Google “GLASS”

Ein sehr spannendes Projekt hat Google kürzlich vorgestellt – als Arbeitstitel wurde “GLASS” kolportiert.

Jetzt wurde unter der Nummer 10991826 die Wortmarke “GLASS” beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet.
Mit Priorität vom 26.06.2012 wird der Schutz in der Nizzaklasse 09 für

Computer hardware; computer peripherals; wearable computer peripherals; peripherals for mobile devices; wearable peripherals for mobile devices; computer hardware for remotely accessing and transmitting data; computer peripherals for remotely accessing and transmitting data; peripherals for mobile devices for remotely accessing and transmitting data; computer hardware for displaying data and video; computer peripherals for displaying data and video; peripherals for mobile devices for displaying data and video; computer software.

beantragt.

Ich bin jedenfalls gespannt, wie das HABM diese Marke beurteilt. Was meinen die MarkenBlog Leser?

Ist die Marke "GLASS" für die beantragten Waren schutzfähig?

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“IP TRANSLATOR” – Konsequenzen aus dem Urteil

Nach Auskunft der Pressestelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hat die Entscheidung “IP TRANSLATOR” des EuGH keine kurfristigen Auswirkungen auf die Arbeit der Markenabteilung. Anders als das HABM verfolgt das DPMA nicht das sogenannte „class headings cover all“ Prinzip. Bei diesem Prinzip umfasst die Benennung der Klassenüberschriftzen automatisch sämtlich der Nizzaklasse zugeordneten Waren oder Dienstleistungen.
Beim DPMA müssen die Waren oder Dienstleistungen, die dem Markenschutz unterliegen sollen, eindeutig benannt werden oder durch die Oberbegriffe abgedeckt seien.

Ein Beispiel aus der Klasse 35. Die Oberbegriffe lauten Werbung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten und Geschäftsführung. Beim “class headings cover all“ Prinzip wären bei Benennung dieser Oberbegriffe auch “Unternehmensberatung”, “Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit” und “Schaufensterdekoration” umfasst.

Aus Sicht des DPMA stellt sich aber auf Basis der “IP TRANSLATOR” Entscheidung die Frage, ob das Amt bei Benennung der Oberbegriffe Markenanmelder zur Konkretisierung oder Klarstellung auffordern muss.

Das HABM hat inzwischen ein Formular zur Erklärung in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen veröffentlicht.

Angesichts des Urteils des Gerichts in der Rechtssache C-307/10 – “IP Translator”, müssen Anmelder von Gemeinschaftsmarken, die beabsichtigen, dass die Klassenüberschrift der jeweiligen Klasse(n) alle in der alphabetischen Liste genannten Waren und Dienstleistungen beinhalten, die beigefügte Erklärung im PDF Format

Wurde diese Erklärung bei Einreichung der online Anmeldung nicht beigefügt, geht das Amt davon aus, dass Schutz nur für die in der Klassenüberschrift enthaltenen allgemeinen Angaben im wortwörtlichen Sinne beansprucht wird.

LÜKEX – nicht jede Markenanmeldung macht Sinn!


Aktenzeichen 3020120143725
Rechtsstand Angemeldet
Anmeldedatum 10.02.2012
Nizzaklasse 41
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), 53127 Bonn, DE

Die bereits eingetragene Wortmarke “LÜKEX” (Registernummer: 302009045959) beansprucht mit Priorität vom 03.08.2009 Schutz für

Veranstaltung und Durchführung länder- und bereichsübergreifender Krisenmanagementübungen im öffentlichen und privaten Bereich auf strategischer Ebene; Coachingmaßnahmen für Führungsstäbe im Katastrophenschutz und Krisenmanagement

.

Quelle: DPMA

Mal ganz abgesehen von der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich derartige Marken braucht, macht diese konkrete Wort-/Bildmarkenanmeldung doch wohl eher wenig Sinn. Der Schutz dieser Wiedergabe sollte über die Wortmarke abgedeckt sein. Diese Marke ist daher schlicht überflüssig.

