Neuigkeiten bei der Amazon Markenregistrierung

Über den Strategiewechsel bei der amazon brand registry informiert das Markenserviceblog.

Eilmeldung! Amazon hat seit dieser Woche auch wieder die Möglichkeit eingeräumt, Wort-/Bildmarken oder Bildmarken zu hinterlegen. Ganz offensichtlich ist Amazon mit der Brand Registry schneller vorangekommen als ursprünglich erwartet. Wir erinnern uns: zunächst waren nur Wortmarken zugelassen.

Amazon Markenregistrierung und der anwaltliche Vertreter

Der anwaltliche Vertreter im System der amazon brand registry steht im Mittelpunkt des neuen Beitrags des Markenserviceblogs.

Als er allerdings danach versuchte, die amazon brand registry über amazon.com zu durchlaufen, wurde ihm mitgeteilt, dass dies ohne anwaltlichen VERTRETER im Markenregister nicht funktionieren wird. Was meint amazon.com damit, fragte sich der Händler also?

Nun, die Antwort ist recht einfach. amazon.com möchte zukünftig Jobs in der Verwaltung einsparen. Häufig sehr emotionale Diskussionen mit Händlern möchte man auf das Minimum einschränken. Entsprechend sollen zukünftig markenrechtliche Verstöße auch nicht den Händlern selbst gemeldet werden, sondern dessen im Markenregister eingetragenen Rechtsvertretern.

SPÜRBAR ANDERS – 1. FC Köln scheitert vor dem Europäischen Gericht

In der Bundesliga läuft es derzeit für den 1. FC Köln nicht richtig gut. Jetzt kommt eine weitere allerdings juristische Niederlage hinzu. Das Europäische Gericht wies eine Klage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA gegen die Enscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO ab. Das Europäische Markenamt hatte die Wortmarkenanmeldung “SPÜRBAR ANDERS” zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte jetzt die fehlende Unterscheidungskraft der Marke (Rechtssache T-126/16).

Alternativ hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA kürzlich die beiden folgenden Wort-/Bildmarken angemeldet.

Markennummer 16886624

Nizzaklasse 16, 25, 28, 35, 41
Anmeldedatum 19.06.2017

Markennummer 16886665

Nizzaklasse 16, 25, 28, 35, 41
Anmeldedatum 19.06.2017

Ob allerdings die rote Farbgebung die Marke über die Eintragungshindernisse tragen wird, darf bezweifelt werden.

Quelle: EUIPO, EuG

amazon brand registry – Teil 3

Das Markenserviceblog hat den dritten Teil seiner Serie zur Amazon Markenregistrierung veröffentlicht. Diesmal geht es um die geografische Erstreckung des Markenrechts und die Vorteile der Europäischen Marke (Unionsmarke).

Abgesehen von diesem Umweg zur Wortmarke sollten die Amazon-Händler hinsichtlich der EU-Marke aber noch Folgendes bedenken. Es ist zwar schön, eine DE-Marke zu haben, diese sorgt aber nur für den Schutz innerhalb der Grenzen in Deutschland und nicht für das Ausland. Verkaufe ich also meine Waren auch in Österreich, Dänemark, Holland usw., habe ich eine große Lücke. Eine österreichischer Händler könnte meine Wortmarke für Österreich schützen lassen und dann kann ich bei Amazon Österreich nicht mehr verkaufen.

Quelle: Markenserviceblog

Amazon Markenregistrierung – nur die Wortmarke zählt

Das Markenserviceblog setzt seine Serie mit Beiträgen zur amazon brand registry fort.
Thema sind diesmal die Markenformen. Denn eine Besonderheit der Amazon Markenregistrierung ist, dass nur Wortmarken akzeptiert werden.

Aber ACHTUNG! Dass eine Wort-/Bildmarke eingetragen wird, führt nicht automatisch dazu, dass die enthaltene Buchstabenfolge oder das Wort auch als Wortmarke mit geschützt sind. Man erhält also keine Wortmarke und eine Bildmarke, sondern nur eine Marke, die aus Wort- und Bildbestandteilen besteht. Vielmehr verhält es sich so, dass die Wort-/Bildmarke eher nicht gewählt werden sollte, wenn das Wort allein als Wortmarke schutzfähig ist. Eine Wortmarke schützt nämlich das Wort abstrakt, ohne dass es auf die grafische Ausgestaltung ankommt. Der Schutzumfang ist demnach für das Wort nicht durch die Grafik eingeschränkt. Bei markenrechtlichen Streitigkeiten stellt die Wortmarke folglich das Nonplusultra dar.

Quelle: Markenserviceblog

Die Amazon-Markenregistrierung Teil 1

Im ersten Teil der Serie zur Amazon-Markenregistrierung erläutert das Markenserviceblog die Vorteile der Registrierung bei Amazon und nimmt sich die Themen Markenform und Verifizierungcode vor.

Seit Mai 2017 ist für Amazon-Händler, die Inhaber einer eingetragenen Wort-Marke sind, die Eintragung Ihrer Marken bei der modifizierten Amazon-Markenregistierung möglich. Doch weil das System neu ist und markenrechtliche Themen nicht immer einfach sind, kursiert viel Halbwissen und nur sehr wenige wissen, was Amazon tatsächlich vorhat und was demnächst für Probleme auf Sie zukommen können.

Quelle: Markenserviceblog