Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet mit Katar das 131. Mitglied des Madrider Markensystems. Ab dem 03. April 2024 ist die Erstreckung einer Internationalen Registrierung auf Katar möglich.
Quelle: WIPO
markenrechtliches Sammelsurium
Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet mit Katar das 131. Mitglied des Madrider Markensystems. Ab dem 03. April 2024 ist die Erstreckung einer Internationalen Registrierung auf Katar möglich.
Quelle: WIPO
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Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen aktuellen Newsletter veröffentlicht.
Ausgabe Newsletter 3/2024
Aus dem Inhalt:
Quelle: DPMA
Nach der gestrigen Unterschrift von Johann Cruyff hier noch einige aktuelle Unterschriftsmarkenanmeldungen:
In der Rechtssache T?595/23 hatte sich die achte Kammer des Europäischen Gerichts mit der Klage gegen die Zurückweisung der Bildmarke
zu befassen. Die Marke war für die Waren
– Klasse 9: „Babyüberwachungsgeräte; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten“;
– Klasse 11: „Beleuchtung; Nachtlichter; Nachtorientierungslichter; Still-Lichter; LED-Lampen; LED-Leuchten; Lampen; Leuchten; Tischleuchten; Deckenleuchten; Wandleuchten; Schreibtischleuchten; Kinderleuchten; Elektrische Taschenlampen; Batteriebetriebene Leuchten; Lichterketten; Neonröhren für die Beleuchtung; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten“;
– Klasse 28: „Spielzeug, auch elektronisches Spielzeug; Spielwaren; Spiele; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten“.
angemeldet worden. Die Prüferin des EUIPO wies die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft zurück. Diese Auffassung wurde von der Beschwerdekammmer und jetzt auch vom EuG gestützt und die Markeneintragung verweigert.