Pippa – “Der Hintern der Nation”

Auch andere verdienen mit Pippa prächtig. Michael Bandar, Wirtschaftsstudent aus Bedfordshire, war einer der ersten, der Pippas Potenzial erkannte. Zusammen mit Kommilitonen gründete er noch während der Hochzeitszeremonie die Facebook-Gruppe “Pippa Middleton Ass Appreciation Society” (Gesellschaft zur Würdigung von Pippa Middletons Hintern). “Das war natürlich ein Scherz”, sagt der 21-Jährige, “ich dachte, dass die Seite sofort gelöscht würde”. Inzwischen betreibt der Student einen regen Versandhandel mit Buttons, Boxershorts und T-Shirts mit Sprüchen wie “FabulARSE” oder “Queen of the Ass-tocracy”.

Dass selbst Pippas Name Gold wert ist, will sich in Deutschland jetzt offenbar der Burda-Verlag zu Nutze machen. Nach Informationen des Branchenblattes “Kontakter” hat Burda beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke Pippa angemeldet.

Quelle: Stern

Unter dem Aktenzeichen 3020110276048 führt das DPMA die Wortmarkenameldung “PIPPA” der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft. Die Marke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 9, 16, 35, 38, 41.

Für die Warenklasse 31 “Lebende Pflanzen und natürliche Blumen, insbesondere Rosen und Rosenpflanzen; Vermehrungsgut von Pflanzen.” wurde am 04.05.2011 die Europäische Gemeinschaftsmarke “Pippa” der W. Kordes’ Söhne Rosenschulen GmbH & Co KG angemeldet.

“Condom zu Aachen” sittenwidrig?

Ein Aachener Anwalt zeigte sich empört pber die Marke “Condom zu Aachen” und fordert die Löschung aus dem Markenregister. Schließlich werden damit religöse Gefühle verletzt, so die Begründung. Eine Werbeagentur hatte die Marke angemeldet.

[…] Der Bezug durch die sprachliche Nähe der Wörter Dom und Condom seien “absolut unangemessen, geschmacklos und in hohem Maße religiöse Gefühle verletzend”, heißt es im Schreiben des Anwalts an das Amt.

Quelle: Kölnische Rundschau

Einen Löschungsantrag für die Ware “Kondome” wegen fehlender Unterscheidungskraft, da es sich bei der Marke ausschließlich um eine geografische Herkunftsangabe handelt, hätte ich ja noch verstanden.

Aber §8 Abs. 2 Nr. 5?

Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,

Das scheint mir eine reine Marketing Aktion, die offenbar auch Wirkung zeigt – jedenfalls für den WDR hat es schon gereicht.

Markenstreit um Eintracht Frankfurt

Im Markenstreit um die Bezeichnung “Eintracht Frankfurt” sollte dem Frankfurter Fußballklub mehr Erfolg beschieden sein als in der abgelaufenen Bundesliga Saison.

Auch mit ihrem Namen hat die Eintracht plötzlich Ärger an der Backe. Ein Ringer-Club aus Frankfurt geht unter der Bezeichnung “Athletik-Club Eintracht Frankfurt a.M.” an den Start. Der Landesligist, der aus dem AC Viktoria Eckenheim hervorging, hat sich diesen Namen im März 2010 sogar beim Europäischen Markenamt eintragen lassen und damit auch eine Lizenz für die Ringer-Bundesliga beantragt.

Der Verein Eintracht Frankfurt trägt den Namen Eintracht zwar bereits seit 1920, hat es aber offenbar versäumt, ihn frühzeitig beim Europäischen Markenamt eintragen zu lassen. Nun soll das Landgericht Frankfurt am 13. Juli in dieser Angelegenheit eine Entscheidung treffen, wie ein Sprecher des Gerichts hr-online bestätigte. Eintracht Frankfurt e.V. und die Eintracht Frankfurt Fußball AG sind sich sicher, dass der Ringer-Club nicht unter diesem Namen antreten darf. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 250.000 Euro.

Die Ringer zeigen kein Verständnis: “Eintracht Frankfurt greift kleinen sozial geführten Verein von Kindern und Jugendlichen an”, heißt es auf der Webseite des Clubs. Er wirft der “großen” Eintracht vor, es schlichtweg verschlafen zu haben, sich beim Markenamt einzutragen. “Wegen dieses Versäumnisses müssen wir nun vor Gericht?”, so der Vorwurf des Ringer-Clubs.

Quelle: hr-online

So ganz richtig ist diese Einschätzung allerdings nicht. Neben diversen Wort-/Bildmarken besitzt der Fußballklub mit Priorität vom 03.12.1999 die Wortmarke “Eintracht Frankfurt” (Registernummer: 39976220). Diese prioritätsältere Marke kann gegen die jüngere Europäische Gemeinschaftsmarke “AC Eintracht Frankfurt a.M. ” (Registernummer: 8950719) z.B. im Widerspruchsverfahren verwendet werden.
Möglicherweise hätte man sich im Rahmen der Markenanmeldung kompetenten Rat und / oder eine richtige Markenrecherche gönnen sollen.

Der Athletik Club Eintracht Frankfurt am Main e.V. nimmt zu dem Rechtsstreit auf seiner Webseite Stellung.

