgeht, dass der vorherige Domaininhaber Titelrechte an der Bezeichnung erlangt hat? Mir scheint das ein recht wertmindernder Umstand zu sein, auf den ein Verkäufer vermutlich auch hinweisen sollte.
Die Pfändung einer markenrechtlich abgesicherten Domain hätte man sich vermutlich zweimal überlegt.
Zum Hintergrund der Domainpfändung.
In diesem Zusammenhang empfehle ich noch einen lesenswerten Artikel zum Thema Shitstorms.