denn sie hat den Fee Calculator erneuert.
Category: Meinung
Lederwaren ./. Lederzeugs
Liebes DPMA, da Du ja leider die Formulierung “Lederwaren” in der Klasse 18 nicht mehr akzeptieren magst, kannst Du aber vielleicht mal erklären, was ich mir unter “Lederzeugs” als zulässiger Formulierung vorstellen darf.
Bye, bye Gemeinschaftsmarke
Gewöhnen wir uns langsam schon mal an die “Unionsmarke”!
Ob allerdings der Namenswechsel die Reform zum großen Wurf macht, darf ernsthaft bezweifelt werden.
Titel vs. Marke – Streit um “Gerbergasse 18”
Über den vereinsinternen Streit um das Kennzeichen “Gerbergasse 18” berichtet der MDR.
Die Wort-/Bildmarke findet sich im Markenregister unter der Registernummer 302013031085.
Anmeldedatum 07.05.2013
Eintragungsdatum 15.08.2013
Nizzaklasse 16
Waren & Dienstleistungen
16 Zeitschriften
Quelle: DPMA
Auf der Webseite zur Zeitschrift der Geschichtswerkstatt Leipzig e.V. erkennt man die Wort-/Bildmarke auch rasch wieder.
Fazit: Marken helfen, aber nicht immer. Der Titelschutz der Zeitschrift dürfte prioritär sein. Die Markenanmeldung ist für die Ware “Zeitschriften” vermutlich sogar bösgläubig. 300.- EUR Anmeldegebühr versenkt!
Abmahnung – das böse F-Word
Okay, so kann man auch auf eine Abmahnung reagieren.
Die Lacher hat man dann sicher auf seiner Seite und wenn der Werbeeffekt die Kosten des gerichtlichen Streits überschreitet, macht die Sache sogar betriebswirtschaftlich Sinn.
DPMA Markenanmeldung online – Erfahrungsbericht
Jetzt ist sie also da, die im September angekündigte und seit dem 12. November freigeschaltete Online-Anmeldung für Marken beim DPMA.
Ich habe mir das tatsächlich sehr einfach gehaltene System angesehen und mir fallen spontan folgende Kritikpunkte auf:
1. Es gibt keinerlei Identitätsprüfung
Der Markenanmelder muss sich gegenüber dem DPMA nicht identifizieren. Es gibt nicht einmal eine Anmeldung mit Bestätigungsmail, wie sie eigentlich bei allen Onlineshops Standard ist. Einerseits wird das DPMA über dieses Formular sicherlich einen Haufen von nicht verarbeitbaren Anmeldungen erhalten. Andererseits ist hier dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.
2. Waren und Dienstleistungsverzeichnis
Es ist nur die Wahl von vorformulierten Waren oder Dienstleistungen möglich. Diese Formulierungen können nur in Gänze gewählt und nicht verändert werden. Die so erstellten Klassenverzeichnisse sind zwar eindeutig und für das Amt ohne weitere Prüfung akzeptabel, schränken den Anmelder und damit den Schutzumfang der Marke aber unnötig ein.
3. Grafikupload
Problemlos lässt sich eine farbige Wiedergabe für eine als schwarz-weiß bezeichnete Markenanmeldung hinzufügen. So produziert man unnötige Nachfragen und Arbeit beim DPMA.
4. Auskunftstelle
Während des gesamten Anmeldevorgangs findet sich die Telefonnummer der Auskunftstelle neben dem Anmeldeformular. Ich befürchte die Mitarbeiter in der Auskunftstelle werden in der Zukunft noch mehr telefonieren dürfen.
Fazit: In der aktuellen Form ist die Online-Markenanmeldung nicht sinnvoll, es sei denn ihr Hauptziel ist die Erhöhung des Arbeitsaufkommens für die Mitarbeiter des DPMA.
Verbesserungsvorschläge:
1. Userverwaltung mit voreinstellbaren Adressen für Anmelder und Vertreter.
2. Lastschrifteinzugsermächtigung
3. Neben vorformulierten Waren und Dienstleistungen die Möglichkeit eigene Formulierungen einzugeben.
4. Prüfung der hochgeladenen Grafik auf Farbeigenschaften
5. Komplette Kommunikation des Amtes mit dem Anmelder wird auf E-Mail oder him Useraccount bereitgestellte Dokumente umgestellt.