2011 – Zahl der Markenanmeldungen geht um 15% zurück?

Rechtsanwalt Sylvio Schiller hat sich in die statistischen Tiefen des Markenregisters begeben. Unter den zweifelsfrei interessanten Informationen findet sich jedoch eine Aussage, die ich gerne hinterfragt hätte. Leider ist jedoch ein Kommentar im Blog nicht möglich.

Die Zahl der Markenanmeldungen in diesem Jahr ist jedoch erheblich rückläufig, denn im letzten Jahr sind im selben Zeitraum 29137 und damit 4291 (15%) mehr als dieses angemeldet wurden.

Vorausgesetzt es ist der Zeitraum 01.01.2011 bis einschließlich 31.05.2011 gemeint, so ist diese Aussage sicherlich mit einer erheblichen Fehlerquote behaftet. Markenanmeldungen aus dem Monat Mai, insbesondere Markenanmeldungen, die nicht elektronisch, sondern in althergebrachter Papierform beim DPMA eingehen, können noch nicht vollständig erfasst und veröffentlicht sein.
Die Vorjahrszahlen sind dem gegenüber vollständig erfasst, so daß der ermittelte Rückgang der Markenanmeldungen nahezu ausschließlich aus dem letzten Monat resultiert und schlicht auf unvollständigen Daten basiert. Wenn man die Recherche in einigen Wochen wiederholen würden, sollte von dem 15%igen Rückgang nicht mehr viel übrigbleiben.

Zur Veranschaulichung die aktuell hier ermittelten Monatszahlen für 2011 (Vergleichzahlen 2010 in Klammern):

Januar: 5016 Markenanmeldungen (5209)
Februar: 5946 Markenanmeldungen (5882)
März: 6463 Markenanmeldungen (7294)
April: 5299 Markenanmeldungen (5906)
Mai: 1282 Markenanmeldungen (5917)

Wegen der Verwendung unterschiedlicher Datenbanken weichen die Zahlen sicherlich im Detail von RA Schillers Zahlen ab, der Trend wird aber klar.

Pippa – “Der Hintern der Nation”

Auch andere verdienen mit Pippa prächtig. Michael Bandar, Wirtschaftsstudent aus Bedfordshire, war einer der ersten, der Pippas Potenzial erkannte. Zusammen mit Kommilitonen gründete er noch während der Hochzeitszeremonie die Facebook-Gruppe “Pippa Middleton Ass Appreciation Society” (Gesellschaft zur Würdigung von Pippa Middletons Hintern). “Das war natürlich ein Scherz”, sagt der 21-Jährige, “ich dachte, dass die Seite sofort gelöscht würde”. Inzwischen betreibt der Student einen regen Versandhandel mit Buttons, Boxershorts und T-Shirts mit Sprüchen wie “FabulARSE” oder “Queen of the Ass-tocracy”.

Dass selbst Pippas Name Gold wert ist, will sich in Deutschland jetzt offenbar der Burda-Verlag zu Nutze machen. Nach Informationen des Branchenblattes “Kontakter” hat Burda beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke Pippa angemeldet.

Quelle: Stern

Unter dem Aktenzeichen 3020110276048 führt das DPMA die Wortmarkenameldung “PIPPA” der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft. Die Marke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 9, 16, 35, 38, 41.

Für die Warenklasse 31 “Lebende Pflanzen und natürliche Blumen, insbesondere Rosen und Rosenpflanzen; Vermehrungsgut von Pflanzen.” wurde am 04.05.2011 die Europäische Gemeinschaftsmarke “Pippa” der W. Kordes’ Söhne Rosenschulen GmbH & Co KG angemeldet.

“Condom zu Aachen” sittenwidrig?

Ein Aachener Anwalt zeigte sich empört pber die Marke “Condom zu Aachen” und fordert die Löschung aus dem Markenregister. Schließlich werden damit religöse Gefühle verletzt, so die Begründung. Eine Werbeagentur hatte die Marke angemeldet.

[…] Der Bezug durch die sprachliche Nähe der Wörter Dom und Condom seien “absolut unangemessen, geschmacklos und in hohem Maße religiöse Gefühle verletzend”, heißt es im Schreiben des Anwalts an das Amt.

Quelle: Kölnische Rundschau

Einen Löschungsantrag für die Ware “Kondome” wegen fehlender Unterscheidungskraft, da es sich bei der Marke ausschließlich um eine geografische Herkunftsangabe handelt, hätte ich ja noch verstanden.

Aber §8 Abs. 2 Nr. 5?

Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,

Das scheint mir eine reine Marketing Aktion, die offenbar auch Wirkung zeigt – jedenfalls für den WDR hat es schon gereicht.

Markenstreit um Eintracht Frankfurt

Im Markenstreit um die Bezeichnung “Eintracht Frankfurt” sollte dem Frankfurter Fußballklub mehr Erfolg beschieden sein als in der abgelaufenen Bundesliga Saison.

