OMAS GEGEN RECHTS – oder MarkenG vs DSGVO

Die OMAS GEGEN RECHTS, sind laut Wikipedia eine seit
2017 bestehende parteiunabhängige Bürgerinitiative, die in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol durch lose organisierte Ortsgruppen in Erscheinung tritt. Die Omas gegen Rechts engagieren sich ehrenamtlich unter anderem durch Demonstrationen und andere Aktionen für Toleranz und gegen Rechtsextremismus.

Im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit setzen sich die OMAS GEGEN RECHTS auch mit der AfD auseinander und fordern z.B. die Einleitung eines AfD-Verbots.

Jetzt haben die OMAS GEGEN RECHTS ein markenrechtliches Problem. Am 12.02.2025 wurde von dritter Seite die folgende Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt.

Anmeldenummer 3020252052433
Quelle: DPMA

Die Marke beansprucht Schutz für Waren der Klasse 25 und Dienstleistungen der Klassen 35 und 40.

Offenbar als Reaktion auf diese Markenanmeldung wurde am 15.03.2025 die Wortmarke ” OMAS GEGEN RECHTS” Anmeldenummer 3020252090173 angemeldet. Beansprucht wird der Schutz für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 35, 40 und 41. Die Anmelderangaben zur Markenanmeldung sind noch unklar, als Zustelladresse wird OMAS GEGEN RECHTS in Gütersloh angegeben.

Die Neue Westfälische Zeitung (der komplette Artikel befindet sich hinter einer Paywall) berichtet über den Markenstreit und die Vermutung, dass der Anmelder der Wort-/Bildmarke AfD-Nähe aufweist.

So weit, so alltäglich – interessant wird es beim Blick auf die Anmelderangaben im Markenregister.

Quelle: register.dpma.de

Anonymisierte Anmelderangaben? Und woher weiß dann die Neue Westfälische wer der Anmelder ist und kann ihn politisch verorten?

Auf meine Anfrage zu den anonymisierten Anmelderangaben teilt die Pressestelle des DPMA mit, dass einige Zeit nach der Markenanmeldung ein Antrag des Markenanmelder auf Löschung der Daten gem. ART 17 DSGVO einging. Über diesen Antrag wird aktuell entschieden und mit einer Entscheidung sei kurzfristig zu rechnen.

Artikel 17 der DSGVO regelt das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Er regelt aber auch, wann das Recht auf Löschung nicht gilt – möglicherweise hat der Markenanmelder also nicht bis zum Absatz 3 gelesen. Denn die Pflicht bei der Markenanmeldung Angaben zu machen, die die Identität des Markenanmelders feststellbar machen und auch die Veröffentlichung dieser Daten wird im Markengesetz geregelt.

Das Deutsche Patent- und Markenamt kann von einer Veröffentlichung absehen, soweit die Anmeldung eine Marke betrifft, die offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, daher sollten die vollständigen Anmelderangaben in Kürze wieder im Markenregister einsehbar sein.

Fazit: Netter, aber untauglicher Versuch!

P.S. Vielen Dank an die Pressestelle des DPMA für die schnelle und äußert freundliche Bearbeitung meiner Anfrage.

Marken. Recht. Einfach.

Rolf Claessen, Patentanwalt in Düsseldorf, hat sein langjährig gesammeltes Expertenwissen zu Papier gebracht und ein besonderes Markenbuch verfasst. Dabei ist der Titel Programm: markenrechtliches Spezialistenwissen aufbereitet für juristische Laien.

Der gesamte Lebenszyklus einer Marke von der Markenfindung über Internationalisierung bis zur Amazon Brand Registry wird abgebildet, und das ohne einen einzigen Paragrafen zu nennen.


Besonders wertvoll sind die praktischen Erfahrungen, die sich sonst in keinem Lehrbuch finden. Bei welchen Leitklassen arbeitet das Deutsche Patent- und Markenamt besonders schnell? Ist die Erinnerung ein wirksames Instrument im Eintragungsverfahren oder bietet die Beschwerde bessere Chancen? Derartiges Know-how gibt der Markenrechtler gemeinhin eher weniger gern preis, aber Rolf Claessens Buch steckt voll davon.


Geschäftsführer, Marketingexperten, Paralegals und auch Juristen, die nicht regelmäßig im Markenrecht tätig sind – für all diese Berufsgruppen bietet das Buch einen perfekten Einstieg ins Thema und ist auch als Nachschlagewerk bei vertiefenden Fragestellungen hilfreich.

Fazit: Eindeutige Kaufempfehlung – seit heute im Handel

Marken. Recht. Einfach
von Rolf Claessen
288 Seiten
28.- EUR

“WE LIVE IP” nochmal – hier erkennt man den Profi

Daran erkennt man den IP Profi – wenn DPMA, Markenstelle des DPMA und BPatG die Unterscheidungskraft einer Markenanmeldung kritisch sehen, meldet der Profi die Marke eben als Unionsmarke an und erhält den Markenschutz in 27 Staaten inklusive Deutschland.

Eingetragen ist die Marke übrigens für umfangreiche Dienstleistungen der Klassen 35 und 45.

