Provokation: Solarworld vs. RWE oder R WEG GEHEN statt VoRWEggehen

Das wird spannend – ich bin gespannt, ob RWE da reagiert.


Quelle: Solarworld

Anstelle des Spruchs “VoRWEg gehen”, mit dem RWE eigentlich seine Innovationskraft unterstreichen will, ist das Plakat mit “R WEG gehen” überschrieben, wobei das “R” schon gefährlich zur Seite kippt. Damit verbreitet Solarworld eine Botschaft, die nur als direkte Aufforderung an die RWE-Kunden verstanden werden kann, dem Energieriesen so schnell wie möglich die Kündigung zu schicken. Wohin die Strom-Kunden wechseln sollen, steht direkt unter dem verfremdeten RWE-Logo: “Strom ohne Atom! – www.solarworld.com”, macht der Bonner Photovoltaik-Konzern auf seine Kompetenz in Sachen erneuerbare Energien aufmerksam.

Quelle: horizont.net

via: Design Tagebuch

STFU – Abmahnung für Onlineshop

STFU! Frei übersetzt heißt das in Netzsprache: Halt die Schnauze. Die Abkürzung hat sich ein Onlinehändler als Marke eintragen lassen. Nun mahnt er einen Webshop ab, der T-Shirts mit dem Aufdruck STFU verkauft. Lässt sich ein Netz-Fluch als Marke schützen?

Quelle: Spiegel

Die Wort-/Bildmarke ist mit Priorität vom 01.09.2005 beim DPMA registriert.


Registernummer: 30551745
14 Schmuckwaren
25 Bekleidungsstücke, soweit in Klasse 25 enthalten; Kopfbedeckungen; Gürtel
28 Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten

TEXAS HOLD’EM – dubiose Abmahnung

Mir liegt eine Vielzahl von Abmahnungen von Jörg Kindling wegen angeblicher Patentverletzungen der Wortmarke “Texas Hold`em” vor.

Tatsächlich gibt es eine eingetragene Wortmarke TEXAS HOLD’EM. Inhaber dieser Marke ist Joachim Wolf, Georg-Weerth-Str. 3, 07749 Jena. Der Abmahner Jörg Kindling (Granitzer Str. 19, 18586 Ostseebad Sellin) hat den Abmahnungen eine Vollmacht von einem Martin Joachim Wolff beigefügt. Die Vollmacht ist auf den 12. März 2011 datiert und mit “Begl. Rechtsanwalt” gestempelt: So soll vermutlich der Eindruck erweckt werden, ein Rechtsanwalt stecke hinter den “Abmahnungen”.

Quelle: wortfilter.de

Unter der Registernummer 30711657 führt das DPMA die Wortmarke TEXAS HOLD’EM. Die Marke ist in den Nizzaklassen 03, 06, 09, 12, 14, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 38 und 42 eingetragen. In der Klasse 28 werden

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck

beansprucht. Zu mindestens für die Ware Spiele sollte die Marke nicht eintragungsfähig sein. So hat das DPMA auch die Wortmarkenanmeldung TEXAS HOLD’EM (Aktenzeichen: 30718279.7) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) als beschreibende Angabe zurückgewiesen. Hier war in der Klasse 28 Schutz begehrt worden für

jegliche Art von Spielautomaten mit zahlungspflichtigen Leistungen; Spielautomaten, die durch die Entgegennahme von Münzen, Banknoten, Wertmarken, Magnet- oder Chipkarten betätigt werden; jegliche Art von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnausgabe; vorgenannte Automaten, Maschinen und Apparate im vernetzten Betrieb; Videospielgeräte und -instrumente, nicht als Zusatzgeräte für Fernseher; elektrische und elektronische Maschinen und Apparate für Spiel-, Vergnügungs-, Unterhaltungs- und Sportzwecke; Sportautomaten und Sportgeräte, insbesondere elektronisches Dart, Tischfußball, Poolbillard, Snooker, Schießstände; Spiele; Handkonsolen zum Spielen elektronischer Spiele; Wettautomaten; Geräte und Vorrichtungen zur Aufnahme und Speicherung von Geld als Zubehör für vorgenannte Automaten; alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 28 enthalten

Zur Pokervariante Texas Hold’em informiert die Wikipedia

Texas Hold’em ist eine Variante des Kartenspiels Poker. Texas Hold’em ist neben Seven Card Stud und Omaha Hold’em die am häufigsten in Spielbanken angebotene Art des Poker-Spiels und wird vielfach bei Pokerturnieren gespielt, so auch bei der ursprünglich im Binion’s Horseshoe in Las Vegas ausgerichteten Poker-Weltmeisterschaft.

