Der Meisterkoch Alfons Schuhbeck geht gerichtlich gegen den Lehrer Sebastian Schubeck aus Traunstein vor. Dieser betreibt seit 2004 in seiner Funktion als Bayerischer Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht die Homepage www.schuhbeck.com.
[…] Der Lehrer soll die Domain frei geben und sie dem Star-Koch überlassen. Dieser hat nämlich im Januar 2010 den Namen Schuhbeck als Europamarke schützen lassen. Jetzt muss das Landgericht München I am 6. Dezember entscheiden, ob Sebastian Schuhbeck die Markenrechte des Star-Kochs verletzt, indem er seinen Familiennamen als Domain-Namen verwendet.
Quelle: Wochenblatt.de
Tatsächlich findet sich erst seit 2009 eine “Schuhbeck” Wortmarke (Registernummer: 8465833) im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 21, 29, 30, 31, 41, 43 und 44.
Bereits im Jahr 2000 wurde die Wortmarke “Alfons Schuhbeck” (Registernummer: 30094562) in den Klassen 29, 30, 43 – für Lebensmittel und Gastronomie – angemeldet. Ebenfalls im Jahr 2000 wurde das Antlitz des jungen Alfons S. im Rahmen der Wort-/Bildmarke
(Registernummer: 30063521)
markenrechtlich erfasst.
Im Jahr 2004 wurde Waren und Dienstleistungsportfolio der Marke “Alfons Schuhbeck” deutlich erweitert. Die Wortmarke (Registernummer: 30444713) umfasst den Schutz in den Klassen 03, 04, 07, 08, 09, 11, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 34, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44.
Der Markentext der Wortmarke “Schuhbeck macht Schpaß” (Registernummer: 30637473) lässt sich jedenfalls anlässlich der Klage nicht nachvollziehen.
Quelle: DPMA
Beim LG München I muss man ja auf Überraschungen gefasst sein, aber eigentlich sollte, nach dem Stand der vorliegenden Informationen, Schuhbeck mit seiner Klage scheitern.