Im Markenstreit um die Bezeichnung “Eintracht Frankfurt” sollte dem Frankfurter Fußballklub mehr Erfolg beschieden sein als in der abgelaufenen Bundesliga Saison.
Auch mit ihrem Namen hat die Eintracht plötzlich Ärger an der Backe. Ein Ringer-Club aus Frankfurt geht unter der Bezeichnung “Athletik-Club Eintracht Frankfurt a.M.” an den Start. Der Landesligist, der aus dem AC Viktoria Eckenheim hervorging, hat sich diesen Namen im März 2010 sogar beim Europäischen Markenamt eintragen lassen und damit auch eine Lizenz für die Ringer-Bundesliga beantragt.
Der Verein Eintracht Frankfurt trägt den Namen Eintracht zwar bereits seit 1920, hat es aber offenbar versäumt, ihn frühzeitig beim Europäischen Markenamt eintragen zu lassen. Nun soll das Landgericht Frankfurt am 13. Juli in dieser Angelegenheit eine Entscheidung treffen, wie ein Sprecher des Gerichts hr-online bestätigte. Eintracht Frankfurt e.V. und die Eintracht Frankfurt Fußball AG sind sich sicher, dass der Ringer-Club nicht unter diesem Namen antreten darf. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 250.000 Euro.
Die Ringer zeigen kein Verständnis: “Eintracht Frankfurt greift kleinen sozial geführten Verein von Kindern und Jugendlichen an”, heißt es auf der Webseite des Clubs. Er wirft der “großen” Eintracht vor, es schlichtweg verschlafen zu haben, sich beim Markenamt einzutragen. “Wegen dieses Versäumnisses müssen wir nun vor Gericht?”, so der Vorwurf des Ringer-Clubs.
Quelle: hr-online
So ganz richtig ist diese Einschätzung allerdings nicht. Neben diversen Wort-/Bildmarken besitzt der Fußballklub mit Priorität vom 03.12.1999 die Wortmarke “Eintracht Frankfurt” (Registernummer: 39976220). Diese prioritätsältere Marke kann gegen die jüngere Europäische Gemeinschaftsmarke “AC Eintracht Frankfurt a.M. ” (Registernummer: 8950719) z.B. im Widerspruchsverfahren verwendet werden.
Möglicherweise hätte man sich im Rahmen der Markenanmeldung kompetenten Rat und / oder eine richtige Markenrecherche gönnen sollen.
Der Athletik Club Eintracht Frankfurt am Main e.V. nimmt zu dem Rechtsstreit auf seiner Webseite Stellung.
Eintracht Frankfurt greift kleinen sozial geführten Verein von Kindern und Jugendlichen in Frankfurt am Main an !
Ob aus Frust oder Überheblichkeit, diese Frage stellt sich:
Warum muss „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ vor Gericht, obwohl es sich ausschließlich um ein soziales Projekt handelt.
Eintracht Frankfurt e.V. und Eintracht Frankfurt Fußball AG fordern mit einem Streitwert von 250.000 Euro von einem sozial geführten Jugendverein (Kinder und Jugendliche) die Löschung.
Die Kinder werden ausschließlich von Ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut.
Ist es denn wirklich möglich, dass nur noch finanzielle Werte im Sport zählen ?
Oder sind wir kein Sozial-und Rechtsstaat ?
Die Argumente lauten:
AC Eintracht Frankfurt a.M. hat sich vor dem Europäischen Markenamt (HABM ersichtlich unter http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_Result_NoReg , eintracht frankfurt eingeben ) den Markennamen „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ eintragen lassen, was Eintracht Frankfurt e.V. und Eintracht Frankfurt Fußball AG schlichtweg verschlafen haben.
Wegen diesem Versäumnis müssen wir nun vor Gericht?
Wie erklären wir es den Schülern, dass der Verein durch ein Versäumnis gelöscht werden soll.
Wir berufen uns auf Recht und Gesetz im Namen unserer Ehrenamtlichen Mitarbeiter und unseren Schülern.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein, die erste Verhandlung findet am 13.07.2011, 10:45 Uhr, Raum 301, Landgericht Frankfurt am Main, Geb. B statt.
Wir zählen auf Ihre Hilfe !
Uns ist Ihre Meinung sehr wichtig !
Gegen die Marke des Ringervereins ist inzwischen ein Löschungsantrag anhängig.
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Stellt sich abschließend noch die Frage, warum ein sozial geführter Sportverein eine Europäische Gemeinschaftsmarke benötigt und ob man die 900 Euro, die an amtlichen Anmeldegebühren entrichtet wurden, nicht auch anders hätte verwenden können.