Almdudler vs. Walddudler

Die Wiener A. & S. Klein GmbH & Co. KG, Hersteller der bekannten Kräuterbrause „Almdudler“, hat dem Thüringer Waldquell per einsteiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagt, „im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung ‚Walddudler‘ Kräuterlimonade anzubieten, feilzuhalten, zu bewerben und/oder zu vertreiben“.

„Wir haben dies zur Kenntnis genommen“, erklärt Thomas Heß, Geschäftsführer der Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH mit Sitz in Schmalkalden. „Es handelt sich hierbei um einen vorläufigen und nicht rechtskräftigen Titel.“ Das Unternehmen prüfe derzeit die juristische Lage, so Heß.

Quelle: Titelschutzanzeiger

Die Wortmarke “Thüringer Walddudler” wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302010069267 geführt. Mit Priorität vom 24.11.2010 wird Schutz beansprucht in den Klassen 30, 32 und 33.

Die Wiener Almdudler Limonade A. & S. Klein GmbH & Co KG hat neben diversen “Almdudler” Marken im auch eine Wortmarke “DUDLER” (Registernummer: 8392417) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eintragen lassen. Die Marke weist eine Priorität von 2009 auf.

iTunes vs. Prostitunes

RP ONLINE berichtet über den Ausgang des Markenstreits um die Bezeichnung PROSTITUNES.

Unter dem Markennamen Prostitunes hat Martin Stappen namhafte Discjockeys nach Dülken eingeladen.Doch der Spaß ist ihn teuer zu stehen gekommen. Die Firma Apple stoppte sein Unternehmen.

[…] Der Name seiner Firma musste sich in Schall und Rauch auflösen. “Meine Ohnmacht macht mich wütend, weil ich nichts Unrechtes getan habe”, betont der 23-Jährige. Die Anwälte von Apple wollten es so. Sie sahen in der Bezeichnung “Prostitunes” eine zu große Parallele zu den i-Tunes ihrer Auftraggeber.

Quelle: RP ONLINE

Derzeit ist die Wort-/Bildmarke

noch unter der Registernummer 302010020915 eingetragen. Der erhobene Widerspruch ist jedoch bereits zurückgenommen und die Löschung der Marke wird wohl in Kürze erfolgen.

MarkenBlog Aktion zum World Intellectual Property Day

Anlässlich des heutigen Welttages des Geistigen Eigentums wird sich die MarkenBlog Redaktion intensiv mit einem lokalen Markenphänomen beschäftigen.

Vermutlich kann die markenrechtliche Fragestellung auch trefflich während des Champions League Halbfinals erörtert werden.

Abmahnung für Solarworld

Das ging ja flott! Die vorgestellte Solarworld Werbung hat eine prompte Reaktion bei RWE ausgelöst.

„Mit der Kampagne verletzt Solarworld die Rechte von RWE. Unsere Marke wird als Blickfang genutzt, um für eigene Produkte zu werben. RWE hat eine Abmahnung versandt und fordert Solarworld zur Unterlassung auf. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor“, sagte ein RWE-Sprecher.

Quelle: Der Westen