Hold’em bezeichnet allgemein all jene Poker-Varianten, bei denen fünf offene Karten (Board cards, auch Community cards) in die Mitte des Tisches gelegt werden, die von jedem Spieler zur Bildung seiner Pokerhand verwendet werden können, während jeder Spieler jedoch nicht mehr als zwei seiner Hand-Karten (Hole cards) verwenden darf.

Neben Texas Hold’em wird in den Spielbanken auch Omaha als weitere Hold’em-Variation angeboten. Texas Hold’em wird häufig kurz Hold’em genannt, doch sollte man diese Abkürzung eher meiden, um Verwechslungen mit Omaha auszuschließen./blockquote>

Gagarin – 50 Jahre bemannte Raumfahrt

Am 12. April 1961 flog Jurij Gagarin als erster Mensch ins All – das Datum markiert ein stolzes Jubiläum, 50 Jahre bemannte Raumfahrt. Die Wissenschaftsgemeinde begeht den Anlass mit über 400 Feten, Festivals und Partys rund um die Welt, 20 davon allein im deutschsprachigen Raum.

Quelle: Spiegel

Stilsicher begiessen kann man dieses Jubiläum mit dem Wodka Gagarin (Registernummer 30516563). Auch ein Abo der JG Jurij Gagarin – Das Journal für Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Sport und Gesellschaft (Registernummer 302010059492) würde zum heutigen Ehrentag passen.

Wahre Helden sterben jung

diese Maxime hat sich Eisbär Knut, der Begründer der “Celebrity Zoo Animals”*-Bewegung, offenbar zu Herzen genommen und ist im jugendlichen Alter von vier Jahren verstorben.


(Registernummer: 30720573; Quelle: DPMA)

Zu Lebzeiten war Mediendarling Knut Gegenstand eines bis dahin einzigartigen Markenrennens und damit Quelle täglichen Contents für den MarkenBlog. Mit Knut begann der Hype um putzige, verblüffende oder skurrile Zootiere und ihre Vermarktungsrechte. Flocke, Orakel Paul und jüngst Heidi das schielende Opossum führten diese Entwicklung fort.

Der frühe Tod lässt Knut als das goldige Eisbärbaby in Erinnerung bleiben – der Anblick des adipös-lethargischen Knut bleibt uns erspart. So dient der frühe Heimgang in die ewigen Jagdgründe vielleicht, wie einst bei James Dean, der dauerhaften Legendenbildung. So böse das klingt, aber aus Marketingsicht ist Knuts Tod vermutlich ein Glücksfall.

* Auf Fußnoten soll man dieser Tage ja nicht verzichten. Die Bezeichnung “Celebrity Zoo Animals” stammt von Birgit Clark.

Kunst und/oder Markenrechtsverletzung

Schon zum zweiten Mal hat die dänische Künstlerin Nadia Plesner Stress mit dem Luxuslabel Louis Vuitton.
Stein des Anstoßes ist die Darstellung einer bewusst dem Markenprodukt nachempfundenen Handtasche am Arm eines afrikanischen Kindes. Beim ersten Verfahren zierte das Kunstwerk ein T-Shirt, aktuell ist es ein Bestandteil des Gemäldes Dafurnica.

Doch statt Freude zu empfinden ob des offensichtlichen Erfolges als Synonym für Luxus zu fungieren und öffentlichkeitswirksam eine großzügige Hilfslieferung nach Dafur zu organisieren, zerrt Louis Vuitton die Künsterin vor Gericht und sieht die eigene Marke dauerhaft beschädigt. Beschädigt wird die Marke mit Sicherheit, und zwar durch diese schwachsinnige wenig sinnvolle Aktion des Unternehmens. Lassen sich denn von den Hunderten von Euros, die jede dieser prächtigen Taschen kostet, nicht ein paar für gute PR-Berater abzwacken?

Bleibt zu hoffen, dass wenigstens Facebook, Paramount und Paris Hilton etwas entspannter reagieren.

Okay, Frau Plesner ist nicht Warhol und Handtaschen sind keine Dosensuppen – aber ich bin trotzdem froh, dass Campbell’s in den Sechzigern nicht gleich vor Gericht gezogen ist.