Entwurf zum Leistungsschutzrecht – Veränderungen im Blog

Der Entwurf zum Leistungsschutzrecht ist schon an verschiedenen Stellen kompetent kommentiert worden.

Für mich stellt sich die Frage, wie ich zukünftig mit Verlinkungen auf Presseerzeugnisse umgehen werde.
Die Antwort ist recht simpel – ich verzichte ab sofort komplett auf derartige Verlinkungen. Der am heutigen Vormittag noch veröffentlichte Link auf einen Artikel ist inzwischen entfernt und wird auf absehbare Zeit der letzte seiner Art sein.

Solange die Verlagslobby an dieser Form der Monetarisierung von Content festhält, bin ich nicht bereit die Verlage als Kunde zu unterstützen. Ich habe daher alle bestehenden Abo-Verträge mit Tageszeitungen und Zeitschriften gekündigt.

Das kommt dabei heraus, wenn ein politischer Redakteur sich mit Markenrecht beschäftigt

Der Slogan der Leipziger Montagsdemos ist immer wieder von Neonazis missbraucht worden. Damit soll jetzt Schluss sein: Die Stadt Leipzig erhält das Markenrecht auf den Revolutionsruf der DDR-Bürger “Wir sind das Volk” und kann die gewerbliche Nutzung des Satzes verbieten.

Quelle Süddeutsche

Vielleicht hat ihn die Stadt Leipzig aber auch mit diesem Unfug gefüttert.

1. Die Marke ist nur für die Dienstleistung “Werbung” geschützt.
2. Die Marke wurde nicht benutzt und ist mit höchster Wahrscheinlichkeit löschungsreif. Da laut Bericht auch keine Nutzung vorgesehen ist, frage ich mich wofür die jüngst entrichteten Verlängerungsgebühren ausgegeben wurden.

Beitragsservice – was soll der Quatsch?

Unabhängig von der Sinnhaftigkeit des Namenswechsels der GEZ zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein paar kritische Anmerkungen zu der gewählten Markenstrategie.

Warum wählt man mit “Beitragsservice” eine Bezeichnung, die nach meiner Auffassung als Wortmarke in Deutschland nicht schutzfähig ist? Für den Kernbereich der Aufgaben der GEZ ist die Bezeichnung glatt beschreibend.

Interessant ist auch der Blick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen.