Auch mit ihrem Namen hat die Eintracht plötzlich Ärger an der Backe. Ein Ringer-Club aus Frankfurt geht unter der Bezeichnung “Athletik-Club Eintracht Frankfurt a.M.” an den Start. Der Landesligist, der aus dem AC Viktoria Eckenheim hervorging, hat sich diesen Namen im März 2010 sogar beim Europäischen Markenamt eintragen lassen und damit auch eine Lizenz für die Ringer-Bundesliga beantragt.

Der Verein Eintracht Frankfurt trägt den Namen Eintracht zwar bereits seit 1920, hat es aber offenbar versäumt, ihn frühzeitig beim Europäischen Markenamt eintragen zu lassen. Nun soll das Landgericht Frankfurt am 13. Juli in dieser Angelegenheit eine Entscheidung treffen, wie ein Sprecher des Gerichts hr-online bestätigte. Eintracht Frankfurt e.V. und die Eintracht Frankfurt Fußball AG sind sich sicher, dass der Ringer-Club nicht unter diesem Namen antreten darf. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 250.000 Euro.

Die Ringer zeigen kein Verständnis: “Eintracht Frankfurt greift kleinen sozial geführten Verein von Kindern und Jugendlichen an”, heißt es auf der Webseite des Clubs. Er wirft der “großen” Eintracht vor, es schlichtweg verschlafen zu haben, sich beim Markenamt einzutragen. “Wegen dieses Versäumnisses müssen wir nun vor Gericht?”, so der Vorwurf des Ringer-Clubs.

Quelle: hr-online

So ganz richtig ist diese Einschätzung allerdings nicht. Neben diversen Wort-/Bildmarken besitzt der Fußballklub mit Priorität vom 03.12.1999 die Wortmarke “Eintracht Frankfurt” (Registernummer: 39976220). Diese prioritätsältere Marke kann gegen die jüngere Europäische Gemeinschaftsmarke “AC Eintracht Frankfurt a.M. ” (Registernummer: 8950719) z.B. im Widerspruchsverfahren verwendet werden.
Möglicherweise hätte man sich im Rahmen der Markenanmeldung kompetenten Rat und / oder eine richtige Markenrecherche gönnen sollen.

Der Athletik Club Eintracht Frankfurt am Main e.V. nimmt zu dem Rechtsstreit auf seiner Webseite Stellung.

Eintracht Frankfurt greift kleinen sozial geführten Verein von Kindern und Jugendlichen in Frankfurt am Main an !

Ob aus Frust oder Überheblichkeit, diese Frage stellt sich:

Warum muss „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ vor Gericht, obwohl es sich ausschließlich um ein soziales Projekt handelt.

Eintracht Frankfurt e.V. und Eintracht Frankfurt Fußball AG fordern mit einem Streitwert von 250.000 Euro von einem sozial geführten Jugendverein (Kinder und Jugendliche) die Löschung.

Die Kinder werden ausschließlich von Ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut.

Ist es denn wirklich möglich, dass nur noch finanzielle Werte im Sport zählen ?

Oder sind wir kein Sozial-und Rechtsstaat ?

Die Argumente lauten:
AC Eintracht Frankfurt a.M. hat sich vor dem Europäischen Markenamt (HABM ersichtlich unter http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_Result_NoReg , eintracht frankfurt eingeben ) den Markennamen „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ eintragen lassen, was Eintracht Frankfurt e.V. und Eintracht Frankfurt Fußball AG schlichtweg verschlafen haben.

Wegen diesem Versäumnis müssen wir nun vor Gericht?

Wie erklären wir es den Schülern, dass der Verein durch ein Versäumnis gelöscht werden soll.
Wir berufen uns auf Recht und Gesetz im Namen unserer Ehrenamtlichen Mitarbeiter und unseren Schülern.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein, die erste Verhandlung findet am 13.07.2011, 10:45 Uhr, Raum 301, Landgericht Frankfurt am Main, Geb. B statt.
Wir zählen auf Ihre Hilfe !
Uns ist Ihre Meinung sehr wichtig !

Gegen die Marke des Ringervereins ist inzwischen ein Löschungsantrag anhängig.
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Stellt sich abschließend noch die Frage, warum ein sozial geführter Sportverein eine Europäische Gemeinschaftsmarke benötigt und ob man die 900 Euro, die an amtlichen Anmeldegebühren entrichtet wurden, nicht auch anders hätte verwenden können.

Dafurnica – Kunst siegt über Luxusmarke

Über den Markenstreit zwischen Louis Vuitton und der dänischen Künstlerin Nadia Plesner hatte ich vor einiger Zeit bereits berichtet.

Der Hersteller von Luxushandtaschen sah seine Rechte durch die Darstellung einer Tasche am Arm eines afrikanischen Kindes verletzt.
Nadia Plesner hat die gesamten Informationen zum Rechtsstreit und zu ihrem Werk auf ihrer Webseite aufbereitet.

Aktuell hat ein niederländisches Gericht zu Gunsten der Künstlerin entschieden und die Ansprüche von Louis Vuitton abgewiesen.
Ob auch von anderen Inhabern dargestellter Marken oder von abgebildeten Personen Ansprüche angemeldet wurden, ist bisher nicht bekannt. Meist reicht es aber, wenn sich einer die Pappnase aufsetzt und sein öffentliches Ansehen aktiv beschädigt!