Auch beim Verfassen der beanspruchten Dienstleistungen zeigt sich der Profi. Die relevanten Dienstleistungen werden als “harmlose”, allgemein gefasste Formulierungen in einer unübersichtlichen Masse von -aktuell nennt man das wohl Tünkram -versteckt.

Beispielhaft ist hier die das Verzeichnis der Dienstleistungen in der Klasse 45 dargestellt:

Abnahme von Fingerabdrücken; Adoptionsagenturleistungen; Adoptionsvermittlung; Ahnenforschung; Adoptionsvermittlung von Tieren; Alarmüberwachungsdienste; Anbringung von Radkrallen [Sicherheitsdienste]; Anbringung von Sicherheitskennzeichnungen auf Dokumenten [Sicherheitsdienste]; Anbringung von Sicherheitskennzeichnungen an Waren [Sicherheitsdienste]; Astrologische Beratung; Astrologische Dienstleistungen; Astrologische und spirituelle Dienstleistungen; Astrologische Vorhersagen; Aufspüren entlaufener Hunde; Aufspüren geflüchteter Personen; Aufspürung gestohlener Fahrzeuge; Aufspürung von gestohlenen Gegenständen; Ausführen von Hunden; Auskünfte bezüglich Mode; Auskünfte in Bezug auf Mode; Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit; Beratung im Bereich der Arbeitsplatzsicherheit; Beratung im Bereich der persönlichen Mode; Beratung im Bereich persönlicher Beziehungen; Beratung im Trauerfall; Beratung in geistlichen Angelegenheiten; Beratung [spirituell]; Beratung über Tierkreiszeichen; Beratung zum persönlichen Kleidungsstil; Beratungsdienste bezüglich spiritueller Ausrichtung; Beratungsdienste hinsichtlich Verbrechensverhütung; Beratungsdienste hinsichtlich Kriminalitätsverhütung; Beratungsleistungen im Bereich der nationalen Sicherheit; Bergrettungsdienste [Sicherheitsdienste]; Bestattungsdienste; Bestattungsdienste einschließlich Einäscherung; Bestattungsdienste für Haustiere; Bestattungsdienste für Haustiere inklusive deren Einäscherung; Bestattungsdienstleistungen; Bodyguarddienste; Bombenaufspür- und -räumdienste; Bombenentschärfungsdienste; Bombenermittlungsdienste; Brandbekämpfung; Brandschutzberatung; Detektivische Ermittlungen; Dienstleistungen eines Detektivs; Dienstleistungen eines Rettungsschwimmers; Dienstleistungen in Bezug auf kirchliche Hochzeiten; Dienstleistungen in Bezug auf Trauerbewältigung; Dienstleistungen von Hellsehern; Dienstleistungen von Kindermädchen; Dienstleistungen von Ladendetektiven; Dienstleistungen von Leibwächtern; Dienstleistungen von Liturgen bei Hochzeiten; Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten; Dienstleistungen von Sicherheitskräften für den Schutz von Sachwerten und Individuen; Dienstleistungen von Sicherheitskräften für Gebäude; Dienstleistungen in Bezug auf die gesellschaftliche Einführung von Personen; Dienstleistungen im Bereich emotionale Unterstützung für Familien; Dienstleistungen im Bereich der politischen Kommunikation; Eheberatung; Ehevermittlung; Erstellung von Horoskopen; Erteilung von Auskünften über den Aufenthaltsort von vermissten Personen; Erteilung von Auskünften in Bezug auf Fertigungsnormen; Erteilung von Auskünften in Bezug auf Rechtsfragen; Erteilung von Auskünften über Religion; Erteilung von politischen Auskünften; Feuerbestattungsdienste; Feuerbestattungsdienste für Haustiere; Führen der persönlichen Korrespondenz für Dritte; Führen von Hochzeitsgeschenklisten zum Zweck der Auswahl von Geschenken durch Dritte; Heiratsvermittlung; Hüten von Haustieren; Fütterung von Katzen [bei Abwesenheit der Besitzer]; Kampfmittelräumdienste; Kartenlegen; Kennzeichnung von Hunden zu Sicherheitszwecken; Konfliktlösungsdienste; Kriminalistische Ermittlungen; Kriminologische Analysen von Überwachungsvideos für Zwecke der Betrugs- und Diebstahlbekämpfung; Kriminologische Beratung für strafrechtliche Ermittlungen; Kundenspezifische Zusammenstellung von Geschenkboxen; Minenräumungsdienste; Missionarische und religiöse Dienstleistungen; Missionierungsdienste; Mumifizierungsdienstleistungen; Nachforschungen in Rechtsangelegenheiten; Öffnen von Schlössern [Sicherheitsdienst]; Öffnen von Türschlössern; Organisation von Gedenkfeiern für Familien von Verstorbenen; Organisation von religiösen Veranstaltungen; Personenbezogene Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kinderbetreuung im Rahmen einer Pflegeunterbringung; Personenbezogene Einkaufsdienste; Personenschutzdienste; Personenbezogene Geschenkauswahl für Dritte; Persönliche Bekleidungsstilberatung für Dritte; Physische Sicherheitsdienste; Planung und Vorbereitung von Hochzeitsfeiern; Planung und Durchführung von konfessionslosen, nicht religiösen zivilen Hochzeitsfeierlichkeiten; Räumen nicht detonierter Kampfmittel; Risikobewertung im Rahmen des Arbeitsschutzes; Tauben aufsteigen lassen zu besonderen Anlässen; Tierschutzdienstleistungen; Trauerbegleitung; Tarotkartenlegen für Dritte; Strahlensicherheitsberatung; Spirituelle Beratung; Überprüfung der Sicherheit von Fabriken; Überwachung von Einbruchsalarmen; Überwachung von Feueralarmen; Unterstützung bei der Auffindung von verlorenen Haustieren; Untersuchung übersinnlicher Ereignisse; Verfassen persönlicher Korrespondenz; Verleih von Blindenhunden; Verleih von persönlichen Schmuckstücken; Verleihen von Juwelierwaren; Vermietung von Altären; Vermietung von Alarmanlagen; Vermietung von Bekleidungsstücken; Vermietung von Begräbnisstellen und Beinhäusern; Vermietung von Regenschirmen; Vermietung von Safes; Vermietung von Kostümen; Vermietung von Schuhen; Vermietung von Sicherheitsausrüstung; Vermietung von Schutzmasken; Vermietung von Smokings; Vermietung von Uniformen; Wachdienste; Wachschutzdienstleistungen in Bezug auf Einbrüche; Wahrsagerei; Wiederbeschaffung von gestohlenen Fahrzeugen.

