Newsflash

SNP übernimmt Beratung und Vertretung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im gewerblichen Rechtsschutz

Internationaler KMU-Tag: DPMA baut Informationsangebot für kleine und mittlere Unternehmen aus

Markenrecht und Phonetik: Verwechslungsgefahr durch falsche Aussprache?

Europäisches Markenamt – Anwalt beantragt Löschung von AfD-Namensrechten

EUIPO unveils reorganisation: focus on AI, inclusivity and sustainability of EUIPN

DPMA Newsletter

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen aktuellen Newsletter veröffentlicht.

Ausgabe Newsletter 3/2024

Aus dem Inhalt:

  • Erfolg mit Schutzrechten: DPMA baut Informationsangebot für KMU aus
  • Der Ball bleibt rund – “Fußball und Technik” und “Play Fair Kampagne”
  • Digitaler DPMA-Jahresbericht 2023: Digitaltechnologien weiter im Aufwind
  • Neues Video veröffentlicht: Die Vorteile deutscher Patente
  • “PiA – Physik im Advent”: Türen öffnen mitten im Sommer

Quelle: DPMA

Signature Marken 2024

Nach der gestrigen Unterschrift von Johann Cruyff hier noch einige aktuelle Unterschriftsmarkenanmeldungen:

Anmeldenummer 019003515
Quelle: EUIPO
Anmeldenummer 018981406
Quelle: EUIPO
Anmeldenummer 3020241059741
Quelle: DPMA
Anmeldenummer 019018850
Quelle: EUIPO
Registernummer 018988899
Quelle: EUIPO
Registernummer 1794722
Quelle: WIPO


Unterscheidungskräftig? EuG sagt nein!

In der Rechtssache T?595/23 hatte sich die achte Kammer des Europäischen Gerichts mit der Klage gegen die Zurückweisung der Bildmarke

Anmeldenummer 018567560

zu befassen. Die Marke war für die Waren

–        Klasse 9: „Babyüberwachungsgeräte; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten“;

–        Klasse 11: „Beleuchtung; Nachtlichter; Nachtorientierungslichter; Still-Lichter; LED-Lampen; LED-Leuchten; Lampen; Leuchten; Tischleuchten; Deckenleuchten; Wandleuchten; Schreibtischleuchten; Kinderleuchten; Elektrische Taschenlampen; Batteriebetriebene Leuchten; Lichterketten; Neonröhren für die Beleuchtung; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten“;

–        Klasse 28: „Spielzeug, auch elektronisches Spielzeug; Spielwaren; Spiele; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten“.

angemeldet worden. Die Prüferin des EUIPO wies die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft zurück. Diese Auffassung wurde von der Beschwerdekammmer und jetzt auch vom EuG gestützt und die Markeneintragung verweigert.