Wahl zur Marke des Jahres – der Zwischenstand: apfelkind, Fukushima und EHEC

Nach insgesamt 323 abgegebenen Stimmen von 100 Wählern bildet sich mit apfelkind, Fukushima, EHEC, Heidi und Nichts reimt sich auf Uschi eine fünfköpfige Spitzengruppe. Eintracht Frankfurt, Assange und Royal Wedding bilden die Nachhut in der Aufmerksamkeit der Markenblog Leser.

Selbstverständlich kann auch weiterhin über das Widget in der Sidebar oder über den ursprünglichen Artikel abgestimmt werden.

Die Wahl zur Marke des Jahres 2011!

Was ist die Marke des Jahres 2011?

View Results

Die Wahl von bis zu fünf Marken ist möglich.

Hasbro vs. Asus – Markenstreit um “Transformer”

Der Spielwarenhersteller Hasbro hat Asus aufgrund des Names seines Notebook-Tablet-Hybriden “Transformer” verklagt. Hintergrund ist Hasbros Spielzeugserie “Transformers”. Dabei handelt es sich um Roboter, die sich in Flugzeuge oder Autos umwandeln lassen. Es wurden Spielzeugfiguren, TV-Serien und Filme veröffentlicht, zuletzt Transformers 3 im Jahr 2011.

Quelle: futurezone.at

Allerdings erstreckt sich der Markenschutz der Marke seit 2007 in Europa auch auf “Datenverarbeitungsgeräte und Computer und Computer-Software”. Unter der Registernummer 5787114 führt das Europäische Markenamt HABM die Wort-/Bildmarke

in den Klassen 09, 28 und 41.

In den USA hat man auf den Schutz in der Klasse 09 offenbar verzichtet. Dort bleibt aber immer noch die Option, den Markenschutz in der Klasse 09 über die Bekanntheit zu konstruieren. Angesichts von über 200 “Transformer” und “Transformers” Marken im Markenregister des USPTO kein ganz einfaches Unterfangen.
Eine andere Möglichkeit wäre die Argumentation, dass hochtechnisches, computergesteuertes Spielzeug eine hohe Verwechslungsfähigkeit mit Computerhardware aufweist.

“Wir sind das Volk” – Löschungsantrag veröffentlicht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat einen gegen die Wortmarke “Wir sind das Volk” (Registernummer 302 12 625) gerichteten Löschungsantrag veröffentlicht. Die Marke genießt mit Priorität vom 12.03.2002 Schutz für die Dienstleistung Werbung in der Klasse 35.
Die Marke befindet sich unter anderem im Besitz des ehemaligen Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee.

Der Löschungsantrag vom 02.11.2011 stützt sich auf §50 MarkenG -Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse.

Quelle: DPMA

Ich frage mich allerdings, ob nicht ein Löschungsantrag auf Basis von §49, also Verfall wegen Nichtbenutzung, aussichtsreicher gewesen wäre.

Kennen Sie ARCMITSKTEN?

Unter dem Markentext “NIKOLAUS ARCMITSKTEN” führte das DPMA die nachfolgende Marke.


Registernummer: 2901497

Quelle: DPMA

Die Vermutung, dass der Markenanmelder – ein Dipl.-Architekt – eher “ARCHITEKTEN” meinte, ist wohl nicht zu weit hergeholt.

Also grundsätzlich und besonders bei Wort-/Bildmarken die Empfangsbescheinigung des DPMA prüfen und ggf. den Markentext korrigieren lassen. Bei der Wort-/Bildmarke ändert ein falscher Markentext allerdings nichts am faktischen Markenschutz, denn der Schutz erstreckt sich auf die Wiedergabe der Marke, also die eingereichte Grafik. Die “ARCMITSKTEN” sind also für den Markeninhaber nicht wirklich ein Problem. Unangenehm ist aber, dass die Marke bei einer Recherche nach “Architekten” nicht gefunden wird.