Waren & Dienstleistungen
03 Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, Kosmetika, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel
04 Technische Öle und Fette; Schmiermittel, Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leichtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke
05 Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, diätetische Lebensmittel; Müsliriegel (Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke); frauenhygienische Artikel; medizinische Kräutertees; Kaugummi für medizinische Zwecke; Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Haftmittel für Zahnprothesen, Zahnkitte, Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide; desodorierende Raumsprays
08 Handbetätigte Werkzeuge; Messerschmiedewaren, Gabeln, Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Rasierapparate
09 Ton-, Bild- und Datenträger aller Art; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, Compact Discs (Ton, Bild), DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger, Tonbänder, Musik- und Videokassetten, CD-ROMs, DAT-Bänder; Disketten; bespielte mechanische, magnetische, magneto-optische, optische und elektronische Datenträger für Ton und/oder Bild und/oder Daten; codierte Telefonkarten; codierte Ausweise; Spielprogramme für Computer; Bildschirmschonerprogramme (Software); Maus-Matten; Brillen und Sonnenbrillen sowie Brillenetuis; Datenbankprogramme (Software); Computer-Software; netzwerkunterstützende Computer-Software (Netware); Firmware; elektronische Publikationen (herunterladbar); elektronische Blinkleuchten (Lichtsignale); Musikdateien zum Herunterladen; Leuchtdioden (LEDs)
10 Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmaßen, Augen, Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial; Kondome
14 Aus Edelmetallen und deren Legierungen hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Kunstgegenstände aus Edelmetall; Juwelierwaren; Schmuckwaren, einschließlich Modeschmuck, Manschettenknöpfe, Broschen (Schmuck), Krawatten- und Anstecknadeln (Schmuck), Krawattenclips (Schmuck), Schlüsselanhänger (Fantasie-, Schmuckwaren); Hansbandanhänger (Schmuck), Hals-, Arm- und Fußkettchen (Schmuck), Amulette (Schmuckwaren); Edelsteine; künstliche Perlen zur Fertigung von Schmuck; Uhren und Zeitmessinstrumente
16 Waren aus Papier und Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Broschüren, Faltblätter, Prospekte, Programmhefte, Pressemappen, Fotomappen, Fotografien; Dokumentenhüllen; Bücher, Begleitbücher, Kalender, Plakate (Poster), auch in Buchform, Transparente (Papier- und Schreibwaren), nicht-codierte Telefonkarten, Eintrittskarten, Teilnahmekarten, Einladungskarten, Postkarten, auch in Form von Adhäsionspostkarten, nicht codierte Ausweise; Schreibwaren einschließlich Schreib- und Zeichengeräte; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) insbesondere in Form von Druckereierzeugnissen, Spielen, Globen, Wandtafeln und Wandtafelzeichengeräten; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, nämlich Hüllen, Beutel, Taschen, Folien (letztere auch selbstklebend)
18 Leder und Lederimitationen, sowie Waren daraus soweit in Klasse 18 enthalten; Reise- und Handkoffer; Taschen (soweit in Klasse 18 enthalten) einschließlich Handtaschen, Aktentaschen, Einkaufstaschen, Reisetaschen, Sporttaschen, Schulranzen, Packsäcke für Gepäck und Rucksäcke; Kleinlederwaren (soweit in Klasse 18 enthalten) einschließlich Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen, Reisenecessaires, Toilettenbeutel- und -taschen (soweit in Klasse 18 enthalten); Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke
20 Figuren aus Kunststoff, einschließlich Tierfiguren, soweit in Klasse 20 enthalten; Möbel einschließlich Polstermöbel, Büromöbel, Küchenmöbel und Möbelteile (soweit in Klasse 20 enthalten); Spiegel, Bilderrahmen; Flaschenverschlüsse nicht aus Metall; Verpackungsbehälter aus Kunststoff
21 Glaswaren, Porzellan und Steingut soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kunstgegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten); Seifendosen und -schalen, Zahnputzbecher, Zahnbürstenköcher; Pappteller, Pappbecher; Tafelaufsätze; Papierkörbe; Sparbüchsen; Untersetzer (Tischutensilien) und Tisch-Sets nicht aus Papier, ausgenommen Tischwäsche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas)