deepseek – da wird sich jemand ärgern…

Unter der Registernummer 30022079 führte das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke “DeepSeek” mit Schutz in den Klassen
9, 36, 38, 41 und 42 . Beansprucht wurde der Schutz für:

Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton, Sprache, Bild und/oder Daten; Computerhardware und -software, insbesondere Computersoftware für die Sammlung, Speicherung, Auswertung und Archivierung von Daten und Informationen in Form von Text, Bild oder Ton, einschließlich solcher Daten und Informationen, die über das Internet oder andere Computernetze und Computernetzwerke zugreifbar sind; Computersoftware für die elektronische Kommunikation, insbesondere die Übertragung und den Empfang von E-Mails; Computersoftware zur individuellen Entwicklung und Gestaltung von Web-Sites und Home-Pages im Internet; Computersoftware für Internet-Suchmaschinen; Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere Dienstleistungen der Übertragung und Vermittlung von Ton, Sprache, Bild und/oder Daten; Onlinedienste, soweit in Klasse 38 enthalten; Erziehung, Ausbildung, Information und Unterhaltung in Form von elektronischen Informationen und interaktiven Onlinediensten; Entwicklung und Erstellung von Computerprogrammen; Dienstleistungen eines Internetproviders, nämlich Bereitstellung von Informationen im Internet; Einstellen von Homepages in das Internet; Teledienste, nämlich elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten (Zeichen, Bilder und Töne) bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt, insbesondere im Bereich der Individualkommunikation (einschließlich Telebanking und Datenaustausch), Angebote zur Information und Kommunikation (einschließlich Datendienste, Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten), Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen, Angebote zur Nutzung des Internets oder anderer Netze, Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit; Mediendienste, nämlich Angebote und Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, insbesondere Verteildienste und Abrufdienste; Entwicklung, Gestaltung und Erstellung und Pflege von Web-Sites für Dritte; Bereitstellung von Onlineeinrichtungen zur Echtzeit-Interaktion und Kommunikation mit anderen Computernutzern; Erstellen von Verzeichnissen als Hilfe bei der Recherche von Informationen im Internet, insbesondere Informationen über Personen, Orte, Ereignisse, Adressen, Telefonnummern, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen

Quelle: DPMA

Als die Marke am 2010, am Ende der Schutzdauer, wegen Nichtverlängerung gelöscht wurde, konnte sich wohl niemand vorstellen, dass das Kennzeichen noch einmal sehr interessant werden würde.

Die Markeninhaberin Twirlix Internet Technologies GmbH ist im Jahr ebenfalls nach Liquidation gelöscht worden. Ein passendes Beispiel dafür, dass bei Liquidation oder Insolvenz Schutzrechte meist stiefmütterlich behandelt werden und deren Verwertungspotenzial regelmäßig unterschätzt wird.

Das DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Quelle: DPMA

Zur Warnung des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Bitte alle Markenanmelder unbedingt beachten: Diese Zahlungsaufforderungen sind die reine Pest und werden Markenanmeldern und Markeninhabern regelmäßig zugeschickt unabhängig davon, ob ein Vertreter im Markenregister benannt ist oder nicht.

Wer einen Vertreter benannt hat, kann sicher sein, dass amtliche Schreiben dem Vertreter zugestellt werden. Für alle Empfänger gilt aber unbedingt die genannte IBAN prüfen. Die irreführenden Zahlungsaufforderungen weisen alle ausländische IBANs aus. Der sicherste Weg den Betrug zu erkennen.