PEGIDA – noch kein Markenschutz

PEGIDA ist derzeit in aller Munde und Thema in nahezu allen Medien. Im November wurde berichtet es sei eine Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht worden.

Stand heute läßt sich allerdings eine solche Marke im Register des DPMA nicht finden.

Quelle: register.dpma.de

Wer jetzt aber die Chance wittert mit einer eigenen Markenanmeldung Kasse zu machen oder gar die Nutzung der Bezeichnung zu unterbinden, der sollte sich mit dem Thema bösgläubige Markenanmeldung auseinander setzten und bei aller gebotenen Eile auch nicht auf eine fundierte Rechtsberatung zu diesem Thema verzichten.

Adler Marken reloaded

Ich habe so ein wenig den Eindruck, als wenn da noch so diverse diskussionsfähige, “hoheitliche” Adler Marken im Register schlummern.

Hier eine kleine Auswahl eingetragener Marken:

Registernummer: 30533217

Registernummer: 30629033

Registernummer: 1044666

Registernummer: 1110441

Registernummer: 1182608

Registernummer: 2030886

Registernummer: 30357947

Registernummer: 39829759

Quelle: DPMA

Der Adler soll weg – Löschungsanträge gegen DFB Marken

Die Huffington Post berichtet über den Markenstreit zwischen Deutschem Fußball-Bund und der real.- SB Warenhaus GmbH.

In Folge der Auseinandersetzung ist gegen die DFB Marken mit “Adler” ein Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt worden. Für die EU-Marke ist der Löschungsantrag auch bereits veröffentlicht worden.
Betroffen wären folgende Marken:


EM01020338


DE30427399


DE302012058725

Die Eintragung hoheitlicher Zeichen ist an die Befugnis geknüpft die hoheitlichen Zeichen zu führen. Hier ist der DFB also in der Beweispflicht. Im Rahmen des Löschungsantrages wird auf einen vergleichbaren Fall beim Deutschen Schwimm-Verband verwiesen.

Unabhängig vom Ausgang des Löschungsverfahrens muss man die Hoffnung auf günstigere Trikots erst mal auf Eis legen. Das Löschungsverfahren wird sich über Jahre hinziehen und bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens bleiben die Marken rechtskräftig.

#Helmgate – hoffentlich kein #tattoogate

Gehen wir mal davon aus, dass bekannte Sportler Unternehmer sind. Die Ausübung ihres Sports und öffentliche Auftritte sind folglich eine geschäftliche Tätigfkeit, bei der auch Werbung in eigener Sache betrieben wird. Die Argumentation der FIFA in Sachen Rosberg geht wohl in die Richtung, dass das Anbringen der geschützten Bildmarke auf dem Helm die Markenrechte der FIFA verletzt. Ob dabei der Helm als Ware oder die sportliche Tätigkeit in Klasse 41 oder gar die Werbung im Vordergrund steht, können wir als Außenstehende nicht beantworten. Sollte die FIFA mit ihren Ansprüche auf die Dienstleistungen abzielen, dann hoffe ich sehr, dass sich noch kein frisch gekürter Weltmeister den Weltpokal hat tätowieren lassen und uns in Kürze ein #tattoogate ins Haus steht.