Eintracht Frankfurt greift kleinen sozial geführten Verein von Kindern und Jugendlichen in Frankfurt am Main an !

Ob aus Frust oder Überheblichkeit, diese Frage stellt sich:

Warum muss „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ vor Gericht, obwohl es sich ausschließlich um ein soziales Projekt handelt.

Eintracht Frankfurt e.V. und Eintracht Frankfurt Fußball AG fordern mit einem Streitwert von 250.000 Euro von einem sozial geführten Jugendverein (Kinder und Jugendliche) die Löschung.

Die Kinder werden ausschließlich von Ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut.

Ist es denn wirklich möglich, dass nur noch finanzielle Werte im Sport zählen ?

Oder sind wir kein Sozial-und Rechtsstaat ?

Die Argumente lauten:
AC Eintracht Frankfurt a.M. hat sich vor dem Europäischen Markenamt (HABM ersichtlich unter http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_Result_NoReg , eintracht frankfurt eingeben ) den Markennamen „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ eintragen lassen, was Eintracht Frankfurt e.V. und Eintracht Frankfurt Fußball AG schlichtweg verschlafen haben.

Wegen diesem Versäumnis müssen wir nun vor Gericht?

Wie erklären wir es den Schülern, dass der Verein durch ein Versäumnis gelöscht werden soll.
Wir berufen uns auf Recht und Gesetz im Namen unserer Ehrenamtlichen Mitarbeiter und unseren Schülern.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein, die erste Verhandlung findet am 13.07.2011, 10:45 Uhr, Raum 301, Landgericht Frankfurt am Main, Geb. B statt.
Wir zählen auf Ihre Hilfe !
Uns ist Ihre Meinung sehr wichtig !

Gegen die Marke des Ringervereins ist inzwischen ein Löschungsantrag anhängig.
.
Stellt sich abschließend noch die Frage, warum ein sozial geführter Sportverein eine Europäische Gemeinschaftsmarke benötigt und ob man die 900 Euro, die an amtlichen Anmeldegebühren entrichtet wurden, nicht auch anders hätte verwenden können.

Dafurnica – Kunst siegt über Luxusmarke

Über den Markenstreit zwischen Louis Vuitton und der dänischen Künstlerin Nadia Plesner hatte ich vor einiger Zeit bereits berichtet.

Der Hersteller von Luxushandtaschen sah seine Rechte durch die Darstellung einer Tasche am Arm eines afrikanischen Kindes verletzt.
Nadia Plesner hat die gesamten Informationen zum Rechtsstreit und zu ihrem Werk auf ihrer Webseite aufbereitet.

Aktuell hat ein niederländisches Gericht zu Gunsten der Künstlerin entschieden und die Ansprüche von Louis Vuitton abgewiesen.
Ob auch von anderen Inhabern dargestellter Marken oder von abgebildeten Personen Ansprüche angemeldet wurden, ist bisher nicht bekannt. Meist reicht es aber, wenn sich einer die Pappnase aufsetzt und sein öffentliches Ansehen aktiv beschädigt!

Almdudler vs. Walddudler

Die Wiener A. & S. Klein GmbH & Co. KG, Hersteller der bekannten Kräuterbrause „Almdudler“, hat dem Thüringer Waldquell per einsteiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagt, „im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung ‚Walddudler‘ Kräuterlimonade anzubieten, feilzuhalten, zu bewerben und/oder zu vertreiben“.

„Wir haben dies zur Kenntnis genommen“, erklärt Thomas Heß, Geschäftsführer der Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH mit Sitz in Schmalkalden. „Es handelt sich hierbei um einen vorläufigen und nicht rechtskräftigen Titel.“ Das Unternehmen prüfe derzeit die juristische Lage, so Heß.

Quelle: Titelschutzanzeiger

Die Wortmarke “Thüringer Walddudler” wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302010069267 geführt. Mit Priorität vom 24.11.2010 wird Schutz beansprucht in den Klassen 30, 32 und 33.

Die Wiener Almdudler Limonade A. & S. Klein GmbH & Co KG hat neben diversen “Almdudler” Marken im auch eine Wortmarke “DUDLER” (Registernummer: 8392417) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eintragen lassen. Die Marke weist eine Priorität von 2009 auf.

iTunes vs. Prostitunes

RP ONLINE berichtet über den Ausgang des Markenstreits um die Bezeichnung PROSTITUNES.

Unter dem Markennamen Prostitunes hat Martin Stappen namhafte Discjockeys nach Dülken eingeladen.Doch der Spaß ist ihn teuer zu stehen gekommen. Die Firma Apple stoppte sein Unternehmen.

[…] Der Name seiner Firma musste sich in Schall und Rauch auflösen. “Meine Ohnmacht macht mich wütend, weil ich nichts Unrechtes getan habe”, betont der 23-Jährige. Die Anwälte von Apple wollten es so. Sie sahen in der Bezeichnung “Prostitunes” eine zu große Parallele zu den i-Tunes ihrer Auftraggeber.

Quelle: RP ONLINE

Derzeit ist die Wort-/Bildmarke

noch unter der Registernummer 302010020915 eingetragen. Der erhobene Widerspruch ist jedoch bereits zurückgenommen und die Löschung der Marke wird wohl in Kürze erfolgen.