Gegen acht Händler, die in Verdacht stehen mit raubkopierten Microsoft-Produkten gehandelt zu haben, erhebt Microsoft derzeit in den USA Klage.
Details berichtet die Sueddeutsche.
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GRUR Veranstaltung in Hamburg
„Die Kommerzialisierung des Persönlichkeitsschutzes – Vom Abwehr- zum Verwertungsrecht?“
Ist das Thema der Veranstaltung der GRUR Bezirksgruppe Nord am 26.September 2005 in den Räumen der Patriotischen Gesellschaft (Reimarus-Saal), Trostbrücke 6, 20457 Hamburg.
Es referiert Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben, LOVELLS Hamburg.
Beginn: 18:00 Uhr c.t.
Favicon
Nettes, kleines Online-Tool zu Erstellung eines Favicons unter favicon.co.uk
Aber Achtung: Keine fremden Bildmarken verletzten.
Favicon ist markenrechtlich derzeit auch noch unbelasstet – keine Markeneinträge.
Eigentlich eher ungewöhnlich dieser Tage, dass sich noch niemand gefunden hat der 300.- EUR in die Möchtegern-Monopolisierung eines Fachbegriffes investiert.
Markenpiraterie in Russland
Ein interessantes Interview mit dem Abgeordneten Pjotr Schelischtsch zum Thema Produkt- und Markenpiraterie in Russland veröffentlicht russland-aktuell.ru.
Schelischtsch ist Vorsitzender des Verbraucherschutz-Verbandes SUPR und sitzt für die Kreml-Partei “Einiges Russland” in der Duma.
Markenpiraten produzieren just-in-time
In der WELT findet sich ein Artikel zu Organisation und Bedeutung von Produkt- und Markenpiraterie.
Prognostiziert wird auch ein Anstieg von gefälschten Produkten in Hinblick auf die Fussball Weltmeisterschaft.
Für diese Aussage muss man allerdings auch kein Prophet sein.
Nachtrag zu muepes BGH Besuch
Nach dem Bericht zu den Verfahren der 1. Zivilkammer des BGH liefert muepe auch gleich die Urteile nach:
Anruf in der Geschäftsstelle des 1. Zivilsenats: Beide Rechtsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Wenn ich das richtig deute heisst dies für die beiden Verfahren folgendes:
I ZB 10/03: Die Marke “Norma” ist löschungsreif. Norma hat ist Inhaberin einer gleichlautenden Warenmarke. REWE hatte Antrag auf Löschung wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg.
I ZB 22/03: Die Bezeichnung “Königsberger Marzipan” ist nicht als geographische Herkunftsbezeichnung schutzfähig.