24 Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Textilstoffe, Gardinen, Rollos (jeweils aus textilem Material), Haushaltswäsche, Tischwäsche, nicht aus Papier und Bettwäsche; Bettdecken, Tischdecken, auch aus Kunststoff; Untersetzer und Tisch-Sets (jeweils nicht aus Papier) als Tischwäsche
25 Bekleidungsstücke einschließlich Sport- und Freizeitbekleidung; Schuhwaren einschließlich Sport- und Freizeitschuhe und -stiefel; Strümpfe, Strumpfhosen, Socken; Krawatten einschließlich Binder; Handschuhe; Kopfbedeckungen einschließlich Stirn- und Schweißbänder; Gürtel (Bekleidung), Hosenträger, auch aus Leder
26 Gürtelschnallen; Broschen (Kleidungszubehör); Lanyards (Umhängebänder für Schlüssel)
27 Teppiche, Fußmatten, Turnmatten, Automatten, Matten, Linoleum, künstlicher Rasen, Teppichbodenbeläge und andere Bodenbeläge; Tapeten
28 Spiele und Spielzeug; Spiele (einschließlich Videospiele), ausgenommen als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor; Figuren zu Spielzwecken einschließlich Stoff- und Gummitiere sowie Maskottchen; Modellbausätze (Spielwaren); Scherzartikel; Spielkarten und Kartenspiele; Turn-, Fitness- und Sportgeräte, soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck
29 Fleisch, Fisch, Geflügel, Wild, Fleischextrakte, konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse, Gallerten, Konfitüren, Kompotte, Speiseöle und Fette, Fertigsuppen, Eier, Milch und Milchprodukte, insbesondere Butter, Käse, Käsezubereitungen, Quark, Joghurt, Sahne, nicht alkoholische Milch-Mix-Getränke, soweit in Klasse 29 enthalten, Desserts aus Joghurt, Quark und Sahne; verarbeitete Nüsse, Feinkostsalate auf der Basis von Fleisch; Gemüse oder Obst; Suppen mit Fleisch, Fisch, Gemüse oder Geflügel, Wurstwaren, Schinkenwaren, Fleisch-, Wurst- und Geflügelkonserven, verarbeitete Weich- und Schalentiere; Kartoffelchips; Kartoffelflocken; Kartoffelknödel; Kartoffelsalat; Kartoffelpuffer; Pommes Frites; Sojabohnen (konserviert) für Speisezwecke; Nahrungsergänzungsmittel für nicht medizinische Zwecke auf der Basis von Eiweißen oder Fetten
30 Kaffee, Tee und Kräutertees (für nichtmedizinische Zwecke); Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel, Honig, Melassesirup; Kakao, Kakaopräparate und -getränke, Schokolade und Schokoladewaren, sämtliche vorgenannten Waren auch in zuckerfreier oder zuckerarmer Form; für die menschliche Ernährung zubereitetes Getreide, insbesondere Haferflocken und andere Getreideflocken, Getreidepräparate, Müslipräparate, Brot, Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis, Cheeseburger (Sandwichs), sämtliche vorgenannten Waren auch in zuckerfreier oder zuckerarmer Form; Hefe, Backpulver, Aromastoffe (ausgenommen ätherische Öle), Gewürze, Salz, Senf, Essig, Saucen, Würzmittel, Kühleis; Teigwaren; Pastagerichte, Nudelzubereitungen und Pizzen, auch in Form von Konserven oder tiefgekühlten Fertig- oder Teilfertigprodukten; Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft in Konserven und als tiefgekühlte Fertig- oder Teilfertigprodukte; Sojamehl, Sojasoße; Fruchtsaucen, Mayonnaisen, Salatsaucen, Ketchups und Dressings, Saucen als kochfertige Lebensmittelzubereitungen; Fleisch- und Geflügelpasteten; Kartoffelmehl für Speisezwecke auf der Basis von Kohlehydraten oder Ballaststoffen; Nahrungsergänzungsmittel für nicht medizinische Zwecke auf der Basis von Ballaststoffen oder Kohlenhydraten
32 Bier; Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser; alkoholfreie, vitaminhaltige und isotonische Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Smoothies; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken
33 Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)
34 Tabak einschließlich Rauch-, Kau- und Schnupftabak; Tabakwaren einschließlich Zigaretten, Zigarren; Raucherartikel, nämlich Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Zigarren- und Zigarettenetuis, Aschenbecher nicht aus Edelmetall, Feuerzeuge, Pfeifen, Pfeifenständer, Pfeifenreiniger, Zigarrenabschneider, Taschenapparate zum Selbstdrehen von Zigaretten, Zigarettenpapier, Zigarettenhülsen, Zigarettenfilter
35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Rundfunk- und Fernsehwerbung, einschließlich Kunden-Marketing; Werbefilmproduktion; Pflege, Aktualisierung von Daten in Computerdatenbanken, Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken, Sammeln und Zusammenstellen von Daten in Computerdatenbanken; Dateienverwaltung mittels Computer; Markt- und Meinungsforschung; Einzelhandelsdienstleistungen auch mittels Teleshoppingsendungen sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Metallwaren, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel
36 Versicherungswesen; Finanzwesen; Grundstücks- und Hausverwaltung; Vermögensverwaltung; Immobilien- und Hypothekenvermittlung; Leasing; Ausgabe von Kredit-, Telefon- und Geldkarten sowie von Kundenkarten in Scheckkartenformat mit Zahlungs- und/oder Kreditkartenfunktion; Telebanking; Abwicklung der mittels Kundenkarten getätigten Zahlungen; Vermittlung von Krediten; Vermittlung von Versicherungen
38 Telekommunikation; Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, Kabelfernsehsendungen, Rundfunk- und Hörfunksendungen sowie von Teleshoppingsendungen; Übermittlung von Fernseh-, Hörfunk-, Telekommunikations- und Informationssignalen über kabelfreie und/oder kabelgebundene digitale und analoge Netze, auch im Offline-Betrieb in Form von interaktiven elektronischen Mediendiensten sowie mittels Computer; Sammeln und Liefern von Nachrichten als Dienste von Presseagenturen; Verschaffung des Zugriffs auf Datenbanken; Vermietung von Zugriffszeiten auf globale Computernetzwerke; Ton-, Bild- und Datenübertragung durch Kabel, Satellit, Computernetzwerke, Telefon- und ISDN-Leitungen sowie durch weitere Übertragungsmedien
41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Unterhaltung durch Hörfunk-, Internet und Fernsehsendungen/-programme; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Ton-, Video-, Musik- und Fernsehproduktion; Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Organisation von Show-, Quiz- und Musikveranstaltungen; Musikdarbietungen; Bereitstellung und Veröffentlichung von elektronischen Publikationen, ausgenommen für Werbezwecke, auch im Internet, die nicht herunterladbar sind; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen (ausgenommen für Werbezwecke); Durchführung von Konzert-, Theater- und Unterhaltungsveranstaltungen, von Konferenzen, Tagungen, Seminaren, Lehrgängen, Symposien; Coaching (Ausbildung); Ausstellungen für kulturelle und Unterrichtszwecke und Vorträgen kultureller, unterhaltender und bildender Art; Lesungen kultureller, unterhaltender und bildender Art; Veranstaltung von Wettbewerben und Preisverleihungen; Veranstaltung von Lotterien; redaktionelle Betreuung von Internetauftritten
42 Serveradministration; Design und Erstellung von Homepages und Internetseiten; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware; Erstellung werbespezifischer EDV-Software; Nachforschungen, Recherchen in Datenbanken und im Internet für Dritte für Wissenschaft und Forschung; Aktualisierung von Datenbanksoftware; Speicherung von Daten in Computerdatenbanken; Installation, Wartung von Datenbanksoftware; Digitalisierung von Dokumenten (Scannen); Hosting
45 Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Dienstleistungen eines Juristen; Dienstleistungen eines Rechtsanwalts; Handel mit Film-, Fernseh- und Videolizenzen; juristische Dienstleistungen; Dienstleistungen auf dem Gebiet der nicht-juristischen Streitregelung; Lizenzierung von Computersoftware (juristische Dienstleistungen); Lizenzvergabe von gewerblichen Schutzrechten; Mediation; Nachforschungen in Rechtsangelegenheiten; Rechtsberatung und -vertretung; Registrierung von Domainnamen (juristische Dienstleistung); Vergabe von Lizenzen an gewerblichen Schutz- und Urheberrechten; Vergabe von Lizenzen für Franchising-Konzepte; Verwaltung von Urheberrechten

Ein durchaus überraschendes Portfolio von insgesamt 27 Nizzaklassen, die auf den ersten Blick überwiegend mit dem Aufgabenbereich der GEZ wenig bis gar nichts zu tun haben. Dass 2700.- EUR amtliche Anmeldegebühren für diese Marke angefallen sind, ist angesichts der Kosten pro Sendeminute wahrscheinlich irrelevant – jedenfalls wenn die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Warum ein in Deutschland und für deutsche Anstalten agierender Dienstleister dann den neuen Namen auch europaweit schützen muss, erschließt sich mir jedenfalls nicht auf den ersten Blick. Die Kosten pro EU-Anmeldung bei 27 Klassen liegen bei 4500.- EUR. Vermutlich hat man beim HABM aber immerhin die Chance die Wortmarke “Beitragsservice” eingetragen und damit auch für Deutschland geschützt zu bekommen.

Ich würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn sich heute schon diverse Bürger den 23.12.2016 vormerken, um einen weihnachtlichen Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung gegen die Marken zu stellen.