Kosmetikstreit in China

China Daily berichtet über den Streit um die Verwendung der Kosmetikmarke sasa in China.

Ein bißchen Verwirrung gab es wohl schon als der Markeninhaber aus Hong Kong mit seinem Geschäft nach Shanghai kam und seine Marke, sein Packungsdesign, seine Kundenkarten und sogar seine Plastiktüten dort schon sein Jahren im Einsatz waren.

Fast beruhigend, dass sollche Fälle auch intern vorkommen.

Marke: POPPEN

Den Reibach erhofft sich der Inhaber der beim DPMA unter der Registernummer 39982350 eingetragenen Marke mit dem Markentext POPPEN, berichtet der Westfälische Anzeiger.

Für rund 4 000 D-Mark hatte er sich beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die Marke “Poppen” schützen lassen. Und zwar für Textilien, alkoholische und nicht-alkoholische Getränke. Jetzt, fünf Jahre danach, ist für Kessler die Zeit gekommen, die Früchte seiner Investition zu ernten.

Also ist die Marke aus der Benutzungsschonfrist raus, und für Getränke wohl auch nicht benutzt worden. Dann stellt sich noch die Frage warum der Spass über 2000 EUR gekostet hat.

Veranstaltungshinweis: Die Macht der Marke

Markenbusiness empfiehlt die Konferenz zu Faktoren erfolgreichen Markenmanagements am 7./8. November 2005 in Hamburg.

Fallstudien wird es aus dem Hause Krombacher zur Marke Cab, von der Sparkassen Finanzgruppe, zu Toyota, im Rahmen des Vortrags “Markenpotenziale in Osteuropa” zu Rossija-Schokolade von Nestlé, zu Erdal/Frosch, zur Allianz und von e-plus (Markenführung im Mobilfunkmarkt) geben.

Zum Programm

EU: Immer mehr gefälschte Arzneimittel

Die EU informiert über die Zunahme von Produktpiraterie:

Besonders beunruhigt ist die Kommission über die wachsende Zahl gefälschter Arzneimittel. Im vergangenen Jahr seien 45% mehr nachgeahmte Medikamente beschlagnahmt worden als 2003. Auch gebe es immer mehr gefälschte Spielwaren, Nahrungsmittel, Getränke und Alkohol. Bei den meisten Fälschungen handele es sich inzwischen eher um normale Haushaltsartikel als um Luxusgüter.

via VWD.

LG München I: Es ging um die Wurst, die Nürnberger Bratwurst

Die Sueddeutsche Zeitung berichtet über die Entscheidung des Landgericht München I um die Verwendung der bei der EU geschützten geographischen Bezeichnung.

Die Bezeichnungen „Nürnberger Bratwürste“ und „Nürnberger Rostbratwürste“ sind nur für Produkte aus Nürnberg zulässig. Mit dieser heute bekannt gewordenen Entscheidung hat das Landgericht München I einem Münchner Metzgereibetrieb ähnliche Bezeichnungen für seine Produkte untersagt.

Quelle: Sueddeutsche Zeitung

LG Köln erteilt Absage für inländische Markenverletzung durch ausländische Webseite

Dr. Bahr informiert über eine Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 13.09.2005 – Az.: 33 O 209/03) zur Fragestellung, ob eine ausländische Webseite gegen eine Deutschland eingetragene Marke verstößt.

Die Klägerin war Inhaberin einer in Deutschland eingetragenen Marke. Die Beklagte hatte ihren Besitz in Spanien und betrieb dort auch ihr Geschäft. Sie warb für ihr Hotel im Internet in spanischer und englischer Sprache, wobei der Nutzer die Möglichkeit hat, per Internet zu buchen.

Die Klage der inländischen markeninhaberin wurde abgewiesen, das gericht folgte damit der Rechtsprechung des BGH in der Rechtssache “Hotel Maritime”.

BHG Entscheidung “Hotel Maritime” I ZR 163/02 via RWS-Verlag.