Nachtrag zu muepes BGH Besuch

Nach dem Bericht zu den Verfahren der 1. Zivilkammer des BGH liefert muepe auch gleich die Urteile nach:

Anruf in der Geschäftsstelle des 1. Zivilsenats: Beide Rechtsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Wenn ich das richtig deute heisst dies für die beiden Verfahren folgendes:

I ZB 10/03: Die Marke “Norma” ist löschungsreif. Norma hat ist Inhaberin einer gleichlautenden Warenmarke. REWE hatte Antrag auf Löschung wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg.

I ZB 22/03: Die Bezeichnung “Königsberger Marzipan” ist nicht als geographische Herkunftsbezeichnung schutzfähig.

Marke = Gattungsbegriff

Bei Slogans.de findet man eine schöne Aufstellung von Marken, die sich zu Gattungsbegriffen entwickelt haben.
Über einige Beispiele wie Kaba, Nivea oder UHU könnte man vielleicht streiten, Bakelit und Walkman fehlen möglicherweise.
Aber die grundsätzlich Fragestellung ist spannend, denn Marken, die zu Gattungsbegriffen mutieren, steigern zwar ihre Bekanntheit, verlieren aber an markenrechtlichem Schutz.
Nicht zuletzt deshalb schätzt Google die Wortschöpfung “googlen” nicht, denn hier befürchtet man die ersten Schritte Richtung Gattungsbegriff.

Weiterführender Artikel dazu bei Markenbusiness.