Den Reibach erhofft sich der Inhaber der beim DPMA unter der Registernummer 39982350 eingetragenen Marke mit dem Markentext POPPEN, berichtet der Westfälische Anzeiger.
Für rund 4 000 D-Mark hatte er sich beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die Marke “Poppen” schützen lassen. Und zwar für Textilien, alkoholische und nicht-alkoholische Getränke. Jetzt, fünf Jahre danach, ist für Kessler die Zeit gekommen, die Früchte seiner Investition zu ernten.
Also ist die Marke aus der Benutzungsschonfrist raus, und für Getränke wohl auch nicht benutzt worden. Dann stellt sich noch die Frage warum der Spass über 2000 EUR gekostet hat.